[Antrag] Anpassung Aufnahmeprozess

Antragsteller:

  • Landesvorstand

Die Landesversammlung möge beschließen:

§3 der Landessatzung wird um folgenden Satz erweitert:

Bei Eintritten von Personen über 18 Jahren als ordentliches Mitglied, ist dem Landesverband ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

Begründung:

Bislang wurde beim Eintritt von Personen über 18 Jahren ein einfaches (nicht erweitertes) Führungszeugnis eingesehen.

Mit der Verpflichtung regelmäßig erweiterte Führungszeugnisse einzusehen, müssten wir direkt nach Eintritt der Person ein erweitertes Führungszeugnis anfordern.

Um eine doppelte Beantragung zu vermeiden, ist es sinnvoll bereits beim Eintritt ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen.