Antrag: Anpassung der Beitrags- und Aufnahmeordnung

Seitens Bundesvorstand beabsichtigen wir folgenden Antragen in die Bundesversammlung einzubringen und freuen uns über eure Reaktionen und Diskussionen

Die Bundesversammlung möge beschließen:

  1. Die Beitragsordnung wird in § 3 Absatz 1 geändert. Der Zeitpunkt der Beitragsfälligkeit wird auf drei Wochen nach Annahme des Aufnahmeantrages festgelegt:

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  1. Die Aufnahmeordnung wird in § 2, Absatz 1-4, auf das neue Verfahren zum Versand der Mitgliedsausweise angepasst. Der Mitgliedsausweis wird in allen Fällen vom Bundesverband direkt an die Antragstellerin / den Antragsteller gesandt.

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Antragsteller

Bundesvorstand

Begründung

Mit diesem Antrag sollen die Beitrags- und Aufnahmeordnung auf den aktuellen Stand gebracht werden. Durch das neu eingeführte System der Mitgliedsausweise haben sich Änderungen im Ablauf ergeben. Die Mitgliedsausweise werden nunmehr vom Bundesverband direkt an die Antragstellerin / den Antragsteller versendet.

zu 1.: Der Versand der Mitgliedsausweise erfolgt nun zentral in einem ca. vierteljährlichen Rhythmus. Die Beitragsfrist bleibt aber weiterhin an den Zeitpunkt der Annahme des Aufnahmeantrages gekoppelt. Mit der Änderung der Formulierung wird dies berücksichtigt.

zu 2.: Die Mitgliedsausweise werden mit dem neuen System nicht mehr über die jeweiligen Landesverbände verteilt, sondern direkt über den Bundesverband an die antragsstellenden Personen verschickt.

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