[Antrag] Anpassung der Landeswahlordnung - Einladung und Protokoll

Antragsteller:

  • Olaf Wohlfeil, Landesbeauftragter für Internationales
  • Stefan Welz, stellv. Landeswahlobmann

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Landeswahlordnung wird wie folgt geändert:

Hinweis:

Auszüge aus der Landessatzung:

§ 7 Absatz 9: „Aufgaben der Landesversammlung sind insbesondere: […]

Beschlüsse über eine Landeswahlordnung, eine Geschäftsordnung der Landesversammlung oder andere Ordnungen, […]“

§ 7 Absatz 10: „[…] Mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen sind erforderlich: […]

zur Änderung der Landeswahlordnung, der Geschäftsordnung der Landesversammlung oder anderer Ordnungen, […]“

Begründung:

Es handelt sich größtenteils um Korrekturen, die den Inhalt nicht verändern. Zu beachtende Vorgaben zur Einladung zu Mitgliederversammlungen und zum Versand des Protokolles finden sich in der geänderten Form unter dem Abschnitt zur Mitgliederversammlung, statt wie zuvor nur im Abschnitt zu den Landeswahlobleuten.