Antragsteller:
Landesvorstand
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Landesbeitrag für landesunmittelbare Mitglieder (kurz: LUM-Beitrag) erhöht sich ab dem Jahr 2022 auf 80,00 €.
Für LUMs, die eine Ortsgruppe aufbauen, wird ein reduzierter Beitrag von 40,00 € festgelegt.
Begründung:
Die grundsätzlich angestrebte Mitgliederstruktur im BdP ist vorrangig auf die Mitgliedschaft auf Stammesebene ausgerichtet. Eine landesunmittelbare Mitgliedschaft ist möglich für Personen, die sich keinem örtlich gebundenen Stamm zugehörig fühlen oder deren Ortsgruppe geschlossen wurde bzw. noch nicht entstanden ist. Der reduzierte Beitrag für Gründungswillige soll ein Anreiz in der Anfangsphase sein, bis eine entsprechende Ortsgruppe in den Landesverband aufgenommen wird, wodurch ein Wechsel des Mitglieds dorthin ermöglicht wird.
Die Festlegung des LUM-Beitrags liegt mehr als 15 Jahre zurück und wurde mit der Intention, die landesunmittelbare Mitgliedschaft im Vergleich zur Stammesmitgliedschaft finanziell unattraktiv zu gestalten, höher als der durchschnittliche Stammesbeitrag festgelegt. Da die Stammesbeiträge in den letzten Jahren angestiegen sind, soll auch der LUM-Beitrag nun aktualisiert werden.
Durch die Änderung gestalten sich der Landesbeitrag für unmittelbare Mitglieder wie folgt:
LUM-Beitrag LV BaWü: alt: 65,00 €; ab 2022: 80,00 €
Gründungswillige LUMs: alt: 65,00 €; ab 2022: 40,00 €