Die Ansicht von Alex, inwiefern dies überhaupt ein Antrag ist, oder auch nicht, teile ich soweit.
Trotzdem kann es nicht schaden, auf die einzelnen Punkte kurz nacheinander einzugehen:
Ich gehe nicht per se davon aus, dass jeder Deligierter jederzeit alle Voraussetzungen erfüllt, um an einer wie auch immer gearteten Landesversammlung teilzunehmen. Vielmehr liegt es auch an jedem einzelnen entsprechende Vorbereitungen zu treffen, wo wir als Ausrichter schon aktiv einzelne Personen unterstützen und dies auch weiterhin tun.
Nach aktuellen Informationen liegt der Anteil an Glasfaserhaushalten „Ende 2020 hierzulande bei 4,8 %“. Dies macht deutlich, dass ein solcher Anschluss unmöglich Voraussetzung für irgendeine Form von Konferenz sein kann.
Zoom selber definiert bei den Anforderungen für Webinare eine Bandbreite für „Bildschirmfreigabe mit Video-Thumbnail: 50–150 KBit/s (Download).“
Wenn ich nun einmal von einerm DSL 16000 Anschluss ausgehe, der immerhin bei 97,8% der Haushalte in Deutschland vorhanden ist, so wäre dieser nur zu knapp 1% ausgelastet. Auch davon ausgehend, dass die tatsächliche Leistung des Anschlusses viel geringer sein kann, wird deutlich, dass eine Teilnahme an einer Zoom Screensharing Session möglich ist.
Theoretisch wäre auch eine Teilnahme an der Sitzung via (Festnetz)Telefon möglich, sofern vorhanden. Diesen Fall haben wir bis jetzt nicht eingeplant, aber haben die Möglichkeit diesen anzubieten.
Die Ausübung des Stimmrechts geschieht über das Aufrufen einer Website, dem Einloggen hierauf und dem Abstimmen an sich via einer Schaltfläche. Dies kann auf einem Computer, oder Smartphone geschehen.
Ich sehe ebenfalls das Problem, dass man sich nicht zu anderen Deligierten oder bekannten gesellen sollte, um deren Infrastruktur zu nutzen. Wie bereits erwähnt, sind wir als Ausrichter auch hier Willens und in der Lage Notlösungen bei Infrastrukturproblemen zur Verfügung zu stellen.
Im Jahre 2020 mussten wir den ungewöhnlichen Weg gehen unsere Landesversammlung erst zu verschieben und dann ausfallen zu lassen. Hier fand leider ein (rechtlich legitimierter) Ausschluss unserer Deligierten statt und so sind wir der Meinung, dass es oberste Priorität hat, nun in einem Beschlussfassenden gremium zusammen zu kommen. Die Alternative wäre eine erneute Verschiebung auf unbestimmte Zeit, dies ist für uns keine Alternative.
Ja, die Wahlergebnisse und Beschlüsse sind gültig. Die Möglichkeit digitaler Versammlung ergibt sich, wie Alex bereits kurz erwähnt hat, unabhängig von der Satzung aus §5 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie:
- Vereine und Stiftungen
(2) Abweichend von § 32 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen,
an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben […]
Das Ziel ein inklusiver und bunter Jugendverband zu sein, wird natürlich von der Versammlungsform nicht berührt. Die Wahlen des Vorstandes sind zweifelsohne ein wichtiger Punkt, umso dringender ist es die Deligierten wieder in den Prozess Demokratischer Partizipation wieder einzubinden und dies ihnen nicht durch eine erneute Verschiebung zu verwehren.
Die Satzung, die nicht wirklich eine Neufassung ist, kann gerne mit allen interessierten auf dieser Platform diskutiert werden.
Ich verstehe zu diesen Punkten, dass noch etwas Informationsbedarf besteht. Ich schaue, wie wir das adressieren können.