Antrag auf Neufassung der Landessatzung inklusive Gender Star

Neufassung der Landessatzung inklusive Gender Star

Antragsteller: Karl Lohse (Stamm Geisterburg)

Die Landesversammlung möge beschließen:
Der BdP Landesverband Schleswig-Holstein/Hamburg verwendet auch in der offiziellen Landessatzung als Sprachalternative den Gender-Star (z.B. Stammesführer*innen). Es wird beantragt die Satzung entsprechend des anliegenden Entwurfes neuzufassen.

Begründung:
Bei uns Pfadfinder*innen ist jeder willkommen. Wir sind eine offene Gemeinschaft und setzten uns für die Akzeptanz jeder einzelnen Person – unabhängig ihrer Herkunft, Religion oder ihres Geschlechts - in unseren Gruppen ein.
Um diesen Grundsatz von uns auch nach Außen zu tragen, wollen wir den Gender- Star bei uns im Landesverband verwenden.

Hier noch einmal einige Argumente für den Gender-Star:
Gleichstellung ist uns im Landesverband ein zentrales Anliegen. Hierbei geht es nicht allein um die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, sondern auch von Inter- und Transsexuellen sowie all denjenigen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen.

Sprache ist hierbei ein zentrales Schlüsselwerkzeug. Sprache ist nicht nur das wichtigste Kommunikationsmittel zwischen Menschen, sondern auch Ausdruck der Realität, in der wir denken und leben. Das heißt auch: Sprache ist nicht neutral. Sie ist Ausdruck von gesellschaftlichen Machtverhältnissen.
Insbesondere beim Lesen eines Textes haben die Formulierungen einen signifikanten Einfluss auf die Assoziationen und Reaktionen derjenigen, die den Text lesen. Wird von Stammesführern, Materialwarten oder Schatzmeistern geschrieben oder gesprochen, sind es Männer und nicht Frauen oder gar Inter- und Transsexuelle, die man damit assoziiert. Deshalb wollen wir in offiziellen Schreiben eine Sprachalternative verwenden, die Geschlechterverhältnisse sichtbar macht und Sprachpolitik dafür nutzt, Menschen nicht nur mitzumeinen, sondern auch mitzudenken.
Die Verwendung der Doppelvariante (Bürgerinnen und Bürger) sowie das häufig gebrauchte Binnen-I (BürgerInnen), sind uns dabei nicht ausreichend, da sie sich innerhalb der Zweigeschlechtlichkeit bewegen.
Die Gendergap-Variante (Bürger_innen) versucht auch inter- und transsexuelle Menschen sowie andere Geschlechtskonzeptionen mit einzubeziehen, bewegt sich dabei aber immer noch in dem Kontinuum zwischen weiblichen und männlichen Geschlecht.
Der Genderstar ist hingegen ein neutrales Symbol, der Spielraum für eine Reihe von unterschiedlichen Geschlechtern und Geschlechtskonzeptionen lässt und bietet
darüber hinaus die Möglichkeit, auf verschiedene Formen von Männlichkeit und Weiblichkeit hinzuweisen.

Gerade zu diesem Antrag ist mir etwas interessantes aufgefallen, da ich ja selber zwei Satzungsänderungsanträge gestellt habe :slightly_smiling_face:
Innerhalb der Landessatzung sind die Schreibweisen inkonsistent, was wohl historisch gewachsen ist. Aber dies ist nicht nur schlecht, weil es uneinheitlich ist und “unordentlich” wirkt, sondern macht es die Lesbarkeit auch nicht besser, um auf das alte Argument zurück zu kommen :upside_down_face:
In unserer Satzung finden wir

  • vollausgeschriebene m/w Formen wie Kassenprüfer/ Kassenprüferinnen z.B. in §7 Abs. 10
  • Gekürzte Formen wie in §10 Abs. 7 […]der oder die zuständige Landesschatzmeister/-in durch. Er/Sie kann durch[…]
  • tatsächlich den Genderstar […]Vorsitzenden und Stellvertreter*innen nach[…] wie in §10 Abs.1

Letztere Formulierung, und das wunderte mich anfangs, kam 2015 hinzu, als die Satzung zur Ermöglichung einer Doppelspitze geändert wurde. Textuell wurde diese Änderung offenbar nach der aktuellen Schreibart verfasst.
Ohne mich jetzt auf auf die ganzen anderen Argumente zu beziehen, wenn man einfach mal die Satzung zum Wohle derer, die sie ab und zu mal lesen (und das sind wohl die allerwenigsten) vereinheitlichen könnte… Das wäre doch was, oder? :clap:

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