Antrag auf redaktionelle Satzungsänderungen durch Vorstandsbeschluss

Antragssteller*innen: Malte Teichert (LB Digitales), Rachel Rose (Landesvorstand)

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Satzung wird in §8 um folgenden Satz ergänzt:

(10) Der Landesvorstand hat das Recht

1. rein redaktionelle Änderungen von Satzung und Ordnungen des Landesverbandes

2. Änderungen der Satzung zur Erfüllung von Auflagen von Registergericht und Finanzamt

3. Änderungen der Satzung, die ausschließlich zur Beseitigung von Widersprüchen mit der Bundessatzung des Bund der Pfadfinder*innen e.V. oder aufgrund von erfolgten Änderungen der Bundessatzung des Bund der Pfadfinder*innen e.V. erforderlich sind,

eigenständig durchzuführen, soweit er sie einstimmig beschließt.

Der Landesvorstand hat der nächsten Landesversammlung über die nach dieser Vorschrift vorgenommenen Änderungen zu berichten. Die vorgenommenen Änderungen sind der Einladung zur nächsten Landesversammlung als Anlage beizufügen.

Änderungen nach Nummer 2 und Nummer 3 sind den Untergliederungen innerhalb von vier Wochen nach ihrer Beschlussfassung in geeigneter Form mitzuteilen.

Begründung:

In den vergangenen Jahren gab es auf unseren Landesversammlungen zahlreiche Satzungs- und Ordnungsänderungsanträge. In der Regel werden unsere Landessatzung und unsere Ordnungen jedes Jahr überarbeitet. Teilweise ging es nur um Schreibweisen von Wörtern, das Herumschieben von Paragraphen oder auch oft um Änderungen der Bundessatzung, die auf einer Bundesversammlung beschlossen wurden, bei denen wir als direkte Untergliederung sowieso verpflichtet sind, diese zu übernehmen.

Diese Anträge binden nicht nur viele zeitliche Ressourcen – sowohl im Vorfeld bei Antragstellenden, Landesvorstand und Landesbüro, als auch auf der Landesversammlung selbst. Darüber hinaus müssen diese Änderungen jedes Mal beim zuständigen Amtsgericht zur Genehmigung eingereicht werden, welches diesen Prozess immer sehr genau nimmt.

Wir wollen gerne Ressourcen sinnvoll einsetzen, die kostbare Zeit auf Landesversammlungen für produktive Diskussionen und wertvollen Austausch miteinander nutzen und an der Stelle gerne ein Stückchen Bürokratie abschaffen. Als euer demokratisch gewählter Landesvorstand möchten wir daher in Zukunft rein redaktionelle Änderungen (sprachliche Änderungen, z.B. der Rechtschreibung und Grammatik), also Änderungen, die den Inhalt der Satzung nicht verändern, und Änderungen, wie oben beschrieben, eigenständig durchführen können. Dazu bitten wir um euer Vertrauen und eure Zustimmung zum Antrag. Die Änderungen sollen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden, um sicherzustellen, dass sie unstrittig sind und Einigkeit darüber herrscht. Es geht explizit nicht um inhaltliche Änderungen, auch das Gendern unserer Satzungen und Ordnungen ist nach unserem Verständnis nicht Bestandteil des Antrags.

Wir werden euch wie im Antragstext beschrieben immer von allen Änderungen berichten und die Möglichkeit zur Rückmeldung geben. Wie alle Satzungsänderungsanträge wird die Information über die Änderungen auch bereits mit der Einladung vier Wochen vor der Landesversammlung versendet werden, um allen Delegierten genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.