Antrag auf Regelung der Kreditvergabe

Hallo,

hier der erste Entwurf zum Antrag, um die Kreditvergabe zu regeln.
Die Zahlen wurden durch Gespräche mit der LL sowie den frischen AGs bestätigt.
Ein Rechenbeispiel mit den vollen 2000€ Kredit auf 5 Jahre

  • Im ersten Jahr investieren
  • Ab dem 2. Jahr 500€ pro Jahr zurückzahlen. Das entspricht 20€ Spende/Beitrag bei 25 Mitgliedern, oder 2x Tüteneinpackaktion, oder 4x gut in der Fußgängerzogen singen gehen,…

Antrag: Die Landesversammlung möge beschließen:
Allen von der Landesversammlung anerkannten Stämmen und Aufbaugruppen soll die Möglichkeit gegeben werden auf Antrag einen zinslosen Kredit vom Landesverband zu erhalten.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • Die Kreditsumme ist auf 2000€ beschränkt.
  • Die Kreditdauer ist auf 5 Jahre beschränkt.
  • Es muss aktive Gruppenarbeit in mindestens einer Meute oder Sippe bestehen.
  • Der Landesverbandsvorstand hat ein Vetorecht bei der Kreditvergabe. Das Veto muss begründet sein.
  • Der Kreditantrag ist spätesten auf dem der Landesversammlung vorhergehenden SST bekannt zu geben und zu begründen.
  • Eine Begründung sowie ein grober Tilgungsplan muss bei dem Antrag mit angegeben werden.
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Super geiler Antrag vielen lieben Dank! Aus der Perspektive einer Aufbaugruppe, bzw. mittlerweile ja sogar Stammes kann ich sagen, dass finanzielle Mittel eine krasse Herausforderung sein können. Wir (Tilia Mainz) hatten echt massiv Glück mit dem Material (danke Idar Oberstein <3) und Unterstützung in der Miete (Alles ist gut solang du nen Franz kennst!) ansonsten wäre es unmöglich gewesen einen Stamm zu gründen.
Ich glaube die Summe ist gut und richtig stark um erste Anschaffungen zu tätigen! Kreditdauer scheint mir auch sehr sinnvoll. Wir haben es nach 2 Jahren auch geschafft unsere finanziellen Mittel so langsam in den Griff zu bekommen.
Ich hätte nur eine Frage zum Vetorecht. Wie sieht das aus wenn sich der Vorstand nicht über die Kreditvergabe einig wird? Vielleicht ist das auch zu weit gedacht aber rein aus Interesse :slight_smile: Finde es auch richtig gut das ganze nicht auf die Aufbaugruppen zu beschränken weil ich glaube es gibt auch aktuell Stämme die davon profitieren können.
Vlt wäre es noch sinnvoll so einen Tilgungsplan als Muster mal zu erstellen, weil sich vlt nicht jeder was darunter vorstellen kann. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass ihr das eh schon auf dem Schirm habt, bzw. den AGs/Stämme auch unter die Arme greifen könnt.
Vielen Dank für euren Einsatz und Gut Pfad Timon!
Edit: hab die Fränze vergessen shame on me ihr seid die geilsten, vielen Dank!!

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Lieber Timon,
Erstmal Danke für deinen Support bzgl. des Antrags! Es freut uns zu hören, dass sich deine Erfahrungen der Gründung mit diesem Antrag decken.
Bzgl. des Vetorechts: Grundsätzlich hoffen wir natürlich, dass sich der Vorstand in so einer Situation immer (einstimmig) einig ist. Falls es trotzdem - entgegen aller Erwartung - zu einer Patt-Situation kommen sollte, gilt der Antrag laut Bundesgeschäftsordnung §6(5) als abgelehnt.
Ich zitiere:

Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgeleht.

Ein Antrag/Beschluss ist immer dann abgelehnt, wenn er nicht die Mehrheit der Stimmen hat.

Wie ein Vorstand mit einzelnen Veto-Stimmen umgeht, wollen wir fürs erste offen halten. Das muss dann der jeweilige Vorstand situativ entscheiden.

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Vielen Dank für die Antwort! :slight_smile: