[Antrag] Aufnahme AG Thor Heyerdahl

Antragsteller:

  • Landesvorstand

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die örtliche Gruppe Thor Heyerdahl aus Ulm wird als Aufbaugruppe in den Landesverband Baden-Württemberg aufgenommen.

Begründung:

In der Gruppe Thor Heyerdahl finden seit September 2021 Gruppenstunden statt.

Die Gruppe zählt inzwischen 20 Mitglieder und 7 deren Anträge sich in Bearbeitung befinden. Es finden regelmäßige Gruppenstunden in 1 Meute mit 19 Wölflingen statt. Die bisher geplante Übernachtungsaktion mit der Meute musste Coronabedingt abgesagt werden. Die R/Rs haben bereits Übernachtungsaktionen durchgeführt - so zum Beispiel die Klausur 2021 mit integriertem Stammeskompass und Jahresplanung für 2022.

Die Gruppe wurde 2016 initiiert und war anfangs in Neu-Ulm als anerkannte Aufbaugruppe im LV Bayern tätig. Auf Grund fehlender räumlicher und zeitlicher Ressourcen musste die Gruppenarbeit vorübergehend eingestellt werden. Auf Grund der deutlich besseren Ausgangslage in Ulm, genauer im Stadtteil Böfingen und der freiwerdenden zeitlichen Ressourcen wurde 2021 im Frühjahr der Wechsel nach Ulm beschlossen. Schon in der Vergangenheit bestand eine enge Verbundenheit zum Landesverband Baden-Württemberg sowie zum Stadtjugendring Ulm und ein gutes Netzwerk im Stadtteil Böfingen.

Die weitere Begründung und Vorstellung der Gruppe erfolgen mündlich auf der Versammlung.

Formales:

Wesentliche Abschnitte der Bundesordnung:

2.7. Eine neu entstandene Gruppe wird durch Beschluss des Landesvorstandes als Aufbaugruppe aufgenommen, wenn der Landesvorstand sich davon überzeugt hat, dass die Arbeit der neuen Gruppe im Sinne der Bundessatzung und dieser Bundesordnung erfolgt. Die Aufnahme bedeutet die Anerkennung als Aufbaugruppe des Bundes und schließt alle Rechte und Pflichten (ausgenommen des Stimmrechts auf der Landesversammlung) einer ordentlichen Mitgliedschaft im Sinne der Bundessatzung und dieser Bundesordnung ein.
Die nächste stattfindende Landesversammlung bestätigt die Aufnahme als Aufbaugruppe, erst nach dieser Bestätigung hat die Aufbaugruppe Stimmrecht auf der Landesversammlung. Lehnt die Landesversammlung die Aufnahme ab, so verliert die Aufbaugruppe den Status als örtliche Gruppe mit sofortiger Wirkung.