[Antrag] Aufnahme Stamm "Schwäbische Toskana"

Antragsteller:

  • Aufbaugruppe Schwäbische Toskana
  • Der Landesvorstand

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Aufbaugruppe Schwäbische Toskana in Zaberfeld wird als Stamm in den Landesverband Baden-Württemberg aufgenommen.

Begründung:

In der Aufbaugruppe Schwäbische Toskana finden seit April 2019 Gruppenstunden statt, die Gruppe wurde am 24.07.2019 per Landesvorstandsbeschluss in den Landesverband Baden-Württemberg aufgenommen.
Inzwischen hat die Aufbaugruppe 29 Mitglieder. Es finden regelmäßige Gruppenstunden in 2 Sippen mit insgesamt 8 Pfadis und 1 Meute mit 12 Wölflingen statt, somit sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Stamm erfüllt. Es fand bisher eine Stammesübernachtung statt, das erste Stammeslager wird an Pfingsten in Stutensee stattfinden.
Die weitere Begründung und Vorstellung der Gruppe erfolgen mündlich auf der Versammlung.

Formales:
Wesentliche Abschnitte der Bundesordnung:

2.1. Der Stamm umfasst als kleinste selbständige Einheit des Bundes mindestens zwei Altersstufen. Soweit örtlich nur eine Altersstufe vertreten ist, gilt sie als Aufbaugruppe. Eine Ausnahmeregelung gilt für Gruppen, bei denen örtlich zwei Altersstufen nicht möglich sind.

2.7. Eine neu entstandene Gruppe wird durch Beschluss des Landesvorstandes als Aufbaugruppe aufgenommen, wenn der Landesvorstand sich davon überzeugt hat, dass die Arbeit der neuen Gruppe im Sinne der Bundessatzung und dieser Bundesordnung erfolgt. Die Aufnahme bedeutet die Anerkennung als Aufbaugruppe des Bundes und schließt alle Rechte und Pflichten (ausgenommen des Stimmrechts auf
der Landesversammlung) einer ordentlichen Mitgliedschaft im Sinne der Bundessatzung und dieser Bundesordnung ein.
Die nächste stattfindende Landesversammlung bestätigt die Aufnahme als Aufbaugruppe, erst nach dieser Bestätigung hat die Aufbaugruppe Stimmrecht auf der Landesversammlung. Lehnt die Landesversammlung die Aufnahme ab, so verliert die Aufbaugruppe den Status als örtliche Gruppe mit sofortiger Wirkung.

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