Ein Antrag, eingebracht aus dem Landesverband Niedersachsen.
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der BdP Bundesvorstand wird beauftragt, mögliche Wege einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Umgang mit Strom auf dem Bundeslager aufzuzeigen und der Bundesversammlung innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Antrag zur Entscheidung vorzulegen. Dies kann zum Beispiel in Form einer Arbeitsgruppe erfolgen.
Es sollen alle Interessierten ihre Meinungen, Anregungen und Informationen zu diesem Thema einbringen können, insbesondere Funktionsträger*innen der letzten Bundeslager (auf jeder Ebene).
Es wird empfohlen, bis zum 31.12.2018 einen ersten Entwurf des Antrags intern zur Beratung vorliegen zu haben. Zur Bundesversammlung 2019 soll dieser Antrag gestellt werden.
Antragsteller:
Johannes Holz, Christopher Hamp, Philipp Fabian, Britta Kaule, Julius Meschke
Begründung:
In der Planung und Durchführung des BuLas 2017 ist es zu Unklarheiten in Bezug auf die Nutzung und Antragstellung bezüglich Strom gekommen. Dies ist unter anderem in der Reflexion des Bundeslagers und der Unterlager ersichtlich geworden.
Laut Bundesversammlungsbeschluss von 2003 gilt folgende Regelung:
“Auf den Bundeslagern des BdP eV gelten für die Unterlager folgende Regelungen: _
a) Die Unterlager bekommen für den Programmbereich und für den Café- und Küchenbetrieb keinen Strom zur Verfügung gestellt. Nur im zentralen Bereich soll es eine Stromversorgung geben. Die Unterlager bekommen nur Stromanschluss für Notfalleinrichtungen, soweit sich das nicht anderweitig lösen lässt. Entsprechend ist es den Unterlagern untersagt, Stromaggregate zu nutzen. _
b) Des Weiteren ist es den Unterlagern nur im Rahmen des Auf- und Abbaus vor der Anreise und nach der Abreise der Stämme erlaubt, z.B. Motorsägen, motorbetriebene Erdlochbohrer oder ähnliches zu nutzen.
Ausnahmen sind durch die Bundeslagerleitung zu genehmigen.”
Diese impliziert einen Auslegungsspielraum, sodass die Interpretation dieses Beschlusses jedes BuLa aufs Neue ausgelegt werden muss. Beispielhaft war es für die BuLa-Leitung 2017 nötig, folgende Regelung aufzustellen:
"Jegliche Stomnutzung auf UL-Ebene und dem Marktplatz muss beantragt werden!
- Grundsatz siehe BV-Beschluss: Es gibt keinen Strom in Unterlagern, Bundeslagerleitung kann AUSNAHMEN genehmigen. Das bedeutet für uns:
- Es gibt keine Stromleitungen in Unterlager
- Jede Stromnutzung auch Akku-Nutzung und selbstproduzierter Strom auf UL-Ebene müssen genehmigt werden.
- Auch der Einsatz von regenerativen Insellösungen (z.B. in Cafés) müssen als Programmstromanträge genehmigt werden.
- Akkus und sämtliche andere Geräte, die benötigt werden müssen selbst organisiert werden und bedürfen der Genehmigung.
- Das Genehmigungsverfahren läuft wie folgt ab: Stromantrag wird in Liste in meinbdp eingetragen, ggf. nehmen wir telefonisch oder per Mail persönlichen Kontakt auf, wir genehmigen Anträge gemeinsam in Telefonkonferenzen, in unklaren Fällen in Absprache mit der Lagerleitung und melden uns anschließend bei euch.
- Wir genehmigen nach folgenden Richtlinien:
- Es gibt keinen Strom, wenn es eine stromlose Alternativen gibt.
- Gute, besondere, kreative, innovative Programme, die ohne Strom nicht durchführbar sind, sollen ermöglicht werden
- Die Stromnutzung darf niemanden stören. Strom zur Verstärkung nur, wenn unbedingt notwendig und im Lautstärke-Rahmen. Verstärkung muss mit Nachbar-UL abgesprochen sein!"
(Quelle: “Programmstromanträge” siehe https://meinbdp.de/pages/viewpage.action?pageId=76221024&focusedCommentId=84283225#comment-84283225,)
Diese Unklarheit in Bezug auf den Beschluss von 2003 wird insbesondere durch die Formulierung “Dies bedeutet für uns” deutlich. Außerdem ist der Begriff “zentraler Bereich” unter 1 a) nicht genauer definiert. Ist dies der Marktplatz oder auch der jeweilige zentrale Bereich des Unterlagers?
Um in Zukunft die ständige, nötige Neuinterpretation dieses Beschlusses vorzubeugen, soll es eine klare, einheitliche Regelung zum Thema Strom auf Bundeslagern in Form eines BV-Beschlusses geben. Dieser kann auf dem BV-Beschluss 2003 aufbauen.
Wir halten es für nötig, diesen Antrag dieses Jahr zu stellen, da die Erfahrungen und Erlebnisse vom BuLa 2017 noch präsent sind und noch genügend Zeitraum für die Entwicklung einer besseren Lösung vorhanden ist. Bewusst soll mit diesem Antrag ein Auftrag zur Überarbeitung und keine konkrete Lösung beschlossen werden, um allen Landesverbänden und sonstigen Involvierten die Gelegenheit zur Beteiligung zu geben.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.