Antrag B: Änderung Satzung

Antrag B: Änderung der Satzung des BdP LV NRW e.V.

Antragssteller: @Wuschel

Beschlussvorschlag:

Die Landesversammlung möge beschließen, …

… den folgenden Absatz um den fett gedruckten Spiegelstrich zu ergänzen:

§ 7 Die Landesversammlung

  • (2) In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht
    • die nach der Wahl- und Geschäftsordnung des Vereins gewählten Landesdelegierten,
    • der Landesvorstand,
    • die Landesbeauftragten,
    • weitere Personen entsprechend der Geschäftsordnung für die Landesversammlung.
  • Stimmberechtigt sind
    • der Landesvorstand,
    • die nach der Wahl- und Geschäftsordnung des Vereins gewählten Landesdelegierten.

Begründung:

Die Änderung der Antragsberechtigten in der Geschäftsordnung erfordert, dass die Landessatzung an
dieser Stelle in ihrem Wortlaut an die Bundessatzung angeglichen wird. Durch die Änderung im
Vorstand erfordert diese Satzungsänderung keinen zusätzlichen Aufwand zur Eintragung in das
Vereinsregister.

Ja, das wäre nur konsequent.

aga

Der Antrag wurde angenommen.

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