Antrag B: stellv. Landesschatzmeister/in
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Landesversammlung wird es ermöglicht, ein oder mehrere stellvertretende Landesschatzmeister/innen zu wählen. Dazu wird § 10 „Der Landesvorstand“ Absatz 1 geändert zu:
(1) Der Landesvorstand besteht aus:
• einem/einer oder zwei Landesvorsitzenden
• ein bis drei stellvertretenden Landesvorsitzenden
• einer/einem Schatzmeister/in.
• optional einer/einem stellvertretenden Landesschatzmeister/in
Die Landesversammlung beschließt auf Antrag des/der Landesvorsitzenden die
Anzahl der zu wählende stellvertretenden Landesvorsitzenden und Landesschatzmeister.
Synopse
Antragsteller
forsa
Begründung
Die Bundessatzung eröffnet seit der Bundesversammlung 2023 diese Möglichkeit. Wir möchten hier die Landessatzung angleichen.
Neben den formalen Gründen sprechen die folgenden inhaltlichen Gründe für diese Änderung:
- Ein Stellvertretender Landesschatzmensch vereinfacht die Einarbeitung.
Die Einarbeitung in den Aufgabenbereich ist umfangreich und wichtig. Bisher gab es keine gute Lösung, um dies zu ermöglichen. Es mussten formale Krücken gebildet werden: Dies waren in der Vergangenheit ein LB Kasse oder ein Stellvertretender Vorstand, welcher eigentlich nur die Kasse gemacht hat. Diese neue Lösung macht solche formalen Konstrukte überflüssig und ist somit transparenter und einfacher. - Ein Stellvertreterli kann in Notfällen leicht einspringen. (Busfaktor)
Sollte der Landesschatzmensch dauerhaft verhindert sein, vorzeitig zurücktreten oder aus anderen Gründen die Landeskasse ganz oder teilweise nicht mehr führen können, bleibt die Arbeitsfähigkeit in der Landeskasse durch ein Stellvertreterli weiterhin gewährleistet. Eine spontane Einarbeitung eines anderen Vorstandsmitglieds ist ungleich komplizierter und fehleranfälliger. - Die Arbeit macht mehr Spaß, wenn man nicht allein ist.
Die Themen und Arbeit der Landeskasse sind oft trockene und reine Büropfadfinderei, manchmal auch langweilig. Zusammen macht es mehr Spaß, und das ist ganz im Sinne der Pfadfinderei. - Im LV Sachsen ist dies erfolgreich und es macht die Landesschatzämter attraktiv.
Der LV Sachsen hat bereits seit längerem einen Stellvertretenden Landesschatzmenschen, zunächst noch über Umwege formal als stellvertretendes Landesvorsitzi. Das Duo war erfolgreich und hat abgeliefert. Alle haben dabei so gute Erfahrungen gemacht, dass sich das Duo direkt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat.
Es schadet keinem.
Die Formulierung mit dem Wörtchen „optional“ erlaubt der Landesversammlung, individuell über die Notwendigkeit der Wahl eines stellvertretenden Landesschatzmenschen zu entscheiden.