[Antrag] Beitragsfestlegung für fördernde Mitglieder

Antragsteller:
Landesvorstand

Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Landesbeitrag für fördernde Mitglieder wird auf 2,00 € festgelegt.

Begründung:
Der Status einer fördernden Mitgliedschaft im BdP dient der Möglichkeit diesen finanziell und ideell zu unterstützen, ohne dabei eine aktive Teilnahme am Pfadfinderleben im Stamm oder auf Landesebene zu pflegen/unterhalten. Aus diesem Grund bedarf diese Mitgliedsart keinen erweiterten Anspruch auf Vereinsleistungen (zB. Versicherung) und entsprechend ist der Bundesbeitrag bewusst niedrig gehalten (aktuell 10,00 €). Dies Beitragsstruktur soll sich auch auf Landesebene widerspiegeln.

Seit der Einführung der Software zur Mitgliederverwaltung im Dezember 2015 ist dieser Mitgliedsstatus dort hinterlegt und aufgrund anfänglich niedriger Nachfrage mit einem Platzhalter-Betrag von 1,11€ besetzt. Dieser Beitrag ist bisher nicht offiziell von der Landesversammlung festgelegt worden. Dies soll der vorliegende Antrag nachholen. Der vorgeschlagene Beitrag entspricht 25% des regulären Landesbeitrags (ausgenommen der vorrübergehenden Reduktion bei der LDV 1-2020) für ordentliche Mitglieder.

Durch die Änderung gestalten sich der Landesbeitrag für fördernde Mitglieder wie folgt:

Beitrag LV BaWü (fördernde Mitglieder): bisher: 1,11 €; ab 2022: 2,00 €

Zusammenfassung der Antragsdurchsprache am 04.05.2021:
Der Landesbeitrag für die fördernden Mitglieder dient ausschließlich dazu, die durch sie entstehenden Verwaltungskosten zu decken. Weitere Kosten, die ein „normales“ Mitglied verursacht entstehen durch sie nicht (da z.B. keine Versicherungsbeiträge entrichtet werden müssen).