Antrag C - Satzungsänderung der Landessatzung §10

Antrag C _Satzungsänderung §10 Landesvorstand_LV_1_2016.pdf (212,3 KB)

Antragstext:
Antrag an die Landesversammlung:
Änderungsantrag Satzung des Landesverbandes

Hinzufügen:

§ 10 Der Landesvorstand

ergänzen:

(1)
· Dem/der Schatzmeister/in
· Gegebenenfalls dem/der stellvertretenden Schatzmeister/-in
Die Landesversammlung beschließt auf Antrag des/der Landesvorsitzenden die zu wählende Anzahl der stellvertretenden Landesvorsitzenden.
_ Die Landesversammlung wählt auf Antrag des/der Schatzmeister/-in einen stellvertretende/n Landesschatzmeister/-in._

ändern:

  1. Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der
    Landesversammlung einzeln für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
    Die Amtsperiode beginnt mit dem Geschäftsjahr jeweils am 01.01. und dauert zwei Jahre.

ergänzen:

(5) Nachwahlen erfolgen für die laufende Amtsperiode.
Vorstandsmitglieder bleiben darüber hinaus kommissarisch im Amt, wenn und
solange Nachfolger/-innen nicht gewählt sind.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner/ihrer Amtsperiode aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied, auch aus den eigenen Reihen, berufen.
Wiederwahl ist zulässig.

ergänzen:

(9) Der Verwaltungsrat kann zu Landesvorstandssitzungen geladen werden.

Begründung:

In der letzten Zeit haben wir immer wieder im Vorstand
festgestellt, dass diese Punkte der Satzung nicht mehr aktuell sind und unsere
Arbeit erschweren bzw. für unsere Arbeit zu ungenau formuliert sind. Einige
Punkte wurden auch schon seit langem so gehandhabt, weshalb wir sie für mehr
Transparenz für alle verständlich halten möchten. Mit der Veränderung in Absatz
9 möchten wir als Vorstand die Möglichkeit schaffen, den Verwaltungsrat
einladen zu können, da der Verwaltungsrat ein beratendes Gremium ist und demnach
auch bei Fragen des Vorstandes zur Verfügung stehen können sollte.

Herzlich Gut Pfad,

Der Landesvorstand