Antragsteller:
Landesvorstand
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Landesverband gewährt dem FPR für notwendige Renovierungsmaßnahmen am Pfadfinderzentrum Raumünzach ein zinsfreies Darlehen von 50.000 € bis 2032. Dieser ist in 10 Raten von jeweils 5.000 € jährlich ab 2023 beginnend zu tilgen.
Begründung:
Das Pfadfinderzentrum Raumünzach als Räumlichkeit und Zeltplatz dient in erster Linie der Nutzung durch den Landesverband und wird durch den FPR hierfür unterhalten. In den letzten Monaten wurde eine Reihe von Renovierungsmaßnahmen (Obergeschoss, Fluchttreppe, etc.) durchgeführt. Um diese Rechnungen zu decken und einen finanziell teuren Bankkredit zu umgehen, sollen hier Gelder vom Landesverband vorübergehend unterstützen. Dabei ist eine Kündigung und Rückforderung des Darlehens von Seiten des LVs, sowie eine vorzeitige Rückzahlung des FPRs jeweils mit einer Ankündigungsfrist von 6 Monaten vorgesehen. Die beiden finanzstarken letzten Jahre des Landesverbandes machen eine solches Vorhaben ohne Gefahr eines Liquiditätsverlustes möglich. Gemäß den Vereinssatzungen des Landesverbandes und FPRs liegt hier eine satzungsgemäße Nutzung von finanziellen Mitteln vor.