Antragsteller:
- Olaf Wohlfeil, Landesbeauftragter für Internationales
Die Landesversammlung möge beschließen:
Als neue Ordnung des Landesverbandes wird die Rechteordnung eingeführt:
Rechteordnung des BdP Landesverbandes Baden-Württemberg e.V.
§ 1 Gleichberechtigung
(1) Alle Mitglieder des Landesverbandes haben die gleichen Rechte und Pflichten. Dies gilt unabhängig von Merkmalen ihrer Person, wie beispielsweise:
dem biologischen und sozialen Geschlecht
der sexuellen Identität und Orientierung
ethnischen und kulturellen Hintergründen
körperlichen und geistigen Einschränkungen
religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen
politischen Ansichten und Idealen
(2) Mitgliedern im Alter von unter 18 Jahren kommen die gleichen Rechte und Pflichten zu wie volljährigen Mitgliedern, soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
(3) Die Gleichberechtigung aller Mitglieder ist durch geeignete Maßnahmen des Landesverbandes sicherzustellen. Geeignete Maßnahmen sind nur solche, die dem in § 1.1 formulierten Grundsatz der Gleichberechtigung nicht widersprechen.
§ 2 Gleichbehandlung, Diskriminierungverbot
(1) Alle Mitglieder haben das Recht, im Landesverband gleich behandelt zu werden.
(2) Kein Mitlied darf aufgrund von Merkmalen der Person benachteiligt oder bevorzugt werden.
(3) Alle Mitglieder des Landesverbandes haben das Recht auf Schutz vor Diskriminierung.
§ 3 Allgemeines und gleiches Wahlrecht
(1) Alle Mitglieder des Landesverbandes besitzen das gleiche aktive und passive Wahlrecht. Sie sind also gleichermaßen dazu berechtigt, an Wahlvorgängen durch Abgabe von Wahlstimmen und durch Kandidatur teilzunehmen.
§ 4 Neutralitätsgebot bei der Vergabe von Aufgaben
(1) Der Zugang zu allen Ämtern, Positionen, Vertretungsmandaten und anderen Aufgaben im Landesverband muss grundsätzlich allen Mitgliedern offenstehen.
(2) Die Zugangsvoraussetzungen dürfen nicht so gewählt werden, dass sie ganze Personengruppen aufgrund ausgewählter Merkmale ausschließen.
§ 5 Schutz vor Gewalt
(1) Alle Mitglieder des Landesverbandes haben gleichermaßen Anspruch auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.
(2) Auf Aktionen des Landesverbandes sind hierzu geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.
§ 6 Freie Entfaltung der Persönlichkeit
(1) Alle Mitglieder haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, soweit sie damit nicht die Rechte anderer verletzen.
(2) Auf Aktionen des Landesverbandes sind hierzu ausreichende Freiräume zu gewähren und unnötige Einschränkungen zu vermeiden.
§ 7 Schutz der Privatsphäre
(1) Alle Mitglieder haben Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre.
(2) Alle Mitglieder haben das Recht über die Verwendung von personenbezogenen Daten informiert zu werden. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.
§ 8 Meinungs- und Informationsfreiheit
(1) Alle Mitglieder haben das Recht, ihre Ansichten zu Belangen des Landesverbandes und der örtlichen Gruppen frei zu äußern.
(2) Alle Mitglieder haben das Recht, sich zu Belangen des Landesverbandes und der örtlichen Gruppen zu informieren. Informationen sind den Mitgliedern möglichst transparent zur Verfügung zu stellen, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
§ 9 Nachhaltigkeit
(1) Die Mitglieder des Landesverbandes haben Anspruch auf ein nachhaltiges Wirtschaften und Handeln des Landesverbandes unter Berücksichtigung der ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen.
(2) Die Aktivitäten des Landesverbandes sind, soweit dies möglich und für die Beteiligten mit vertretbarem Aufwand umsetzbar ist, so zu planen und zu gestalten, dass Ressourcenverbrauch, Treibhausgasemissionen und Umweltverschmutzung vermieden werden.
Schlussbestimmungen
(1) Die Rechteordnung des Landesverbandes gilt neben den Bestimmungen der Bundessatzung, der Ordnungen des Bundes, der Landessatzung und anderen Ordnungen des Landesverbandes. Sollte die Rechteordnung im Widerspruch zu den Vorgaben des Bundes und der Landessatzung stehen, so gelten die Vorgaben des Bundes und der Landessatzung.
(2) Die Rechteordnung des Landesverbandes tritt ab der Frühjahrslandesversammlung 2020 in Kraft.
Begründung:
In den vergangenen Jahren haben wir im Landesverband in verschiedenen Zusammenhängen Diskussionen zu den Rechten unserer Mitglieder geführt. Es erscheint daher sinnvoll, sich im Landesverband auf gemeinsame Grundsätze zu einigen. Die gemeinsame Formulierung der Rechte unserer Mitglieder ermöglicht es uns auch in Zukunft, in verschiedenen Kontexten darauf Bezug zu nehmen, um Vorgehen und Regelungen im Landesverband kritisch zu hinterfragen.
Selbstverständlich bestehen bereits umfangreiche gesetzliche Rahmenbedingungen, denen die Aktivitäten des Landesverbandes unterliegen und an die wir rechtlich gebunden sind. Diese werden durch den vorliegenden Antrag weder in Frage gestellt noch könnten sie durch eine Ordnung des Landesverbandes ausgehebelt werden. Die Rechteordnung des Landesverbandes ermöglicht es uns darüber hinaus aber zu konkretisieren, wie wir die Rechte unserer Mitglieder im Kontext des Landesverbandes verstehen und anwenden wollen.
Dabei ist die Rechteordnung in ihrer zum Antrag gestellten Form keinesfalls ein für die Ewigkeit festgeschriebener Text, sondern vielmehr ein „lebendes Dokument“, das wie auch die Satzung und andere Ordnungen des Landesverbandes durch die Landesversammlung ergänzt und weiter entwickelt werden kann. Wie auch bei anderen Ordnungen erfordert dies in der Abstimmung eine 2/3-Mehrheit.
Hinweise:
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Der Begründungstext steht nicht zur Abstimmung, weil er nicht inhaltlicher Bestandteil des eigentlichen Antrages ist.
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Rückfragen, Anmerkungen und Änderungsvorschläge zum Antrag sind auch schon vor der Diskussion auf der Landesversammlung möglich. Wendet euch hierfür einfach per E-Mail an: olaf@bdp-bawue.de