Antrag G - Lesezugriff zur neuen Mitgliederverwaltung

Antrag G _ Lesezugriff MV _ LV_1_2016.pdf (55,8 KB)

Antragstext:

Die Landesversammlung möge beschließen, dass die Landesbeauftragten einen Lesezugriff zur neuen Mitgliederverwaltung bekommen.

Hintergrund: da es sich bei der Mitgliederverwaltung um eine Datenbank voller privater Daten handelt möchten wir, dass die Landesversammlung eine Herausgabe an Dritte legitimiert.

Gut Pfad,

Pumba

Der Antrag ist mir so nicht ganz klar.

Speziell geht es um “Die Beauftragten”:
Wer ist damit gemeint? Eine Einzelperson, die die Mitgliederverwaltung des LV macht, (im Moment also Ela) oder beliebige weitere Personen, die LL, der Verwaltungsrat, irgendjemand ganz anderes, den der Vorstand beauftragt…?

Ich denke das der Antrag speziell auf unsere Landesbeauftragten (Kurz LB) sich bezieht, so kann z.b. ein LB schauen, welche Mitglieder z.B. für seine Stufe in den Stämmen Gruppenleitung ist…
Der Begriff Landesbeauftragte wird in der Satzung und GO verwendet und dort auch beschrieben.

Meine Frage ist die nach der Begründung. Welchen Mehrwert haben wir wenn die LB’s in die Mitgliederverwaltung schauen dürfen?

Die LBs haben häufig direkten Kontakt zu Mitgliedern des Landesverbandes wie z.B. die LB Wölflinge Anna und Leah zu einzelnen Meutenführungen. Zurzeit müssen die LBs für Telefonnummern, Mailadressen etc. immer im Büro anfragen. Das bedeutet einerseits Arbeitsaufwand für die LGS und andererseits, dass die Daten für LBs nur zu Geschäftszeiten verfügbar sind. Das soll durch den Antrag vereinfacht werden.

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