Antrag J - Alkoholkodex und Folgerungen

Antrag J _ Alkoholkodex und Folgerungen _ LV_1_2016.pdf (72,1 KB)

Antragstext:

Die Landesversammlung möge beschließen, dass wir uns an den Alkoholkodex an Landesveranstaltungen halten. Bei Verstoß gegen diesen Kodex des Landesverbandes darf der Vorstand oder die Veranstaltungsleitung die
beteiligten Personen mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung verweisen. Die eventuell anfallenden Fahrtkosten werden von der betroffenen Person selbst getragen. Die Stammesführung wird über einen Verstoß informiert.

Begründung:

Trotz regelmäßigen Hinweisen und Thematisierungen des Themas Alkohol in den letzten Jahren, kommt es auf Veranstaltungen des Landesverbandes noch immer zu Verstößen gegen den Alkoholkodex. Wir als inhaltlicher Vorstand
möchten zum einen mit diesem Antrag noch einmal auf dieses Thema aufmerksam machen. Zum anderen würden wir gerne im Rahmen der Landesversammlung Konsequenzen im Falle des Verstoßes besprechen, um bei einer Sanktionierung nicht auf Unverständnis zu stoßen.

Herzlich Gut Pfad,

Ronja und Hanna

1 „Gefällt mir“

Die Frage, die ich dabei habe: Wo finde ich den Alkoholkodex zum Nachschlagen? Ich habe im Stafü-Treffen-Protokoll von 2013 gelesen, dass dieser per Post verschickt werden sollte. Diese Post habe ich nicht (mehr).

Für Jüngere ist die Diskussionsgrundlage meiner Meinung nach nicht transparent genug.

Hi atd,
hast Recht, vielen Dank für den Hinweis! Ich habe ihn angefügt.

Verhaltenskodex Alkohol
Verhaltenskodex Alkohol.pdf (72,9 KB)

Originaltext des Verhaltenskodex:
Wir, die Pfadfinderinnen und Pfadfinder des BdP im Landesverband Nordrhein-Westfalen, sind uns bewusst, dass Alkohol ein Suchtmittel ist. In Anerkennung der besonderen Verantwortung, die uns als Jugendverband gegenüber unseren jugendlichen Mitgliedern obliegt, verpflichten wir uns zu einem maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol:

  • Für uns ist selbstverständlich, dass auf unseren Treffen, Lagern und Fahrten nur Teilnehmer/innen ab einem Alter von 16 Jahren Alkohol konsumieren.
  • Bei unseren Veranstaltungen wird der Konsum von harten und hochprozentigen Alkoholika nicht toleriert.
  • Für uns ist selbstverständlich, dass der Konsum alkoholischer Getränke nicht während des Programms stattfindet. Gläser und Flaschen werden noch am selben Abend wieder aufgeräumt.
  • Die verantwortliche Leitung unserer Veranstaltungen sorgt für eine kontrollierte Abgabe der alkoholischen Getränke, indem sie diese zur Verfügung stellt, die Teilnehmer/innen selbst aber keine mitbringen. Attraktive Alternativgetränke werden angeboten
  • Weitergehende Regelungen, wie den völligen Verzicht auf alkoholische Getränke auf einzelnen Veranstaltungen, bleiben hiervon unberührt und werden ausdrücklich befürwortet.

Auf unseren Treffen fühlen wir uns alle gemeinsam füreinander und für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich und tragen durch Aufklärung in unserer Gruppenarbeit zusätzlich dazu bei.

Hallo! Dürften auch andere Landesverbände sich eures Alkoholkodexes bedienen? Rein interessehalber frage ich. Ich finde den recht gut und könnte mir vorstellen, dass es anderen LV vllt als Diskussion- oder Antragsgrundlage dienen könnte.

1 „Gefällt mir“

Hallo :slightly_smiling: ich wollte mal fragen wie es mit dem stammesinternen Alkohol ausschank aussieht?
Das dieser ja nicht explizit im Kodex verankert ist.
Soll dieser dann komplett verboten werden oder unterliegt er den gleichen Regeln nur das die Stafü der Veranstalter ist?

Klar dürfen auch andere LVs den nehmen und “weiter verwerten”!
Sehe spontan nicht den Grund, warum das nicht sein sollte.

Und…freut mich, dass er euch/dir gefällt. :wink:

2 „Gefällt mir“

Der Alkoholkodex ist für Aktionen verfasst, die im Rahmen des Landesverbandes stattfinden.
Wie genau ihr das bei Stammesaktionen handhaben wollt, ist jeweils Stammessache. Wir wünschen uns natürlich auch da einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol. Aber wer auf Stammesaktionen Alkohol mitbringen soll/darf ist von und in den Stämmen selbst zu besprechen.