Antrag Kredit für den Bund

Antrag: Kreditvergabe für den Bund

Die Landesversammlung möge beschließen:

Dem Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder soll ein Kredit über 10 000 € gegeben werden.

Laufzeit: 5 Jahre
Tilgung (= Zurückzahlung der 10 000€) : am Ende der Laufzeit
Zinsen: 3% pro Jahr, jährliche Auszahlung
Es soll ein Sonderkündigungsrecht für den LV RPS vereinbart werden, der es erlaubt, im Notfall schnell an das Geld zu kommen.

Antragsstellende:

Vorstand LV RPS

Begründung:

Der Bund hat durch verschiedene Aufgaben größere finanzielle Belastungen als wir als LV.
Ein Kredit bei einer externen Bank für das neue Küchenhaus ist genehmigt und in Planung, jedoch würde der Bundesvorstand es begrüßen wenn „das Geld im Bund bleibt“ und keinem Externen Dritten Zinsen gezahlt werden müssen.

Auch wenn auch wir vor kurzem unsere Mitgliedsbeiträge leicht erhöhen mussten, um nicht von unseren Rücklagen zu zehren, besitzt der LV RPS genügen Geld, um den Bund zu unterstützen. Der Kredit wird nach der LV ausgezahlt, somit sind die Jahres-Mitgliedsbeiträge, sowie die Segelanzahlungen und Kursbeiträge bereits bei uns eingezahlt so dass wir keine Engpässe zu erwarten haben.

Wir würden 10 000€ unserer Rücklagen für 5 Jahre dem Bund zur Verfügung stellen, bekommen diese 10 000€ nach Ablauf zurück und würden durch die Zinsen sogar noch 1500€ Gewinn machen.
Jeder Euro den der Bund so spart, kommt somit zu uns zurück, da ansonsten je nach Finanzierungslage solche notwendigen Investitionen auch auf die Bundes-Mitgliedsbeiträge umgelegt werden könnten. Helfen wir dem Bund, sparen wir sozusagen doppelt.

1 „Gefällt mir“

Hallo :slight_smile:
Erstmal gute Idee das Geld im Bund zu behalten. Da gibt es bestimmt auch noch mehr Möglichkeiten für (Bula immer in Immenhausen :wink: aber das ist ein anderes Thema). Wurde darüber nachgedacht das Geld Zweckgebunden raus zu geben? Also, dass es für das Küchenhaus eingesetzt werden muss? Hab da selbst keine feste Meinung mich interessiert aber eure.

2 „Gefällt mir“

Hallo!

Ich finde die Idee grundsätzlich gut und wenn wir noch 1500€ Gewinn machen können ist das eine super Sache.
Mich würde allerdings interessieren wie man mit finanziellen Engpässen z.B durch Anzahlung für Großaktionen umgehen möchte. Ist eine solche Situation bereits ein Grund von dem genannten Sonderkündigungsrecht gebrauch machen zu können?

Gut Pfad
Jakob

2 „Gefällt mir“

Moin,
also wenn der LV das Geld hat und der Bund es braucht, dann spricht da ja nix dagegen. Klingt nach einer win- win- Situation.

Hat nicht direkt mit dem Antrag zu tun, aber ich habe ein paar allgemeine Fragen dazu. Punkte wie: wieviel Rücklagen braucht der LV wofür, wieviel Rücklagen darf man als gemeinnütziger Verein überhaupt haben etc. würde ich gerne beim SST mal besprechen.

HGP
Usch

Hallo,

danke für eure Rückmeldungen.
Ich habe nochmal Rücksprache mit dem Bundesschatzi gehalten.
Das Sonderkündigungsrecht liegt ganz im Ermessen des LVs, wir kämen also jederzeit an das Geld ran.

VG & Gut Pfad
cätch

3 „Gefällt mir“