Folgender Antrag ist aus dem Landesverband NRW eingegangen:
Die Bundesversammlung möge beschließen
Die Bundesversammlung möge beschließen, dass ab dem kommenden Bundeslager geeignete
Kühlanhänger unterlagernah dafür genutzt werden können um die Lebensmittel der Stämme nach dem
Einkauf und nach der Zubereitung zu kühlen. Dadurch verderben Lebensmittelreste und angebrochene
Lebensmittel nicht, so dass sie im Sinne der Nachhaltigkeit zu einem späten Zeitpunkt gegessen werden
können, statt sie entsorgen zu müssen. Die Kühlmöglichkeiten dürfen mit Strom betrieben werden und
es werden geeignete Regeln für eine faire Verteilung der Kühlmöglichkeiten erarbeitet.
Antragsteller
Für den Landesverband NRW, die Bundesdelegierten & der Landesvorstand vom Landesverband NRW
Begründung
Gegenwärtig ist es so, dass die Stämme auf den Bundeslagern ihrer Lebensmittel mit Kühlakkus aus der
Markthalle kühlen können. Zudem dürfen sie Kühlgruben ausheben oder Gaskühlschränke nutzen.
Es hat sich auf den vergangenen Bundeslagern gezeigt, dass es mit Hilfe von Kühlkisten und Kühlakkus
nur bedingt möglich ist geöffnete Lebensmittel und Reste von Warmmahlzeiten ausreichend zu
kühlen. So kam es regelmäßig dazu, dass Lebensmittelreste und am Vortag geöffnete Packungen am
Folgetag entsorgt werden mussten, weil man diese nicht mehr Kindern- und Jugendlichen anbieten
konnte.
Aus unserer Sicht ist es nicht nachhaltig, wenn wir Lebensmittelreste oder wegen mangelnder Kühlung
verdorbene Lebensmittel entsorgen, statt zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass wir geeignete
Kühlmöglichkeiten nutzen können.
Auf den jährlich stattfindenden Landespfingstlagern im Landesverband NRW mit ca. 500
Teilnehmenden nutzen alle Stämme und das Café gemeinsam einen Kühlanhänger. Es besteht für alle
Küchenverantwortlichen damit die Möglichkeit die zu kühlenden Lebensmittel so aufzubewahren,
dass sie noch bei den nächsten Mahlzeiten genießbar sind. Die Stämme nutzen i.d.R. Großmarktkisten,
die sich stapeln lassen und den jeweiligen Größen der Gruppen angepasst werden, bzw. erhalten große
Stämme mehrere Kisten. Seit mindestens 10 Jahren ist dies gängige Praxis im Landesverband NRW.
Erkrankungen aufgrund mangelnder Einhaltung der Kühlkette und verdorbener Lebensmittel treten
auf Landespfingstlagern seitdem nicht mehr auf. Deshalb würden wir uns freuen, wenn es zukünftig
diese Möglichkeit auch auf den kommenden Bundeslagern geben wird.
Aus unserer Sicht sollten die Kühlmöglichkeiten begrenzt sein und ausschließlich dazu dienen
Lebensmittel der Stämme und der UL-Teams zu kühlen. Diese Kühlmöglichkeiten sollen auf keinemFall in Konkurrenz zur Markthalle und zum Kauf frischer Lebensmittel treten, sondern einen
nachhaltigen Umgang mit Lebensmittel ermöglichen.
Angesichts des berühmten Stromantrags denken wir, dass deshalb weiterhin den Cafés und Stämmen
kein Strom für Mikrowellen, Diskolichtanlagen, Soundverstärker, Cafévollautomaten, Spülmaschinen
fürs Unterlagerteam, gekühlten Cafégetränke oder irgendwelchen Quatsch zur Verfügung stehen soll.
Uns geht es ausschließlich darum Lebensmittel zu kühlen.
Der vorbereitende Antrag wurde von der Landesversammlung I/2018 im März 2018 einstimmig ohne
Enthaltung beschlossen