Antrag L - Alkoholantrag LV 1-2015 zur Neuvorlage

Antrag L _ Alkoholantrag LV_1_2015 zur Neuvorlage auf LV_1_2016.pdf (83,0 KB)

Antragstext:

Lukas Lübbecke (Snørre) stellte auf der vergangenen Landesversammlung I/2015 einen Dringlichkeitsantrag, dessen Dringlichkeit durch das Votum der Versammlung abgelehnt wurde. Laut unserer Satzung wird deshalb der angelehnte Dringlichkeitsantrag auf der kommenden LV als regulärer Antrag behandelt.

Der Antragstext lautet wie folgt:

Die Landesversammlung möge beschließen, dass der Konsum von selbst erworbenen Getränken auf R/R-Aktionen
des Landesverbandes NRW grundsätzlich gestattet wird. Die für die Veranstaltung verantwortliche Person, sollte dennoch die Möglichkeit besitzen diese Regelung einzuschränken, was durch eine eindeutige Regelung in der Ausschreibung bzw. Anmeldung bekannt gegeben wird.

Zur Begründung:
· Anpassung des Verhaltenskodex und Schließen der Grauzone.
· Die Dringlichkeit wird dadurch begründet, dass die Landesversammlung das entscheidungsfähige Gremium ist und im Jahr 2015, in welchem R/R Aktionen geplant sind, nicht mehr tagt.
· Die Konzeption der R/R Stufe sieht vor, dass eine Runde selbständig ist und für sich selber sorgen kann, und so ihr die nötigen Freiheiten gegeben werden um dies auch umzusetzen.
· LB-/Stufenteams haben nicht immer die Möglichkeit für einen zentralen Getränkeausschank zu sorgen.
· Nach aktuellem LV-Beschluss ist es die Aufgabe des Veranstalters, Getränke bereitzustellen, was eindeutig nicht den Erwartungen an die Leitung entsprechen sollte.
· Schaffung der Möglichkeit einer kulturellen Vielfalt.
· Außerdem wird die Möglichkeit Gegeben, den individuellen Geschmack zu treffen.

Ergänzend zum Antrag, hier der
Verhaltenskodex Alkohol
Verhaltenskodex Alkohol.pdf (72,9 KB)

Originaltext des Verhaltenskodex:
Wir, die Pfadfinderinnen und Pfadfinder des BdP im Landesverband Nordrhein-Westfalen, sind uns bewusst, dass Alkohol ein Suchtmittel ist. In Anerkennung der besonderen Verantwortung, die uns als Jugendverband gegenüber unseren jugendlichen Mitgliedern obliegt, verpflichten wir uns zu einem maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol:

  • Für uns ist selbstverständlich, dass auf unseren Treffen, Lagern und Fahrten nur Teilnehmer/innen ab einem Alter von 16 Jahren Alkohol konsumieren.
  • Bei unseren Veranstaltungen wird der Konsum von harten und hochprozentigen Alkoholika nicht toleriert.
  • Für uns ist selbstverständlich, dass der Konsum alkoholischer Getränke nicht während des Programms stattfindet. Gläser und Flaschen werden noch am selben Abend wieder aufgeräumt.
  • Die verantwortliche Leitung unserer Veranstaltungen sorgt für eine kontrollierte Abgabe der alkoholischen Getränke, indem sie diese zur Verfügung stellt, die Teilnehmer/innen selbst aber keine mitbringen. Attraktive Alternativgetränke werden angeboten
  • Weitergehende Regelungen, wie den völligen Verzicht auf alkoholische Getränke auf einzelnen Veranstaltungen, bleiben hiervon unberührt und werden ausdrücklich befürwortet.

Auf unseren Treffen fühlen wir uns alle gemeinsam füreinander und für die Einhaltung dieser Regelung verantwortlich und tragen durch Aufklärung in unserer Gruppenarbeit zusätzlich dazu bei.

Weiß jemand, ob der Antrag auch beinhalten soll, dass Brantwein(haltige) Getränke zugelassen sind?