Antrag Präventionsschulungen für Stammesräte

Hallo zusammen,

passend zum UBSKM-Gesetzt anbei unser Antrag von Intakt+Vorstand, umd den Antrag der BV 2020 auch im LV aufzugreifen und weiterzutragen.

Wir freuen uns auf Rückmeldungen :slight_smile:

VG & Gut Pfad
cätch

Antrag: Präventionsschulungen für Stammesräte
Die Landesversammlung möge beschließen:

Alle Stammesräte des LV RPS müssen alle 3 Jahre an einer intakt-Schulung teilnehmen.
Antragsstellende:
intakt-Team und Vorstand

Begründung:
Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist sehr wichtig, gerade für den BdP als Jugendverband. Wir möchten, dass das Thema möglichst viele Personen im Bund erreicht und von Gruppenleitungen als Multiplikatorinnen und wichtigen Akteurinnen der Prävention weitergetragen wird. Das Thema ist durch die Ausbildungskonzeption bereits auf allen Kursebenen, sowie durch den Bundesbeschluss von 2020 in allen Großveranstaltungsteams vertreten, damit eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema analog zur persönlichen Weiterentwicklung geben ist. Wir möchten, dass das Thema Prävention sexualisierter Gewalt zum Selbstverständnis wird und möchten zusätzlich zu Teamenden/Mitarbeitenden auf Veranstaltungen auch Stammes- und Gruppenleitungen hier mehr integrieren. Nicht nur an Großveranstaltungen wie Pfingstlager, Bundeslager, Bundesfahrt oder das Moot sind Orte, an denen sexualisierte Gewalt auftreten kann. Auch die Bereiche in der Stammesarbeit sind betroffen. Stammesräte sollten dafür sensibilisiert sein und die Umsetzung unseres BdP-Schutzkonzepts und die Prävention sexualisierter Gewalt in ihre Veranstaltungskonzeption einbeziehen – beispielsweise durch die explizite Erwähnung in den Lagerregeln, das Präsentieren von Präventionsplakaten und des Teams, und auf dem Lager präsente Awareness- oder intakt-Teams, d.h. klar bestimmte und erkennbare Ansprechpartner innen im Fall von unangenehmen Situationen. Da nicht alle im Stamm zwangsläufig alle Kurse besucht haben, möchten wir, dass einmal alle 3 Jahre eine umfassende Tagesschulung extern moderierte Schulung dazu genutzt wird, auch hier das Thema zu besprechen und die verantwortlichen Personen entsprechend zu sensibilisieren und über Maßnahmen und/oder Strukturen im Stammesleben.
Die Präventionsschulung muss stets von einer geschulten Person durchgeführt werden – dies können entweder Personen sein, die sich intern bei uns im BdP mit dem Thema auseinandersetzen (z.B. in den intakt-Arbeitskreisen), oder externe Referent*innen. Es ist wichtig, dass die durchführende Person mit Fragen oder aufkommender Betroffenheit umgehen kann.

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Wir haben schon einige persönliche Rückmeldungen zum Antrag erhalten.
Formulierungstechnisch scheint der Antrag so zu passen, es traten aber ein paar Fragen auf, die ich nochmal aufgreifen möchte:

Allem voran: Solch ein Antrag kann auf jeder LV geändert und/oder erweitert werden. Aktuell noch fehlende Punkte können aktualisiert und konkretisiert werden, veraltetes rausgeworfen.
In ein paar Jahren werden wir an einem ganz anderen Punkt stehen, somit werden auch andere Dinge wichtig sein.

Konsequenzen: hier ist es, wie auch bei anderen Ausbildungsinhalten schwierig eine wirklich Pflicht einzuführen. Der Antrag soll der Anstoß sein die Schulungen weiter zu etablieren, so dass sich bei den Stämmen ein sinnvoller Schulungsturnus einfindet und man zusammen mit den Schulungen für Großveranstaltungen und Kursen möglichst alle abdeckt.

„Noch mehr Schulungen?“: Viele Aktive haben schon des öfteren Schulungen mitgemacht. Natürlich bestehen die Schulungen zu großen Teilen aus Methoden und Infos die sich wiederholen - aber das tun die meisten Kurseinheiten, Stammespläne, Stammeskompasse und sonstige Schulungen ebenfalls. Hier geht es vorallem um Auffrischung, Reflexion, gemeinsame Erarbeitung in der (nach 3 Jahren) neuen StaRa Zusammesetzung, Überprüfung und Anpassung von Risikoanalysen oder bereits bestehenden Maßnahmen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen uvm.
Ein bisschen was Neues ist immer dabei - wir warten gespannt auf Intakt 2.0 :slight_smile:

Aus den Rückmeldungen der bisherigen Stammesratsschulungen kam das Feedback, dass die Inhalte zwar grundlegend bereits durch andere Schulungen bekannt waren, es aber undglaublich wertvoll ist sich im eigenen Stamm mal ein paar Stunden (moderiert) damit auseinanderzusetzen.

Meldet euch, wenn es noch weitere Fragen gibt :slight_smile:

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Ich versuche mal meine Fragen und Gedanken dazu aufzuschreiben:

  • Was passiert mit Stammesräten die dem nicht nachkommen?
  • Was ist mit einzelnen Personen innerhalb der Stammesräte die da einfach nicht dran teilnehmen? Das sind nämlich tendenziell auch genau die, die nicht auf Kurse fahren
  • Was ist mit mit allen anderen Ü14-jährigen in den Stämmen die nicht im Stammesrat sitzen und nicht auf die Kurse gehen. → Das könnte man ja recht einfach umgehen, indem man die Zielgruppe ein wenig ausdehnt
    Ich glaube das Ziel dieses Antrags ist durchaus das richtige, aber die Lücken die er schließen soll, schließt er so schlichtweg nicht. Dadurch erreicht man wahrscheinlich auch einige Personen mehr, aber da geht durchaus noch was.

Ich hab da noch einen weiteren Punkt zu: Wenn dem so sein sollte, sollten die Schulungen ein wenig abwechslungsreicher sein, da ich es doch schon oft mitbekommen hab wie es heißt „nicht wie schon wieder“. Das ist schlussendlich gefährlich aber ich kann es schon auch verstehen. Ich hatte in einem Jahr mal 4 oder Schulungen und die waren gleich oder zumindest sehr sehr ähnlich.

Liebe Grüße :blush:

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Da die ganzen „Forderungen“ nur in der Begründung und nicht im Antrag waren, würden wir gerne den Antragstext wie folgt erweitern, inhaltlich ändert sich nichts:

Die Landesversammlung möge beschließen:
Alle Stammesräte des LV RPS müssen alle 3 Jahre an einer intakt-Schulung teilnehmen.
Diese muss von externen, geschulten Personen in Form einer umfassenden Tagesschulung erfolgen.

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Mir wäre wichtig, diesen Antrag nochmal beim SST zu diskutieren. Mir geht es dabei einerseits um die Formulierung „müssen“ als auch um die Frage, ob der Antrag in dieser Form tatsächlich geeignet ist, zu dem beabsichtigten Ziel zu führen. Und ich unterstelle dabei erstmal allen, dass ihnen das Thema Prävention sexueller Gewalt sehr wichtig ist.

Eine Regel aus der Elternberatung lautet: stell nur dann eine Regel auf, wenn du bereit bist sie umzusetzen. Wenn der Beschluss also lautet, alle Stammesräte müssen…, dann werden wir auch besprechen müssen, welche Konsequenzen folgen, wenn das nicht umgesetzt wird. Wenn es nämlich keine Konsequenzen hätte, dann wäre das Signal, dass es uns als LV egal ist, ob unsere Regeln beachtet werden. Und das wäre ja gerade beim Thema Prävention sehr ungünstig.

Ich fürchte auch, dass eine Verpflichtung nicht gerade motivationsförderlich ist. Was schade ist bei einem Thema, bei dem ich uns allen wie schon gesagt eine hohe Motivation unterstelle.

Ich würde gerne nochmal über Alternativen diskutieren, wie z.B. einmal verpflichtende Teilnahme an einer Schulung bei Aufnahme eines Führungsamtes im Stamm und darüber hinaus das Angebot von extern geleiteten Präventionsschulungen im Stamm. Und wenn die dann als hilfreich erlebt werden, dann ist das die beste Werbung für diese Veranstaltung und dann braucht es wahrscheinlich auch keine Verpflichtung dazu.

Evt. könnte man ja auch im Stammesplan verankern, dass dort nachgefragt wird, ob der Stamm mal wieder eine Schulung oder Beratung in Anspruch nehmen möchte.

Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion
Usch

Heyho LV,

Nach den Rückmeldungen im StaFü-AK auf dem SST hier eine neue Formulierung als Vorschlag:

Antrag: Präventionsschulungen für Stammesräte
Die Landesversammlung möge beschließen:

Alle Stammesräte des LV RPS nehmen alle 3 Jahre an einer intakt-Schulung teil.
Antragsstellende:
intakt-Team und Vorstand

Begründung:
Das Thema Prävention […]
Personen die nicht zeitnah an StaRa-Schulungen teilnehmen können, bekommen die Möglichkeit geboten, sich an einem zentralen Termin im LV schulen zu lassen.
[/Antrag Ende]

Des Weiteren wurde am SST darüber gesprochen, ob „Schulung“ das richtige Wort ist, da das Konzept auch workshopartige und an Stammespläne erinnernde Module enthält.
Da die Wortbedeutung in der Diskussionsrunde geklärt werden konnte und kein besserer Begriff aufkam, wird es vorerst weiter „Schulung“ benannt.

Es wurde ebenfalls über Konsequenzen diskutiert.
Hier könnte in der Begründung ( oder auch im Antrag) noch ein Sätze angefügt werden wie:
„Leitende Personen müssen vor Antritt Ihrer Aufgabe (/im ersten Jahr) an Intaktschulungen teilgenommen haben“.
„Personen die noch nie an einer Intaktschulung (es zählen auch Kurse, Teamen, Großaktionen,…) teilgenommen haben sollten nicht alleine auf/mit Kinder & Jugendliche aufpassen/arbeiten.“

Die Kombination von „Führungszeugnis abgegeben“ + Intaktschulung stand im Raum. Dies ist jedoch nicht sinnvoll nochmals einzubringen, da das Führungszeugnis bereits auf einer rechtlichen Grundlage beruht und man sowieso nur dann Jugenarbeit machen darf, wenn dies geprüft wurde.

Mit oben genannter Änderung des Antragstextes steht der StaFü-AK dem Antrag positiv gegenüber.
Über Rückmeldungen zu eventuellen Erweiterungen des Antrags/Begründungstextes würden wir uns freuen.

VG & Gut Pfad
cätch

Hier nochmal eine komplett überarbeitete Version.

Die Landesversammlung möge beschließen:
Alle Stammesräte des LV RPS nehmen alle 3 Jahre an einer intakt-Schulung teil.
Diese erfolgt durch externe, geschulte Personen in Form einer umfassenden Tagesschulung.

Antragsstellende:
intakt-Team und Vorstand

Begründung:
Das Thema Prävention sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt ist sehr wichtig, gerade für den BdP als Jugendverband. Wir möchten, dass das Thema möglichst viele Personen im Bund erreicht und von Gruppenleitungen als Multiplikatorinnen und wichtigen Akteurinnen der Prävention weitergetragen wird. Das Thema ist durch die Ausbildungskonzeption bereits auf allen Kursebenen, sowie durch den Bundesbeschluss von 2020 in allen Großveranstaltungsteams vertreten, damit eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema analog zur persönlichen Weiterentwicklung geben ist.
Auch das neue Schutzkonzept des Bundes sieht Schulungen für alle Stammesführenden vor.
Wir möchten, dass das Thema Prävention zum Selbstverständnis wird und möchten zusätzlich zu Teamenden/Mitarbeitenden auf Veranstaltungen auch Stammes- und Gruppenleitungen hier mehr integrieren. Nicht nur an Großveranstaltungen wie Pfingstlager, Bundeslager, Bundesfahrt oder das Moot sind Orte, an denen Gewalt auftreten kann. Auch die Bereiche in der Stammesarbeit sind betroffen. Stammesräte sollten dafür sensibilisiert sein und die Umsetzung unseres BdP-Schutzkonzepts und die Prävention sexualisierter Gewalt in ihre Veranstaltungskonzeption einbeziehen – beispielsweise durch die explizite Erwähnung in den Lagerregeln, das Präsentieren von Präventionsplakaten und des Teams, und auf dem Lager präsente Awareness- oder intakt-Teams, d.h. klar bestimmte und erkennbare Ansprechpartner innen im Fall von unangenehmen Situationen. Eine Schulung sollte des Weiteren immer eine Risikoanalyse des Zusammenlebens im Stamm beinhalten.

Da nicht alle im Stamm zwangsläufig alle Kurse besucht haben, möchten wir, dass einmal alle 3 Jahre eine extern moderierte, umfassende Tagesschulung dazu genutzt wird, auch hier das Thema zu besprechen und die verantwortlichen Personen entsprechend zu sensibilisieren und über Maßnahmen und/oder Strukturen im Stammesleben.
Die Präventionsschulung muss stets von einer geschulten Person durchgeführt werden – dies können entweder Personen sein, die sich intern bei uns im BdP mit dem Thema auseinandersetzen (z.B. in den intakt-Arbeitskreisen), oder externe Referent*innen. Es ist wichtig, dass die durchführende Person mit Fragen oder aufkommender Betroffenheit umgehen kann.

Personen die nicht zeitnah an StaRa-Schulungen teilnehmen können, bekommen die Möglichkeit geboten, sich an einem zentralen Termin im LV schulen zu lassen.
Ziel soll es sein, dass alle leitenden Personen vor Antritt Ihrer Aufgabe, spätestens im ersten Jahr an einer Intaktschulungen (Kurse, StaRa-Schulung, Großveranstalungsschulung,…) teilgenommen haben.
Personen die noch nie an einer Intaktschulung teilgenommen haben sollten keine Aufsichtspflicht über Kinder & Jugendliche übertragen werden.

Wir würden es begrüßen, wenn eine Schulungsteilnahme in der MV abgebildet wird und weisen ebenfalls auf die gesetzliche Pflicht zur Abgabe eines Führungszeugnisses hin.