Antragsteller:
- Stefan Böhler, Stamm Bergwolf
Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Vorstand des Landesverbandes bzw. ein von ihm eingesetzter „Arbeitskreis Recht“, klärt die Möglichkeiten ab, die dazu führen, dass ordentliche Mitglieder des Landesverbandes Baden-Württemberg, die auf der Ebene des Landesverbandes und/oder auf Ebene des Stammes eine Leitungsfunktion ausüben, über den Landesverband automatisch eine Rechtsschutzversicherung bekommen.
Nach Sichtung der Möglichkeiten wird eine Entscheidung herbeigeführt, die diesen zusätzlichen Versicherungsschutz zeitnah sicherstellt. Entstehende Kosten werden zu Lasten des Landesverbandes bzw. der Stämme gehen.
Begründung:
Diese Automatik, soll vergleichbar mit der Unfall-/Haftpflichtversicherung sein, die jedes ordentliche Mitglied im BdP genießt, ohne dass sich die einzelnen Personen selbst darum kümmern müssen.
Es kann nicht sein, dass für solch eine ehrenamtliche Tätigkeit, diejenigen, die sich für andere engagierten hier im Rechtsfall auf sich gestellt sind. Es ist zu vermuten, dass es nur wenigen bewusst ist, dass sie ggf. hier selbst in der Verantwortung sind.