Antrag: Wissenschaftliche Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs im BdP

Die Bundesversammlung möge beschließen

Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuelle Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Opfern wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Tätern.

Antragstreller
Der Bundesvorstand

Begründung

Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist dringlich, um Schaden vom BdP abzuwenden. Der Arbeitskreis Aufarbeitung hat bei seinem Treffen eine Faktensammlung zum Thema sexuellen Missbrauchs im BdP begonnen. Bereits eine erste Betrachtung der vorliegenden Informationen zeigt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Es gab in der Vergangenheit sexuellen Missbrauch im BdP, dieser und der Umgang damit wurden damals - oftmals bis heute - nicht richtig aufgearbeitet.

Um die Geschehnisse glaubwürdig darstellen zu können, empfehlen wir dem BdP eine unabhängige Aufarbeitung durch ein qualifiziertes externes Institut. Die Vorfeld-Recherche und Materialsammlung sowie die Einholung der Angebote sieht der Arbeitskreis in seinem Aufgabenbereich. Der Umfang der benötigten Finanzmittel ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch wird dieser erheblich sein.

Wir sehen den BdP in der Pflicht, sich der Verantwortung gegenüber den Opfern zu stellen und entsprechende Sprachregelungen (Entschuldigung, Benennung, etc.) zu finden und zu veröffentlichen. Wir empfehlen den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs neu zu formulieren und entsprechende Leitlinien zu finden, damit sich die Kommunikation darüber innerhalb des BdP verändert.

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Auch wenn uns eine solche externe Aufarbeitung einiges kosten wird, könne wir dabei nur gewinnen. Aus meiner Sicht ist eine Aufarbeitung auch nur durch externe Stellen umfassend leistbar. Aus dem Bund heraus ist es kaum leistbar und auch niemandem wirklich zuzumuten.

Danke für diesen Antrag!

Ich würde mir wünschen, dass auch unsere Intakteinheiten auf Kursen intensiver werden, zumindest mehr als zu meiner Zeit, und zu den Einheiten die ich aus den letzten Jahren habe einsehen können. Meiner Meinung nach hängen wir auch hier, im Vergleich zu anderen Verbänden hinterher.

Wir von intakt fragen uns auch immer, wie verfestigt das Thema in den LVs so ist. Nach der letzten Abfrage sind unsere Themen entsprechend den Altersgruppen in den Kursen der LVs gut verankert. Das steht und fällt ja aber immer mit dem Wissen und den passenden erfahrenen Leuten im LV. Da sind die Länder sehr unterschiedliche aufgestellt und das Netzwerk zum Bundes-AK auch recht unterschiedlich ausgeprägt. Unsere Fortbildungsveranstaltungen fallen auch schon mal mangels Teilnehmenden aus.
Was den Vergleich mit anderen Verbänden angeht müssen wir uns nicht verstecken. Wir haben da recht früh mit angefangen und andere lassen sich von unseren Materialien auch immer wieder inspirieren. Heißt aber nicht, dass wir da nicht dranbleiben müssen. Im Gegenteil.

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Ergibt sich aus diesem Wunsch ein Zusatz für den Antrag?

nein.

Das intakt und die Thematik ein Begriff ist, denke ich auch. Dass man Nähe und Distanz und eine Sensibilisierung von Grenzüberschreitungen nicht in 90 Minuten abhandeln kann, ist nur eine Feststellung im Bezug auf meine Erfahrungen und meines Kenntnisstands. Beides sind Themen, die unabhängig zu sexuellem Missbrauch mehr Beachtung brauchen.

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Sorry, das gestern war unsauber. Wir möchten den Antrag wie folgt ändern. Opfer wurde durch Betroffene getauscht und außerdem Täterinnen hinzugefügt, da davon auszugehen ist, dass es sich nicht nur um Männer gehandelt hat.

Ich stelle also den Änderungsantrag den oben stehenden Antrag so zu ändern:

Die Bundesversammlung möge beschließen

Der Bundesvorstand wird beauftragt, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand ein Kommunikationskonzept, welches den Betroffenen und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuelle Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Betroffenen wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täterinnen und Tätern.

Antragstreller
Der Bundesvorstand

Begründung

Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist dringlich, um Schaden vom BdP abzuwenden. Der Arbeitskreis Aufarbeitung hat bei seinem Treffen eine Faktensammlung zum Thema sexuellen Missbrauchs im BdP begonnen. Bereits eine erste Betrachtung der vorliegenden Informationen zeigt, dass akuter Handlungsbedarf besteht. Es gab in der Vergangenheit sexuellen Missbrauch im BdP, dieser und der Umgang damit wurden damals - oftmals bis heute - nicht richtig aufgearbeitet.

Um die Geschehnisse glaubwürdig darstellen zu können, empfehlen wir dem BdP eine unabhängige Aufarbeitung durch ein qualifiziertes externes Institut. Die Vorfeld-Recherche und Materialsammlung sowie die Einholung der Angebote sieht der Arbeitskreis in seinem Aufgabenbereich. Der Umfang der benötigten Finanzmittel ist noch nicht abschließend geklärt, jedoch wird dieser erheblich sein.

Wir sehen den BdP in der Pflicht, sich der Verantwortung gegenüber den Betroffenen zu stellen und entsprechende Sprachregelungen (Entschuldigung, Benennung, etc.) zu finden und zu veröffentlichen. Wir empfehlen den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs neu zu formulieren und entsprechende Leitlinien zu finden, damit sich die Kommunikation darüber innerhalb des BdP verändert.

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Als AK intakt Mitglied kann ich diesen Antrag nur unterstützen (der Antrag wurde durch den Bundesvorstand auch mit mir abgestimmt)

Der Antrag wurde auf der Bundesversammlung in folgender, geänderter Fassung beschlossen:

Der Bundesvorstand wird beauftragt, in regelmäßiger Abstimmung mit den Landesvorständen, einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP durchgeführt wird. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand ein Kommunikationskonzept, welches den Opfern und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eine eventuelle Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Betroffenen wahrnimmt - gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Verantwortlichen.