Antragstext:
"Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Delegierten des Landesverbandes Niedersachsen sollen sich auf der Bundesversammlung 2017 dafür einsetzen, dass die Bundessatzung §10 Örtliche Mitgliederversammlungen (4) geändert wird zu:
Die örtliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwanzig Prozent der Stimmberechtigten nach Absatz 2 anwesend sind.
Dazu soll ein entsprechender Antrag vorbereitet und gestellt werden."
Antragsteller: Fabian Dolch (Stamm Parzival Oldb.)
Begründungstext:
Die Bundessatzung wurde in dem entsprechenden Punkt 2015 geändert. Eine Änderung war aber schon im Jahr davor diskutiert worden.
Viele Stämme haben seit 2015 nach dieser Vorgabe gearbeitet. Sie wurde erstellt, um den demokratischen Prozess in den Stämmen zu schützen und zu verhindern, dass z.B. Stammesführungen sich aufgrund mangelnder Beteiligung von Stammesmitgliedern selbst wählen können. Erfahrungsgemäß sind derartige Situationen aber im Landesverband Niedersachsen bisher kein Problem gewesen.
Während wir den Gedanken dahinter, also den Schutz der Demokratie im Stamm, für richtig und wichtig erachten, so haben wir jedoch festgestellt, dass die konkrete Umsetzung in unserem Landesverband eher eine Behinderung für die Demokratie darstellt. In vielen Stämmen wurde die geforderte Anzahl von einem Drittel der Mitglieder nicht erreicht, sodass die Mitglieder unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren mussten. Bei den folgenden außerordentlichen Mitgliederversammlungen kamen dann zumeist noch weniger Leute.
Insbesondere für Stämme, die keinen gesonderten Förderverein haben, ist die Vorgabe des Drittels ein großes Problem. Da in der Vorgabe vom Bundesverband nicht zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern unterschieden wird, ist es für diese Stämme besonders schwierig, die Mindestzahl zu erreichen, da die Fördermitglieder oftmals nicht mehr vor Ort wohnen oder sich aktiv dagegen entscheiden, sich in der aktive Stammesarbeit “einzumischen”. Aber man kann diese Fördermitglieder nicht einfach rausschmeißen: oftmals sind sie für die Stämme finanziell wichtig und auch eine wichtige Ressource, z.B. bei Öffentlichkeitsaktionen, Heiminstandhaltung, etc. Die Gründung eines eigenen Fördervereins ist aber ein großes Unterfangen, dass viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt. Dazu ist nicht jeder Stamm in der Lage.
Hinzu kommt, dass sich für viele Stämme ein logistisches Problem ergibt, wenn die reguläre Mitgliederversammlung unverrichteter Dinge beendet werden muss und erst einen Monat später eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann, da eventuell die Stichtage für die Anmeldung der Delegierten zur Landesversammlung oder die Abgabe des Protokolls in der Landesgeschäftsstelle nicht eingehalten werden kann.
Da wir den demokratischen Prozess wichtig finden, wollen wir die Vorgabe des Bundes nicht abschaffen, sondern so anpassen, dass sie den Stämmen bei uns in Niedersachsen besser passt. Wir sind der Meinung, dass zwanzig Prozent der Mitglieder ein realistischerer Maßstab ist als das bisherige Drittel. Für kleine Stämme ergibt sich dort natürlich kein sehr großer Unterschied (wobei natürlich auch hier eine Person schon das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein kann), aber für etwas größere Stämme kann der Unterschied enorm sein.
Auch einen Konflikt mit den anderen Landesverbänden sehen wir nicht: die Landesverbände, die eine höhere Mindestanwesenheit auf den Mitgliederversammlungen ihrer Stämme haben möchten, können diese abweichend von der Bundesvorgabe in ihrem Landesverband festlegen. Strengere Vorgaben einzelner Landesverbände sind im BdP möglich, lockerere Vorgaben dagegen nicht.