Antrag zur Änderung der Bundessatzung §10 Örtliche Mitgliederversammlung

Antragstext:
"Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Delegierten des Landesverbandes Niedersachsen sollen sich auf der Bundesversammlung 2017 dafür einsetzen, dass die Bundessatzung §10 Örtliche Mitgliederversammlungen (4) geändert wird zu:
Die örtliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens zwanzig Prozent der Stimmberechtigten nach Absatz 2 anwesend sind.

Dazu soll ein entsprechender Antrag vorbereitet und gestellt werden."

Antragsteller: Fabian Dolch (Stamm Parzival Oldb.)

Begründungstext:
Die Bundessatzung wurde in dem entsprechenden Punkt 2015 geändert. Eine Änderung war aber schon im Jahr davor diskutiert worden.

Viele Stämme haben seit 2015 nach dieser Vorgabe gearbeitet. Sie wurde erstellt, um den demokratischen Prozess in den Stämmen zu schützen und zu verhindern, dass z.B. Stammesführungen sich aufgrund mangelnder Beteiligung von Stammesmitgliedern selbst wählen können. Erfahrungsgemäß sind derartige Situationen aber im Landesverband Niedersachsen bisher kein Problem gewesen.

Während wir den Gedanken dahinter, also den Schutz der Demokratie im Stamm, für richtig und wichtig erachten, so haben wir jedoch festgestellt, dass die konkrete Umsetzung in unserem Landesverband eher eine Behinderung für die Demokratie darstellt. In vielen Stämmen wurde die geforderte Anzahl von einem Drittel der Mitglieder nicht erreicht, sodass die Mitglieder unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren mussten. Bei den folgenden außerordentlichen Mitgliederversammlungen kamen dann zumeist noch weniger Leute.

Insbesondere für Stämme, die keinen gesonderten Förderverein haben, ist die Vorgabe des Drittels ein großes Problem. Da in der Vorgabe vom Bundesverband nicht zwischen aktiven Mitgliedern und Fördermitgliedern unterschieden wird, ist es für diese Stämme besonders schwierig, die Mindestzahl zu erreichen, da die Fördermitglieder oftmals nicht mehr vor Ort wohnen oder sich aktiv dagegen entscheiden, sich in der aktive Stammesarbeit “einzumischen”. Aber man kann diese Fördermitglieder nicht einfach rausschmeißen: oftmals sind sie für die Stämme finanziell wichtig und auch eine wichtige Ressource, z.B. bei Öffentlichkeitsaktionen, Heiminstandhaltung, etc. Die Gründung eines eigenen Fördervereins ist aber ein großes Unterfangen, dass viel Zeit und Arbeit in Anspruch nimmt. Dazu ist nicht jeder Stamm in der Lage.

Hinzu kommt, dass sich für viele Stämme ein logistisches Problem ergibt, wenn die reguläre Mitgliederversammlung unverrichteter Dinge beendet werden muss und erst einen Monat später eine außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden kann, da eventuell die Stichtage für die Anmeldung der Delegierten zur Landesversammlung oder die Abgabe des Protokolls in der Landesgeschäftsstelle nicht eingehalten werden kann.

Da wir den demokratischen Prozess wichtig finden, wollen wir die Vorgabe des Bundes nicht abschaffen, sondern so anpassen, dass sie den Stämmen bei uns in Niedersachsen besser passt. Wir sind der Meinung, dass zwanzig Prozent der Mitglieder ein realistischerer Maßstab ist als das bisherige Drittel. Für kleine Stämme ergibt sich dort natürlich kein sehr großer Unterschied (wobei natürlich auch hier eine Person schon das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein kann), aber für etwas größere Stämme kann der Unterschied enorm sein.

Auch einen Konflikt mit den anderen Landesverbänden sehen wir nicht: die Landesverbände, die eine höhere Mindestanwesenheit auf den Mitgliederversammlungen ihrer Stämme haben möchten, können diese abweichend von der Bundesvorgabe in ihrem Landesverband festlegen. Strengere Vorgaben einzelner Landesverbände sind im BdP möglich, lockerere Vorgaben dagegen nicht.

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Lieber Fabian,

vielen Dank für deinen Antrag. Ich verstehe die Begründung und die Motivation dahinter sehr gut, auch aus eigener Anschauung. Allerdings möchte ich auf ein paar Punkte hinweisen:

Erstens ist dieser Antrag praktisch folgenlos, da die Beschlussfähigkeit in § 10, Abs. 5 Bundessatzung geregelt wird (https://meinbdp.de/pages/viewpage.action?pageId=3113050&preview=/3113050/65537477/102001-1015_Bundessatzung.pdf).

In der Frage des Vorgehens in dieser auf jeden Fall wichtigen Frage wäre es sicher interessant, zunächst Erfahrungswerte aus anderen LVs einzuholen sowie auch belastbare Zahlen aus nds. Stämmen. Daneben frage ich mich, ob es nicht zu früh ist für eine Evaluation der Umsetzbarkeit der bestehenden Regelung, denn schließlich sind gerade mal anderthalb Jahre ins Land gegangen, in der diese Regelung sicherlich noch nicht einmal in allen Stämmen so angekommen ist und sowieso noch keine belastbaren Erfahrungswerte bestehen können. Es stellt sich also die Frage, inwiefern überhaupt schon eine Aussage getroffen werden kann darüber, ob wirklich viele Stämme damit ein Problem haben (und ob es eher große oder eher kleine oder eher mittlere betrifft).

Deine Argumentation mit einem fehlenden Förderverein kann ich nachvollziehen. Allerdings ist ein Förderverein überhaupt gar nicht notwendig! § 10 (5) Bundessatzung bezieht sich auf “ein Drittel der Stimmberechtigten nach Absatz 3”. Absatz 3 weist wiederum daraufhin, dass es sich ausschließlich um ordentliche Mitglieder handelt. (Fußnote: Diese sind übrigens nach § 5, Abs. 2 “zur aktiven Mitwirkung an der Arbeit des Vereins […] nach besten Kräften verpflichtet” (Hervorhebung von mir), also eindeutig dazu aufgefordert, ihr wichtigstes Recht als Mitglied, nämlich das Stimmrecht, wahrzunehmen. Da muss man vielleicht auch mal nachhelfen).
Neben ordentlichen Mitgliedern gibt es nach § 5, Abs. 3 noch fördernde Mitglieder:

Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein ideell und materiell. Sie haben mindestens den von der Bundesversammlung festgesetzten Jahresbeitrag zu entrichten. Näheres regelt die von der Bundesversammlung erlassene Beitragsordnung. Sie können an Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen.

In der aktuellen Beitragsordnung ist nicht festgelegt, wie hoch der Förderbeitrag zu sein hat, auch aus den Beschlüssen der BV bis 2016 geht dies nicht hervor, wäre also nachzufragen! Wenn es sich so verhält, wie ich es gerade mit meinem begrenzen Wissen sehen kann, wäre davon auszugehen, dass der Beitrag dem normalen Beitrag gleich ist (das aber weiß ich wie gesagt nicht sicher). Das heißt also: Inaktive Mitglieder über 26, die den Stamm nur finanziell unterstützen, aber nicht mehr aktiv an den demokratischen Prozessen teilnehmen wollen, können ebenso gut eine Fördermitgliedschaft beantragen und verlieren dadurch ihr Stimmrecht – dazu bedarf es also keines Fördervereins. Das heißt: Auch Stämme, die nicht in der Lage sind, einen Förderverein zu unterhalten, können Fördermitglieder haben, wodurch das Problem zu vieler Karteileichen in Bezug auf die Beschlussfähigkeit der SVV gelöst ist, weil Fördermitglieder nicht stimmberechtigt sind und nicht unter die Zählung zur Beschlussfähigkeit fallen.

Weiterhin ist es falsch, dass die nächste SVV erst einen Monat später stattfinden kann; richtig ist: Sie darf nicht später als einen Monat später stattfinden (§ 10, Abs. 6 Bundessatzung), der zeitliche Mindestabstand beträgt nur eine Woche. Diese eine Woche halte ich persönlich für durchaus einkalkulierbar, denn man muss ja nicht alles auf den letzten Drücker machen – Ziel sollte jedoch sein, dass es nicht nötig ist, dass wir es nicht soweit kommen lassen, indem wir unsere Mitglieder, die jüngsten wie die ältesten, dazu motivieren, ihr Stimmrecht wahrzunehmen (oder im Falle der älteren, die das gar nicht wollen, ihnen eine Fördermitgliedschaft nahezulegen).

Vielleicht haben wir alle bisher nicht gelernt, wie wir unsere Mitglieder, gerade die jüngsten, dazu motivieren können, ihre Rechte als Mitglieder wahrzunehmen. Das ist es nämlich, was wir tun müssen, und wozu uns die Drittelregelung auffordert. Ich bin mir sicher, dass das Problem erwachsener, inaktiver Mitglieder, die nicht zur SVV kommen, nur die eine Seite der Medaille ist; die andere und viel relevantere Seite sind die aktiven Mitglieder, die nicht kommen. Wir müssen uns, statt uns über 20 oder 33 % zu streiten, selbstkritish Warum kommen sie nicht? Warum nehmen sie ihre Rechte nicht wahr? Haben unsere Stämme etwa weniger als 33 % aktive Mitglieder? Und wenn man deiner Hypothese, es würde insbesondere große Stämme betreffen, folgt, frage ich: Sind unsere großen Stämme nur ihrer Karteileichen wegen so groß? Ich hoffe und ich glaube es nicht, sondern ich gehe davon aus, dass in jedem Stamm, in dem aktive Arbeit stattfindet, auch 33 % der Mitglieder aktiv sind, egal ob 10 von 30 oder 50 von 150. – In jedem Fall ist hier eine Stärkung des demokratischen Bewusstseins der zu gehende Weg, nicht das bequeme Abfinden mit einer nur scheinbaren Demokratieunlust. Wer früh lernt, dass man sich ja auch raushalten kann aus Wahlen, aus Demokratie, der wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch später nicht auf die Idee kommen, dass es ja doch ganz sinnvoll sein könnte sich zu beteiligen.

Auch unsere Stammesvollversammlung (Ata Ulf) hat in diesem Jahr die Beschlussfähigkeit nur knapp erreicht - da ging es tatsächlich um eine einzige Person. Hätten wir eine 20 %- statt 33,33… %-Grenze gehabt, hätten statt 20 nur 12 Leute anwesend sein müssen – und die RRs und Erwachsenen hätten das ganze voll und ganz unter sich ausmachen können. Stattdessen haben wir Anstrengungen unternehmen müssen, möglichst viele Menschen aus unserem Stamm zur Teilnahme zu motivieren. Sicher wäre es einfacher gewesen, wenn man völlig locker flockig hätte sagen können: Na der Stammesrat (Stammesführung, Gruppenleitungen, RRs, Materialwarte, Heimwartin) wird da sein und vielleicht noch 2-3 mehr, passt, da müssen wir uns ja nicht um die Wölflinge und Sipplinge kümmern. – Und das gilt gleichermaßen für größere wie für kleinere, wenn man davon ausgeht, dass die Alters- und Aktivitätsverteilung in großen und kleinen Stämmen einigermaßen ähnlich ist.

Aber was wäre das für eine Auffassung von Demokratie und Partizipation! Unsere Wölflinge und Sipplinge haben schließlich das gleiche Recht auf ihre Stimme wie ihre Gruppenleiter*innen. Wir müssen – nein: wir wollen sie ernst nehmen. Das ist das Grundprinzip unserer Arbeit und das gilt auch für unsere innerverbandliche Demokratie. Wir sollten uns davor hüten, aus Bequemlichkeit unsere Prinzipien über Bord zu werfen und dem schleichenden faktischen Entzug des Wahlrechts derjenigen Mitglieder, für und mit denen wir eigentlich pfadfinden, Tür und Tor zu öffnen!

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Ergänzend dazu möchte ich anregen, dass es nicht unerheblich ist, wie die Einladung aussieht. Wir in unserem Stamm (Voortrekker) erklären in unserer Einladung immer, worum es geht und dass es wichtig ist, dass alle Mitglieder, vom Wölfling bis zum Ältesten Stammesmitglied eingeladen und aufgefordert sind, sich zu beteiligen. Zudem verschicken wir die Einladung nicht ausschließlich per Mail (wie es Landes- und Bundessatzung erlauben), sondern teilen die Einladung vor allem in der Meute auch noch auf Papier aus (dann haben die Kinder einen Bezug, wo es herkommt, nämlich von ihren Meutenführern, Wölflinge haben i.d.R. ja keine eigene Mailadresse, sodass dann auch nichts bei den Eltern untergeht). Natürlich weiß ich nicht, wie das bei euch gehandhabt wird, aber ich denke es sollte darüber nachgedacht werden, ob es sinnvoll ist, die Mindestanwesendenzahl erneut zu senken - im Grunde sind auch 33% fast schon zu wenig.
Im Übrigen teile ich @kison s Auffassung.

Bei unserer Vollversammlung waren übrigens knapp über 50% der stimmberechtigten Mitglieder aus allen Stufen anwesend - Offenbar ist es auch möglich, solche Zahlen zu erreichen :wink:

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Ergänzende Info: Wir sind derzeit dabei, Zahlen für Niedersachsen zu erheben, um auf der LDV eine Datengrundlage für die Diskussion zu haben, die allerdings dann doch die aktuelle SVV-Saison umfasst und somit nicht repräsentativ ist.

Es gibt auch noch zahlreiche andere Möglichkeiten, SVVs attraktiv zu gestalten, z.B. im Rahmen eines Stammeslagers oder mit anschließender Übernachtung für alle oder so. Ich halte es für sinnvoll, hier Unterstützungs-, Austausch- und Ratgabestrukturen zwischen Stämmen und seitens des LV zu schaffen, allerdings kann ich mich selbst darum nicht mehr kümmern.

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Vielleicht kümmert sich ja ein LB Stämme um solche Themen :wink:

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Moin,
ich wollte nur kurz was zu den Fördernden Mitgliedern sagen: sind welche im Stamm und es gibt keinen eigenen Förderverein, so kann man diese in der MV auf “Förderndes Mitglied” setzten und die Zahl zur Erreichung der erforderlichen Mitglieder kann erreicht werden da diese nicht mehr mit rein gezählt werden ( ich weiss, Kison erwähnete dies in seiner kurzen Ausführung bereits, wollte das aber nochmal kurz hervor heben :wink:

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Hi @CeMo,

nur kurz zur Ergänzung: Das ist soweit (fast) korrekt, ein Stamm kann allerdings natürlich auch dann fördernde Mitglieder haben, wenn gleichzeitig ein Förderverein existiert. Außerdem kann man natürlich nicht einfach inaktive Mitglieder auf den Status “Förderndes Mitglied” setzen, sondern das muss schriftlich durch das entsprechende Mitglied selbst beantragt werden (siehe § 3 Abs. 2 der Aufnahmeordnung). Um einen Missbrauch zu vermeiden, bedarf der Erwerb der Fördermitgliedschaft durch Personen unter 26 Jahren der Zustimmung des Vorstands der örtlichen Gruppe und des Landesvorstands (§ 5 Abs. 2 Satz 2 der Landessatzung). Wenn jemand im Stamm Fördermitglied werden will, muss er also praktisch der Stammesführung am besten schriftlich Bescheid geben. Die erfasst das dann in der Mitgliederverwaltung (oder gibt es an die Landesgeschäftsstelle weiter, die das in der Mitgliederverwaltung erfasst).

Allgemein sei noch darauf hingewiesen, dass für Fördermitglieder ein verringerter Bundesbeitrag erhoben wird (10€ statt 27,50€). Der Landesverbandsbeitrag ist derselbe für ordentliche und fördernde Mitglieder (6,50€). Der Stammesbeitrag für Fördermitglieder muss von der Stammesvollversammlung festgelegt werden und kann durchaus vom Stammesbeitrag für ordentliche Mitglieder abweichen.

Viele Grüße
Thomas

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Hallo Freunde,

ich find die stretigkeit um 13% schon etwas seltsam:D und ich kann verstehen das es bei Fabis Stamm nicht einfach ist die 33% zu errreichen, aber finde die änderung der Bundessatzung sollte dafür keine Lösung sein, sondern die Stammesinternen Strukturen.

Ich selbst war von dem drittel überrascht , ich dachte bis zuf letzten SVV es wären 66% nötig. Daher weiß ich was Julius meint! Ich kann die Argumentation mit dem Schutze der Demokratie nicht nach vollziehen, ich finde dies bewirkt das Gegenteil.