Antrag zur Erweiterung der Ladungsmöglichkeiten zur Landesversammlung

Antrag an die 67. Landesversammlung des BdP LV S-H/HH e.V.:
Erweiterung der Ladungsmöglichkeiten zur Landesversammlung

Die Landesversammlung möge beschließen,
dass die Landessatzung in der Fassung der 63. Landesversammlung vom 20.-23. März 2015 in Schinkel bei Gettorf wie folgt geändert wird:

§ 7 Absatz 3
“Die Landesversammlung tritt mindestens einmal jährlich, mindestens 4 Wochen vor der Bundesversammlung zusammen. Die Ladungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie beginnt mit der Einberufung an die örtlichen Gruppen durch Aufgabe zur Post.”
wird ergänzt durch
“oder Versand per E-Mail.”

Begründung
Es wird angestrebt, dass zur Landesversammlung in Zukunft parallel per Post und per E-Mail eingeladen wird. Ziel des Antrages ist es dem Einladungsweg per E-Mail ebenfalls einzuräumen als fristwahrend zu gelten. Dies erlaubt dem Landesverband zu der postalischen Einladung das komplette Informationspaket inklusive allen Anträgen zu übermitteln und muss dies nicht in ggf. mehrere Sendungen aufteilen, da die Antragsfrist 3 Wochen zur Landesversammlung beträgt, wohingegen die Einladungsfrist 4 Wochen zur LV beträgt.

Lennart für den Vorstand

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