Aufhebung der „100-Kilometer-Regelung für Bundeslager“

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Beschluss zur „100-Kilometer-Regelung für Bundeslager“ der 29. BV vom 23.- 25. Mai 2003 wird aufgehoben."

Antragsteller

Karolin („Käferchen“) Stephan, Pascal („Pasti“) Schröder, Philipp („Nilpferd“) Fabian, Katharina („Gromit“) Schui – Bundeslagerleitung 2026

Begründung

Die vor mehr als 20 Jahren getroffene 100km-Regelung wird aus Sicht der Antragssteller*innen dem aktuellen Zeitgeist und den aktuellen Bedarfen nicht mehr gerecht und ist in Teilen mit derzeitigen Überlegungen zur Beitragsgestaltung der Bundeslager und den vielfältigen Möglichkeiten/Angeboten zu An- und Abreise anpassungswürdig.

Im Rahmen der Planungen des kommenden Bundeslagers bestehen konkrete Überlegungen die Beitragsstruktur zu verschlanken und gleichzeitig transparenter und fairer für Alle zu gestalten. So sieht der aktuelle Kalkulationsentwurf lediglich einen Regelbeitrag für alle Teilnehmenden und Teamenden vor. Die durch den Beschluss von 2003 notwendige Kategorisierung in „Stamm nah“ und „Stamm fern“ steht diesen Gestaltungsüberlegungen im Weg.

Die aktuelle Beschlusslage stellt eine starre (und kleinteilige) Regelung dar. Bereits in Vergangenheit wurde der Beschluss teilweise unterschiedlich interpretiert oder „aufgeweicht“, womit er nicht „richtig“ zur Anwendung kam. So gab es bei jedem Bundeslager Stämme, die innerhalb des Radius’ lagen und dennoch an der zentralen Anreise teilnahmen. Des Weiteren wurde auch die konkret genannte Distanz (Radius) von 100km nicht immer, wie beschlossen, umgesetzt sondern mal vergrößert und mal verringert.

Das zeigt den Antragsteller*innen, dass es für jedes Bundeslager Individuelle Gestaltungen, Überlegungen und Planungen der Anreisemodalitäten braucht. Dem kann der aktuelle BV-Beschluss nicht gerecht werden.

Für das jeweilige Bula-Team wäre eine möglichst große Flexibilität, um alle zeitgemäßen Optionen berücksichtigen zu können und den Solidaritätsgedanken angemessenen Raum geben zu können aus Sicht der Antragssteller*innen wünschenswert. Durch sehr spezifische Beschlüsse auf Bundesebene wird den jeweils planenden Teams eben diese Flexibilität genommen.

Der Beschlusstext ist bewusst kurz gehalten, um nicht dort bereits (wieder) zu kleinteilige Festlegungen zu treffen. Selbstredend ist es Auftrag des Bula-Teams mit der Bula-Leitung als Veranstaltungsleitung ein faires, solidarisches und für alle Menschen finanziell leistbares Bula zu planen. Sorgfältige Überlegungen zur An- und Abreiseplanung sind Teil dessen.

Die Bundeslagerleitung

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Hallo an alle.

Den Antrag kann ich absolut und zu 100% nachvollziehen.
Grundsätzlich müssen die Verantwortlichen Personen selbst entscheiden dürfen, wie sie was umsetzen können, bzw wollen. Immerhin müssen dies dann auch Rede und Antwort stehen, wenn irgendetwas schief geht. Somit sollten sie auch nicht durch Beschlüsse (gerade wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind) ausgebremst oder zusätzlich belastet werden.
GP Karsten

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Damit nicht alle nach dem ursprüngliche Beschlusstext suchen müssen, hier der Wortlaut.

Beschluss der 29. Bundesversammlung vom 23.-25. Mai 2003 in Immenhausen

Teilnehmer/innen aus Stämmen, deren Stammessitz sich in einem Umkreis von 100 km um den La-gerplatz von Bundeslagern befindet, zahlen für die An- und Abreise nur einen Solidaritätsbeitrag von 30% des Fahrtkostenanteiles im Bundeslagerbeitrag, der für die übrigen Teilnehmer anfällt. Die be-troffenen Stämme organisieren eigenständig ihre An- und Abreise auf eigene Kosten und nutzen nicht das zentral organisierte Angebot des Bundes.

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Ergebnisse/Gedanken aus dem Webmeeting zur Vorbesprechung des Antrages:

Es sollen auch mal Regelungen entschlackt werden.
Es sind nur äußerst wenige Gruppen/Menschen von dieser Regelung betroffen.
Wie wird mit Stämmen/Menschen umgegangen, die nicht an der zentralen Anreise teilnehmen wollen? – Hier könnten Budgetmodelle zur selbständigen Organisation der An-/Abreise wie beim letzten Bula greifen.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

Da die Bundeslagerleitung nicht antragsberechtigt ist, wurde der Antrag unverändert als Dringlichkeitsantrag durch den Bundesvorstand eingebracht. Die Dringlichkeit wurde durch die BV festgestellt und der Antrag in der o.g. Form bei zwei Enthaltungen einstimmig angenommen.