Hallo liebe Interessierte! Hier der Antragsvorschlag für den Doppelspitzenantrag:
Antrag
„Doppelspitzen im BdP ermöglichen“ - Satzungsänderungsantrag
Die Bundesversammlung möge beschließen:
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Der BdP ermöglicht es angesichts veränderter Führungs- und Ehrenamtskulturen seinen Gremien, auf allen Ebenen statt eines/einer auch zwei Vorsitzende zu wählen.
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Die Satzung wird wie folgt geändert:
a) Par. 11 Abs. 1 S. 1 lautet:
"Der Bundesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/innen nach Beschluss der Bundesversammlung - aus
- einer/einem oder zwei Vorsitzenden,
- einer/einem bis drei Stellvertretenden Vorsitzenden,
- einer/einem Schatzmeister/-in."
b) Par. 11 Abs. 1 S. 2 entfällt.
c) Par. 12 Abs. 1 S. 1 lautet:
"Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/innen nach Beschluss der Landesversammlung - aus
- einer/einem oder zwei Landesvorsitzenden,
- einer/einem bis drei Stellvertretenden Landesvorsitzenden,
- einer/einem Landesschatzmeister/-in."
e) Par. 12 Abs. 1 S. 2 entfällt.
- Die Bundesordnung wird in Ziffer V 2.5 Satz 1 wie folgt gefasst:
“Ein oder zwei Stammesführer/-innen, bis zu drei Stellvertreter/-innen und ein/eine Schatzmeister/-in bilden die Stammesführung.”
- Die Wahlordnung wird in Par. 1 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:
“Innerhalb der Delegiertenzahl ist der oder die Vorsitzende der örtlichen Gruppe bzw. des Landesverbandes stimmberechtigtes Mitglied der Landes- bzw. Bundesversammlung. Er bzw. sie wird im Delegiertenmandat in der Reihenfolge nach Festlegung der Geschäftsordnung des jeweiligen Vorstands durch die anderen Vorstandsmitglieder vertreten. Dort wird auch geregelt, wer von ggf. zwei Vorsitzenden das Delegiertenmandat wahrnimmt.”
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Die gesamte Regelung gilt ab Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister, zu der sie der Vorstand unverzüglich anmeldet. Sie muss danach bei Vorstandswahlen angewendet werden. Für die bei dieser Bundesversammlung anstehende Vorstandswahl ist auf Antrag unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt eine Vorratswahl für einen Vorstand ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung durchzuführen. Die Untergliederungen werden aufgefordert, die ggf. erforderlichen Anpassungen ihrer Satzung aufgrund dieses Beschlusses einzuleiten.
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Der Bundesvorstand legt der Bundesversammlung in 5 Jahren mit ihrer ersten Einladung einen aus allen Untergliederungen erhobenen Erfahrungsbericht zu dieser Neuregelung vor und bringt erforderlichenfalls einen Antrag zur Anpassung von Satzung und Ordnungen ein. Ansonsten steht dies den Delegierten frei.
Antragsteller: Ralf Jakubowski und Björn Seelbach (für den LV NRW)
Begründung:
Diese Satzungsänderung wird nach Beratung mit den Landesverbänden modifiziert beantragt.
Zum Hintergrund der Idee von Doppelspitzen:
Das Prinzip dualer Führung in Spitzenämtern hat im alten Rom seine Wurzel und gut funktioniert. Beim Jamboree in Schweden haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Selbst in Deutschland geht der Trend weg von einer monokratischen Führung. Die Jugendringe auf Landes- und Bundesebene machen es vor, sowie die DPSG, fast alle im BDKJ und auch der VCP. Grüne und Linke haben die Möglichkeit schon lange.
Häufig schrecken Kandidatinnen/-en vor der Spitzenrolle zurück, weil sie als “lonely at the top” gilt und sie besonderer Sichtbarkeit und Kontaktfrequenz aussetzt. Verändertes Engagementverhalten bestärkt dieses Empfinden. Immer wieder kommt es auch zu Schwierigkeiten Ämter zu besetzen, da sich niemand den Hut alleine aufsetzen möchte.
De facto gibt es Doppelspitzen auf allen Ebenen immer häufiger. Manche Stämme praktizieren sie bereits und selbst BB- und LB-Posten werden schon jetzt doppelt besetzt.
Doppelspitzen erhöhen die Vielfalt, Ausgewogenheit, Gerechtigkeit und Kontinuität (Hier könnten Einarbeitungskonzepte entwickelt werden).
Dabei räumen sie die Möglichkeit ein, Parität verschiedener Geschlechter (männlich, weiblich, Transgender, etc.), Strömungen (bei den Grünen z.B., Fundis und Realos), Herkünfte (Ost, West, Migrationshintergründe, Stadtteile), Geschlechtsidentitäten usw. abzubilden.
Die Ein-Personen-Spitze bleibt möglich.