Doppelspitze ermöglichen

Zur kommenden Bundesversammlung möchten mehrere Landesverbände einen Antrag zur Änderung der Bundessatzung stellen. In Zukunft soll es möglich sein, gleichberechtigte Vorstände zu wählen, also ohne Unterscheidung zwischen Vorsitz und stellvertretenden Vorsitzenden. Das betrifft sowohl Landesvorstände und Stammesführungen als auch den Bundesvorstand.

Auf dem Bund-Land-Treffen im Februar 2014 haben die Landesverbände und die Bundesleitung darüber diskutiert und festgehalten, dass sich die Landesverbände, denen das Thema wichtig ist, zusammentun, um einen solchen Antrag zu formulieren.

Hier darf nun diskutiert werden über den Antragstext, die Begründung und die Grundsatzfrage, ob es sinnvoll ist, einen solchen Antrag anzunehmen. Viel Spaß dabei!

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Folgende Eckpunkte sollten im Antrag enthalten sein.

  • Die Doppelspitze ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Führung von Stamm/Land/Bund
  • Die Doppelspitze wird nicht verpflichtend paritätisch besetzt.
  • Die Stammes/Landes/Bundesversammlung legt vor der Wahl fest welche Spitze es sein soll.
  • Die Stimme auf Landesversammlungen und Bundesversammlung gehören den jeweiligen Vorständen, der jeweilige Vorstand legt fest welches Mitglied der Stammesführung oder des Landesvorstandes die Stimme wahrnimmt. Im Verhinderungsfall des gesamten Vorstandes übernimmt der/die Ersatzdelegierte.

Die Federführung des Antrages liegt bei den LVs SH/HH, Nds, BaWü und NRW

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Hallo ihr federführenden Antragsschreiber :smile:

wie schaut es denn aus mit dem Antrag? Nachdem die Frist für Satzungsanträge nun auf den 20. März verschoben wurde wird es vermutlich eng mit einer veröffentlichung des Antrags über diese Platform. Würde mich dennoch freuen, wenn das klappt.

Hallo liebe Interessierte! Hier der Antragsvorschlag für den Doppelspitzenantrag:

Antrag

„Doppelspitzen im BdP ermöglichen“ - Satzungsänderungsantrag

Die Bundesversammlung möge beschließen:

  1. Der BdP ermöglicht es angesichts veränderter Führungs- und Ehrenamtskulturen seinen Gremien, auf allen Ebenen statt eines/einer auch zwei Vorsitzende zu wählen.

  2. Die Satzung wird wie folgt geändert:

a) Par. 11 Abs. 1 S. 1 lautet:

"Der Bundesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/innen nach Beschluss der Bundesversammlung - aus

  • einer/einem oder zwei Vorsitzenden,
  • einer/einem bis drei Stellvertretenden Vorsitzenden,
  • einer/einem Schatzmeister/-in."

b) Par. 11 Abs. 1 S. 2 entfällt.

c) Par. 12 Abs. 1 S. 1 lautet:

"Der Landesvorstand besteht – hinsichtlich der Zahl der Vorsitzenden und Stellvertreter/innen nach Beschluss der Landesversammlung - aus

  • einer/einem oder zwei Landesvorsitzenden,
  • einer/einem bis drei Stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  • einer/einem Landesschatzmeister/-in."

e) Par. 12 Abs. 1 S. 2 entfällt.

  1. Die Bundesordnung wird in Ziffer V 2.5 Satz 1 wie folgt gefasst:

“Ein oder zwei Stammesführer/-innen, bis zu drei Stellvertreter/-innen und ein/eine Schatzmeister/-in bilden die Stammesführung.”

  1. Die Wahlordnung wird in Par. 1 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

“Innerhalb der Delegiertenzahl ist der oder die Vorsitzende der örtlichen Gruppe bzw. des Landesverbandes stimmberechtigtes Mitglied der Landes- bzw. Bundesversammlung. Er bzw. sie wird im Delegiertenmandat in der Reihenfolge nach Festlegung der Geschäftsordnung des jeweiligen Vorstands durch die anderen Vorstandsmitglieder vertreten. Dort wird auch geregelt, wer von ggf. zwei Vorsitzenden das Delegiertenmandat wahrnimmt.”

  1. Die gesamte Regelung gilt ab Eintragung der Satzungsänderung ins Vereinsregister, zu der sie der Vorstand unverzüglich anmeldet. Sie muss danach bei Vorstandswahlen angewendet werden. Für die bei dieser Bundesversammlung anstehende Vorstandswahl ist auf Antrag unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt eine Vorratswahl für einen Vorstand ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Satzungsänderung durchzuführen. Die Untergliederungen werden aufgefordert, die ggf. erforderlichen Anpassungen ihrer Satzung aufgrund dieses Beschlusses einzuleiten.

  2. Der Bundesvorstand legt der Bundesversammlung in 5 Jahren mit ihrer ersten Einladung einen aus allen Untergliederungen erhobenen Erfahrungsbericht zu dieser Neuregelung vor und bringt erforderlichenfalls einen Antrag zur Anpassung von Satzung und Ordnungen ein. Ansonsten steht dies den Delegierten frei.

Antragsteller: Ralf Jakubowski und Björn Seelbach (für den LV NRW)

Begründung:

Diese Satzungsänderung wird nach Beratung mit den Landesverbänden modifiziert beantragt.

Zum Hintergrund der Idee von Doppelspitzen:

Das Prinzip dualer Führung in Spitzenämtern hat im alten Rom seine Wurzel und gut funktioniert. Beim Jamboree in Schweden haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Selbst in Deutschland geht der Trend weg von einer monokratischen Führung. Die Jugendringe auf Landes- und Bundesebene machen es vor, sowie die DPSG, fast alle im BDKJ und auch der VCP. Grüne und Linke haben die Möglichkeit schon lange.

Häufig schrecken Kandidatinnen/-en vor der Spitzenrolle zurück, weil sie als “lonely at the top” gilt und sie besonderer Sichtbarkeit und Kontaktfrequenz aussetzt. Verändertes Engagementverhalten bestärkt dieses Empfinden. Immer wieder kommt es auch zu Schwierigkeiten Ämter zu besetzen, da sich niemand den Hut alleine aufsetzen möchte.
De facto gibt es Doppelspitzen auf allen Ebenen immer häufiger. Manche Stämme praktizieren sie bereits und selbst BB- und LB-Posten werden schon jetzt doppelt besetzt.
Doppelspitzen erhöhen die Vielfalt, Ausgewogenheit, Gerechtigkeit und Kontinuität (Hier könnten Einarbeitungskonzepte entwickelt werden).
Dabei räumen sie die Möglichkeit ein, Parität verschiedener Geschlechter (männlich, weiblich, Transgender, etc.), Strömungen (bei den Grünen z.B., Fundis und Realos), Herkünfte (Ost, West, Migrationshintergründe, Stadtteile), Geschlechtsidentitäten usw. abzubilden.

Die Ein-Personen-Spitze bleibt möglich.

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Hallo,
Rälli und Björn, vielen Dank für eure bisherige Vorarbeit.
Ich finde den Antrag so verständlich und nachvollziehbar.
Für die Umsetzung hätte ich noch eine Anregung, nämlich in Form von einer Vorlage für den Wahlablauf. Dieser könnte an den Beschluss angepasst werden, so dass jeder Schritt erklärt und klar ist.
Wir besitzen eine solche Vorlage im LV, die wir modifizieren könnten.

Wahlprotokoll.pdf (43.0 KB)

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Hallo Wiebke,

finde das eine tolle Idee, habe nur gerade keine Vorstellung, wie wir das in dem Antrag unterbringen können.
Daher, die Anregung, das wir bei der Diskussion auf der BV den Bund bitten, dies ins Stafühandbuch aufzunehmen. Da gibt es ja einen Onlineteil wo solche Arbeitshilfen ihren Platz finden könnten. Hilfsweise könnte eine Sammlung auf MeinBdP angelegt werden und die LVs übernehmen die Verteilung an die Stämme.
Herzlichst Gut Pfad

Rälli

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Hallo zusammen!
Danke an den LV NRW für die fristgerechte Erstellung des Antrags.

Torschti aus unserem LV - euch evtl. bekannt vom BAT und AK Intakt - hat am 21.03.2014 folgende Anmerkungen zum Antrag geschrieben:

"Moin!
Grundsätzlich finde ich das eine gute Idee, es eröffnet weitere Möglichkeiten, ohne Zwang, diese auch nutzen zu MÜSSEN.

Bzgl. § 11, Satz 2 wundert mich, dass dieser wegfallen soll, denn er bedeutet schon die Wegnahme eines
deutlichen Commitments des BdP zur paritätischen Besetzung:

11 (2): Die männlichen und weiblichen Mitglieder des Vereins müssen im Bundesvorstand repräsentiert sein. Nach Möglichkeit sollte der Bundesvorstand paritätisch besetzt sein.

Gleiches gilt für § 12 (2), auch den würde ich NICHT wegfallen lassen:

§12 (2): Die männlichen und weiblichen Mitglieder müssen im Landesvorstand repräsentiert sein.

Die Änderung bzgl. der Stammesführung und deren Rolle als Landesdelegierte finde ich pragmatisch, sie
verlagert aber Regelungen in die Stämme, d.h. da ist formal Arbeit zu tun, inder Praxis wird es für den LV (mangels Kenntnis der aktuell gültigen Stammes-GO) evtl. schwer zu entscheiden sein, wer den Stamm als erste/r Delegierte/r vertreten darf (Streitfälle sind hier nicht häufig zu erwarten, aber möglich). Eine Mustersatzung und Muster-GO für Stämme sollte entsprechend vom Bund bereitgestellt werden. Der LV sollte sich überlegen, ob der die GOs der Stämme und die Rolle als 1. Delegierte/r sammelt (Wahlobleute). Da die wenigsten Stämme wohl eine GO haben: Arbeit (s.o.)!

Nur noch ein Wort zum Text:
Ich finde, „stellvertretenden Vorsitzenden“ sollte an allen Stellen weiterhin klein geschrieben werden.

Gruß, eine schöne LDV und heGuPf,
Torschti"

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Aus einem anderen Verein kenne ich das Thema Doppelspitze, dort jedoch impliziert es, dass beide in dem nächsthöheren Gremien ein Stimmrecht haben. Wenn ich eine Doppelspitze wähle und dann innerhalb der Doppelspitze Prioritäten vergebe, dann kann ich aus meiner Sicht auch gleich Vorsitzenden und Stellvertreter wählen. Aus meiner Sicht müsste man daher sich insgesamt überlegen welche Struktur man in den Ämtern haben möchte. In allen e.V. Gremien sollte es aus meiner Sicht aber auf jeden Fall einen festen Vorsitzenden geben, da diese/r ja auch in Bezug auf die Haftung relevant ist. Zusätzlich muss im Wahlprozedere auch geregelt werden wie damit umgegangen wird, wenn ein Stafüanwärter die Doppelspitze will, der andere aber nicht. Wer entscheidet nun, ob eine Doppelspitze oder einzeln gewählt wird?

Zur Geschlechterverteilung habe ich eine interessante Option nun im öffentlichen Dienst kennengelernt. Dort sollen Wahlämter (etwa die Arbeitnehmervertreter) geschlechtlich entsprechend der Grundgesamtheit an Wahlberechtigten vertreten sein. Es ist also gleichzeitig eine Männer- wie Frauenquote.

Für kleinere LVs und Stämme würde ich bei der Geschlechterverteilung eine Ausnahme zulassen. Dort ist man ja oftmals froh, wenn man überhaupt einen kompletten Vorstand stellen kann. Dies könnte man anhand des Delegiertenschlüssels festmachen, etwa, dass alle, die nur eine Stimme im nächsthöheren Gremium haben von der Regelung ausgeschlossen sind.

Hi Kim,

mein Eindruck ist, dass es in einigen Stämmen und auch in wenigen Landesverbänden das Bedürfnis
nach einer Doppelspitze gibt. Das hat nichts mit Stimmrechten o.ä. zu tun,
sondern es geht darum, dass man als Stammesführung / Landesvorstand “der
alleinige Verantwortliche” für den Laden ist. Das scheint eine Hürde zu
sein, die für zunehmend mehr Leute zu hoch ist (oder auch nur scheint).
Ergebnis eines Bund-Land-Treffens, bei dem dieser Antrag Thema war, ist, dass die Mehrheit der
Landesverbände mit der aktuellen Struktur der Ämter und Gremien prinzipiell
zufrieden ist, diese aber gerne noch um die Möglichkeit der Doppelspitze
ergänzt haben möchte.
Eine paritätische Besetzung ist definitiv erwünscht. Eine “Muss-Regelung” oder eine
Quote finde aber ich eher abwegig . Wenn das Personal da ist, soll bitte gerne
paritätisch gewählt werden, wenn nicht, sollte das aber kein künstliches
Hindernis sein (grade auch vor dem Hintergrund des Antrags).

Lg
Flipper

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Hey zusammen!

Kim hat das ja kurz angesprochen: Wie schaut es denn bei einer Doppelspitze aus rechtlicher Sicht im Haftungsfall aus? Müssen dann beide gleichermaßen haften - auch beispielsweise, wenn eine Entscheidung gegen den Willen einer der beiden Spitzen gefallen ist?

Greetz
Dodo

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Hi Flipper,

deine Antwort kann ich nachvollziehen, inhaltlich glaube ich hast du mich nicht ganz so verstanden, wie ich es meinte. Neben dem “ich möchte nicht alleine verantwortlich sein” ist nunmal doch das Thema, dass jemand verantwortlich sein muss. Es hilft mir nichts, wenn ich beide als “gemeinsam haftend” wähle, gleichzeitig aber nur einem das Recht gebe auf der nächsten Ebene mitzubestimmen.
Aus meiner Sicht würde ich, wenn ich für etwas hafte auch die entsprechenden Mitbestimmungsrechte haben wollen.Daher müsste man den Ebenen, die eine Doppelspitze wählen dürfen gleichzeitig auch zwei Stimmen einräumen. Würde man also z.B. die Landesvorstände nun als Doppelspitze wählen dürfen, so hätte bei einer Doppelspitze jeder Vorsitzende eine Stimme. Würde nur eine Person gewählt werden, so würde diese zwei Stimmen in sich vereinen bzw. wenn es eine BV wäre, so würde ein Delegierter das zweite Stimmrecht ausüben. Auf Stafüebene analog. Wenn ich Doppelspitzen wählen dürfte, so hat jeder Stamm auf der LV mindestens zwei Delegiertenstimmen, die entweder durch beide Stafüs ausgeübt werden oder vom Stafü und ersten Delegierten.

Wie Dodo es schon anspricht, so ist separat für e.V.s zu klären, wer dort die Haftung vertritt. Bisher kenne ich zumindest keinen Verein, in dem zwei Personen die Haftung als 1. Vorsitzender tragen. Natürlich schon die Haftung als Vorstand, aber der 1. Vorsitzende als finaler Entscheider hat da oftmals doch eine besondere Rolle.

Die Thematik sollte daher sowohl für verbandsinterne und verbandsexterne Mitbestimmung und Haftung beleuchtet werden.

Gut Pfad,
Kim

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Hi Kim,

was das Mitbestimmungsrecht auf der nächesen Ebene abgeht: Ich persönlich halte die Regeleung 1. Vorsitzender = 1. Delegierter für nicht so wichtig… Ich kann mir gut vorstellen, dass alle Delegierten durch die entsprechenden Versammlungen gewählt werden müssen. Daher kann ich mich für den konkreten Fall damit anfreuden, dass die Vorsitzenden im Falle einer Doppelspitze die eine Delegiertenstimme unter sich aufteilen (ob nun mittels Absprache oder durch eine Geschäftsordnung).

Was die Haftung angeht wird es tatsächlich spannender… Laut unserer Landessatzung bin ich sowieso nicht alleine Vertretungsberechtigt. Somit müssen Entscheidungen (ab einer gewissen Tragweite) von mindestens zwei Vorstandsmitgleidern getroffen werden und damit bin ich nicht mehr alleine haftend.
Wie sich das in anderen LV und in den Stämmen mit eigenem e.V. verhält weiß ich nicht.

lg
Flipper

Ich sehe das Vorhaben kritisch.
Wenn es jedoch eine Option ist, um mehr Leute zur Übernahme von Engagement zu bewegen, sollte dieses Modell möglich sein.
Unsere Versuche Mitte der 90er Jahre das Amt des Stammesführers/Stammesführerin mit einer gleichberechtigten Doppelspitze zu versehen, sowie das Amt des Gildenführers/Gildenführerin, doppelt zu besetzen und intern gleichzustellen waren jedoch gescheitert. Ein kürzlich gestarteter Versuch mehrere gleichberechtigte Sippenführer mit einer Gruppe zu betrauen, waren sogar katastrophal und führten zur Auflösung der Sippe.
Folgende Gründe habe ich für das scheitern identifiziert:

  • Fehlende Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung.
  • Mangelhafte Kommunikation.
  • Ein “abschieben” der Verantwortung auf den/die Andere/n.
  • Entscheidungen wurden zu spät getroffen, da ja erstmal alle beteiligt werden mussten.
  • Fehlentscheidungen und Mißerfolge waren erstmal nur das Ergebnis der/des Anderen.
  • Ist etwas gelungen, waren plötzlich “alle” beteiligt (nach eigener Aussage…)
  • Unangenehme (aber notwendige) Aufgaben blieben liegen.
  • Um die angenehmen Aufgaben wurde sich gestritten.
  • Sipplinge haben sich immer auf den nicht anwesenden Aufgabenträger berufen:
    “XY hat uns aber erlaubt die Fensterscheiben zu bemalen…”
  • Verwirrung bei Eltern, Gemeindeverwaltung und Jugendpfleger, wer nun für sie als Ansprechpartner fungiert.

Als Fazit aus unseren Erfahrungen, halte ich das Doppelspitzenmodell für ungeeignet und in der Ausführung zu träge um qualitativ gute Arbeit zu leisten.
Betrachtet man pfadfinderische Führungsaufgaben auch als Lernfelder für das spätere Leben, dann wird es zielführender sein, eine Aufgabe eigenverantwortlich durchzuführen und entsprechend Lob oder auch Tadel für das eigene Handeln zu bekommen. Das entspricht auch dem späteren Realitäten im Berufs- und Alltagsleben (es sei denn, man beabsichtigt eine Karriere bei den GRÜNEN oder der LINKEN…).
Teamfähigkeit wird bei komplexeren Aufgaben auch über das bisherige Stellvertretermodell erreicht.

Herzlichst Gut Pfad
Pitt

Hallo ihr,

ich habe nicht alles was hier geschrieben wurde gelesen, vielleicht habe ich etwas übersehen, aber mir sind zwei Sachen aufgefallen, die ich gerne anmerken würde:

  1. Bisher war nirgends geregelt, dass ein Stamm maximal 3 Stellvertreter haben darf! Warum sollte das geändert werden? Und wenn das geändert werden soll, finde ich es unmöglich, dass in so einem komplexen Antrag zu verstecken!!!

  2. Habe ich irgendwas übersehen, oder sehe ich das richtig, dass bisher in unserer Satzung verankert war, dass männliche und weibliche Mitglieder in den Vorständen repräsentiert werden sollten und nach Möglichkeit paritätisch besetzt werden sollten. Und das soll jetzt gestrichen werden? Oder habe ich irgendwas übersehen? Warum soll das geändert werden? Und warum ist so eine wichtige Änderung in so einem Antrag versteckt?

Mir kommen diese beiden Punkte so seltsam vor, dass ich gar nicht glauben kann, dass ich dasn alles richtig verstanden habe, vielleicht kann mir da ja jemand auf die Sprünge helfen…

Liebe Grüße
Silvie

Hallo zusammen,

da möchte ich mich SIlvie anschließen. In meinen Augen steht leider genau das im Antrag drin. Zum Thema paritätische Besetzung siehe auch den Hinweis von Torshcti oben (Beitrag von Schnirk).

Was ich auch nicht verstehen kann:
Die Bundesversammlung hat vor einigen Jahren die Satzung dahingehend geändert, dass mehr als 3 stellvertretende Landesvorsitzende möglich sind. Warum soll das nun wieder rückgängig gemacht und die Möglichkeiten der Landesverbände eingeschränkt werden? Ich fand den Antrag damals gut begründet und binb mir ziemlich sicher, dass es immer wieder in manchen Landesverbänden den Bedarf an mehr als 3 Stellvertretern gibt.

Ich sehe hier, genauso wie beim Thema Parität und der Stellverteterzahl auf Stammesebene noch Optimierungsbedarf - gerade bei Satzungsänderungen sollten wir hier gründlich arbeiten und erneute Änderungen in ein oder zwei Jahren zu vermeiden.

Ich würde mir zur Bundesversammlung von den Antragsstellern auch eine Aussage dazu wünschen, wie die Einführung der Geschäftsordnungen der Stammesführungen gestaltet und wie diese von den Landesverbänden überprüfbar gemacht werden sollen.

Viele Grüße,
Guschtl

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Hallo Silvie,

niemand hat die Absicht was zu verstecken, alleine die Andeutung finde ich nicht besonders fair.

Der Antrag ist unter Zeitdruck entstanden, da der Bund die Fristen kurzfristig verkürzen musste.

Dennoch ist der Antrag den Landesvorständen SHH / Hessen und Bawü wie auf dem Bund Land Treffen vereinbart vorgelegt worden.

HIlfreich wäre, wenn du für die Abschnitte die dich stören alternative Formulierungsvorschläge machen könntest, damit das ggf. in den Antrag übernommen werden kann.

Bitte nehmt aber mal Kontakt zu euren Landesvorsitzenden auf, da wir viele Dinge die hier angesprochen sind bereits abgestimmt haben.

HGP Rälli

sorry, ich wollte euch das nicht vorwerfen, dass ihr da absichtlich etwas versteckt und verstehe, dass der antrag sehr komplex ist!

ich nehm da gerne noch mal kontakt mit meinem vorstand auf, wollte aber dieses forum eigentlich einfach nur dazu nutzen, wozu es meiner ansicht nach gedacht ist - dazu, dass alle unabhängig von ihrem amt und ihrer rolle im bdp hier ihre persönliche meinung beitragen können!

ich stecke da wie gesagt nicht so tief im thema drin und finde das auch sehr komplex. ich bemühe mich aber, mich bis zur bv da noch mehr einzulesen, vielleicht kann man sich da ja am freitag abend auch .noch mal mit ein paar leuten hinsetzen und den antrag noch mal gemeinsam durchgehen.

viele grüße
silvie