Dringlichkeitsantrag: Auflösung Stamm Wanderfalken

Die Landesversammlung möge beschließen:
Der Stamm “Wanderfalken” wird mit Wirkung zum 01.04.2018 aufgelöst. Eine Weiterführung als Aufbaugruppe wird nicht angestrebt.

Antragsteller:
Landesvorstand LV Niedersachsen in Absprache mit der Stammesführung des Stammes “Wanderfalken”

Begründung:
Die tägliche und grundlegende Stammesarbeit kann vor Ort nicht mehr geleistet und durchgeführt werden. Die Stammesführung hat sich mit der Stammesstruktur und einer möglichen -entwicklung auseinander gesetzt und gemeinsam beschlossen, den Stamm aufzulösen. Ein entsprechendes Schreiben dazu ist dem Vorstand über die Stammesführung zugegangen.

Um der Bitte (Feststellung) der Stammesführung einer Stammesauflösung formal nachzukommen, stellt der Vorstand in Absprache mit der Stammesführung diesen Antrag. Um den verbliebenen Mitgliedern des Stammes die Möglichkeit zu geben, auch weiterhin Mitglied im BdP zu bleiben, soll der Stamm offiziell mit Wirkung zum 01.04.2018 geschlossen werden. Ein entsprechendes Informationsschreiben an die Mitglieder wurde versendet.

Die weitere Antragsbegründung erfolgt mündlich

Moderativer Hinweis: Dieser Antrag wurde nach Ablaufen der Antragsfrist gestellt, daher ist er ein Dringlichkeitsantrag und die Dringlichkeit muss durch die Versammlung festgestellt werden.

Laut Satzung ist für den Beschluss dieses Antrags eine Zweidrittelmehrheit nötig.