Ergänzung der Satzung um § 14 (Redaktionelle Änderungen)

Die Landesversammlung möge beschließen:

Die Landessatzung wird um § 14 (Redaktionelle Änderungen) ergänzt:

    "Rein redaktionelle Satzungsänderungen, Satzungsänderungen zur Erfüllung von Auflagen Dritter (wie Registergericht und Finanzamt) sowie Satzungsänderungen zur Auflösung von Widersprüchen zur Bundessatzung können vom Vorstand einstimmig beschlossen werden. Der Vorstand hat der folgenden Landesversammlung über vorgenommene Änderungen Bericht zu erstatten."

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

Unsere Landessatzung ist die rechtliche Grundlage unserer Arbeit im Landesverband. Um eine gute Lesbarkeit und Verständlichkeit dieser zu gewährleisten ist es wichtig, dass diese fehlerfrei ist. In der momentanen Version der Satzung befinden sich einige Fehler, deren Behebung allerdings einen eigenen Satzungsänderungsantrag auf der Landesversammlung nicht rechtfertigt. Außerdem fallen in bereits verabschiedeten Satzungsänderungsanträgen oftmals Inkohärenzen auf (z.B. die Verwendung eines anderen Begriffs als im Rest der Satzung), die die Verständlichkeit beeinträchtigen. Um solche Fehler zu beheben erscheint es sinnvoll, den Vorstand zur Korrektur durch einstimmigen Vorstandsbeschluss zu bevollmächtigen.

Außerdem können von verschiedenen Seiten Satzungsänderungen zur Auflage gemacht werden, sofern bestehende oder beschlossene Regelungen in der Satzung nicht (mehr) den (gemeinnützigkeits-)rechtlichen Grundlagen entsprechen. Da solche Auflagen übernommen werden müssen, um die Zukunft und den Status der Gemeinnützigkeit des Vereins nicht zu gefährden, erscheint es auch hier sinnvoll, den Vorstand zur Korrektur durch einstimmigen Vorstandsbeschluss zu bevollmächtigen.

Zu guter Letzt beschließt die Bundesversammlung von Zeit zu Zeit Änderungen der Bundessatzung, die sodann im Widerspruch zur Landessatzung stehen. Da diese Änderungen in jedem Fall in die Landessatzung übernommen werden müssen, erscheint es auch hier sinnvoll, den Vorstand zur Korrektur durch einstimmigen Vorstandsbeschluss zu bevollmächtigen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Moderativer Hinweis:
Zum Beschluss dieses Antrags ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Antrag auf nds.meinBdP: https://www.nds.meinbdp.de/x/OYeJ

Finde ich gut, weil es dadurch leichter und unbürokratischer wird :slight_smile:

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Was genau ist mit “redaktionell” in diesem Antrag gemeint?

@Lotti gemeint sind Änderungen der Rechtschreibung und Grammatik (bspw. falsche Kommas, Rechtschreibfehler etc.). Also Änderungen, die den Inhalt der Satzung nicht verändern.

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Oh Oh Oh, und schon wieder ein Versuch ein kleines Stück Demokratie abzuschaffen.
Eine redaktionelle Änderung ist nicht nur die Rechtschreibung, da kann es auch schon mal um den Wortlaut gehen, ohne Sinnänderung. Doch 3 mal den Wortlaut geändert und wie steht es dann mit dem Sinn?
Das wäre ja fast so als wenn die Bundesregierung redaktionelle Änderungen am Grundgesetzt durchführen könnte ohne Bundestag…

Auch bei Anpassungen zur Bundessatzung sollten die Delegierten entscheiden.
Das wäre sonst so als wenn die Bundesregierung Gesetze erlassen könnte ohne Bundestag um eine EU Verordnung umzusetzen… Erdogan lässt grüßen

Gut Pfad

Malte

@Malte_M
Okay ich denke der Vergleich mit der EU ist ein wenig zu hart man muss bedenken auch unser Landesvorstand besteht aus Pfadfindern und sie sind auch alles Menschen die uns ziemlich sicher nichts böses wollen.
Und nun ja unsere Landessatzung darf zwar Grundsätzlich nicht im Wiederspruch zur Bundessatzung stehen doch wir sind immer noch ein eigenständiger Verein und nur weil in der Bundessatztung etwas steht muss sich nicht automatisch der gesammte Landesverband dem fügen oder?
Ich meine was würde rein theoretisch passieren wenn die Deligierten auf der LDV Statzungsänderungsanträge die zur Anpassung an die Bundessatzung da sind nicht mit einer zweidrittel Mehrheit Beschließen?

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wow, @Malte_M.
Welche Laus ist dir denn über die Leber gelaufen? Du teilst hier übermäßig hart gegenüber dem Landesvorstand aus.
Der Erdoganvergleich ist fernab jeder Logik und auch der Vergleich mit dem Grundgesetz hinkt gewaltig.

Im Grundgesetz sind die Grundregeln des Zusammenlebens in Deutschland geregelt (http://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/grundgesetz/).
Eine Satzung eines Vereines kann niemals so weitreichende Regelungen beinhalten!

Außerdem unterschlägst du bei deinen Vergleichen ein paar Fakten:

  1. Die Landessatzung darf der Bundessatzung nicht widersprechen
  2. Die Landessatzung muss nach jeder Änderung dem Amtsgericht vorgelegt werden. Dieses Prüft die Änderungen und auch, ob diese Ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Ist das Amtsgericht damit nicht einverstanden, so kann es die Änderungen auch ablehnen. (dies ist aus formalen Gründen sowohl im Bund als auch im LV schon vorgekommen)
  3. Alles, was Vereine dürfen oder auch nicht dürfen ist ausführlich im BGB (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG000502377) geregelt.

Es ist also absolut nicht so, dass sich hier der Landesvorstand in absolutistischer Form aufspielt und "versucht ein kleines Stück Demokratie abzuschaffen"!!!

Der Antrag zielt im Gegenteil darauf etwas Bürokratie abzuschaffen und Prozesse einfacher zu gestalten. Denn da die LDV nur ein Mal pro Jahr tagt, müssen alle Satzungsänderungen (und seien sie auch noch so unbedeutend z.B. Rechtsschreibkorrektur o.ä.) pünktlich als Antrag vorliegen.
Das ist theoretisch kein Problem, praktisch aber erfahrungsgemäß schwierig. Daher wurde in der Vergangenheit auch nur verändert, was geändert werden musste. Teilweise aber auch nicht konsequent oder es wurde vergessen auch an anderer Stelle etwas anzupassen. Und das dem so ist, ist nicht die alleinige Schuld der jeweiligen Landesvorstände, sondern genauso auch jedes einzelnen damals stimmberechtigten Delegierten…

Es wird dann ärgerlich, wenn das Amtsgericht (wie oben erklärt) die Änderungen aus formalen Gründen nicht akzeptiert, denn dann müssen wir 1. ein weiteres Jahr mit der alten Satzung arbeiten und 2. bei der folgenden LDV erneut über etwas abstimmen, was so bereits schon beschlossen wurde. Passiert dies zu oft, würde ich mich als Delegierter auch verarscht fühlen…

Was dich beruhigen sollte:

  1. Die Satzungsänderungen denkt sich nicht der durch die Wahl demokratisch legitimierte Landesvorstand aus, sondern diese ergeben sich aus dem Zusammenhang (an verschiedenen Stellen ist das selbe gemeint, aber unterschiedlich formuliert), der korrekten Formatierung oder Rechtschreibung. Es könnte sogar sein, dass Absätze vieleicht logisch besser in einen anderen Paragraphen gehören. Kurz und gut: Hier geht es um bessere Lesbarkeit, klarere Logik und einfacherere Verständlichkeit
  2. Kann es Auflagen z.B. des Finanzamtes, des Amtsgerichts, des Notars, … geben, welche Änderungen notwendig machen. Diese Dinge MÜSSEN geändert werden, da gibt es selten viel Spielraum
  3. Ist es möglich und kommt durchaus auch vor, dass es Änderungen bedraf um Wiedersprüche zu korrigieren oder die Satzung an Regelungen in anderen Satzungen oder Ordnungen des BdPs anzupassen. Wenn nun also der BdP seine Satzung auf der nächsten BDV Anfang Juni anpasst, dauert es bei uns in Niedersachsen bis Anfang März (nächste LDV), bis über die ggf. nötige Satzungsanpassung bei uns abgestimmt werden kann. Das sind 10 Monate!! Bis die Änderungen mit dem Eintrag ins Vereinsregister gültig werden, vergehen nochmals locker 2 Monate. Es ist wohl kaum sinnvoll, dass unsere Satzung immer 1 Jahr älter ist als notwendig…

Das in der Begründung angegebene Beispiel mit dem möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit ist übrigens gar nicht so abwägig und hätte enorme Kosequenzen u.a. für die finanzielle Situation des Landesverbandes…

Apropos Demokratie: Da alle vorgenommenen (unterjährigen) Änderungen der nächsten LDV zur Abstimmung vorgelegt werden (s. Antragstext), ist es durchaus nicht diktatorisch, wie @Malte_M hier unterstellt!
Kein Landesvorstand wird sich hier absichtlich grobe Schnitzer erlauben, denn wir sind alle Pfadfindern und machen das ehrenamtlich (wird in Bezug auf den Landesvorstand leider oft vergessen) und außerdem gäbe es ja die Möglichkeit, dass die Delegierten der LDV den Landesvorstand nicht entlasten oder sogar abwählen.

Wenn dir, @Malte_M, an der Verbesserung der demokratischen Strukturen gelegen ist, können wir uns gerne mal hinsetzen und uns alles genau anschauen und kritisch hinterfragen - ist bestimmt spannend!
Nur müssten wir uns dann auch überlegen, ob es in den Stämmen auch immer so musterdemokratisch abläuft, wie wir als gesamter Landesverband uns das wünschen würden…

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Hallo Dustin,

Okay, den Erdogan Vergleich nehme ich hiermit zurück.

Ich möchte hier niemanden etwas Unterstellen, schon garnicht unserem Vorstand.
Es geht mir hierbei ums Prinzip.
Keiner kann voraussehen was die Zukunft uns bringt, doch leider wiederholt sich die Geschichte von Zeit zu Zeit. Allein die Tatsache, daß unser LV im BdP und nicht im BDP ist, zeigt, daß es ggf geboten ist nicht jede Veränderung im Bund hinzunehmen. Daher meine Ich, daß Änderungen an der Satzung immer dem höchsten beschlussfassenden Gremium zukommen sollte.
Weiterhin gebe ich folgendes zu bedenken:
Geht es wirklich nur um Rechtschreibung, wird eine solche Änderung auf einer LV in der Regel durch gewunken, stellt also keine bürokratische Hürde da.
Gibt es eine Diskussion, zeigt dies, daß es unabdingbar wichtig ist, alle zu beteiligen… Der Antrag bringt also in dieser Hinsicht nichts.

Und ich kann mir wirklich Schlimmeres vorstellen, als das unsere Landessatzung dem Bund um ein Jahr hinterherhinkt.

Gut Pfad

Malte

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Hallo Freunde,

ich finde die fachlichen Einwände von Malte durchaus gerechtfertigt. Ich stand dem Antrag zu nächst Skeptisch gegenüber und hab ich mich gefragt,ob dies rechtlich möglich ist. In der Tat lässt das BGB eine solche Freiheit zu! Ich find’s auch gut, dass der Vorstand die Änderungen zur nächsten LDV seine verkünden muss. Ich stelle mir vor, dass alle Änderungen im Vorstandsbericht gelistet sind. Sollte eine Änderung nicht im Sinne der Versammlung sein, kann sie diese kippen. Dies verschlankt den Prozess enorm und hat praktisch den gleichen Effekt.

Dennoch schlage ich zwei Änderungen vor:

  1. In einem zweiten Absatz den Begriff Redaktionell näher umreißen ( es sei denn er ist rechtlich schon näher definiert)

  2. Den Antrag auf die Satzungsgemäßen Ordnungen aus zuerweiten! Dann kann die Wahlordnung auch vom Vorstand redaktionel bearbeiten. Dies ist aktuell nicht möglich oder versteh ich das falsch?

Gut Pfsd

Umberto

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Moin @Lotti

Wie Dustin bereits gesagt hat: Die Landessatzung darf der Bundessatzung nicht widersprechen. Natürlich muss nicht alles, was in der Bundessatzung steht, auch auf uns zutreffen. Wenn z.B. in der Bundessatzung steht: “Alle Delegierten zur Bundesversammlung müssen einen lustigen Hut tragen.”, dann müssen unsere Bundesdelegierten das zwar auch, aber wir müssen nicht in unsere Landessatzung übernehmen, dass alle Delegierten zur LDV einen lustigen Hut tragen müssen. Anders wäre es, wenn in der Bundessatzung steht: “Der sprechende Hut entscheidet, wer Landesvorsitzende*r wird.” Dann dürften wir nicht sagen: “Bei uns entscheidet das aber das singende Pferd.” Dann müssten wir unsere Landessatzung dahin gehend ändern, dass der sprechende Hut entscheidet.

Sollte die LDV diese Satzungsänderung ablehnen, würde er Bundesvorstand unsere Satzung nicht genehmigen und wir hätten nochmal die Möglichkeit, auf der LDV darüber zu entscheiden. Im Extremfall, wenn unsere Satzung also zu sehr der Bundessatzung widerspricht, könnte das gravierende Schritte nach sich ziehen.
Es geht also im Endeffekt hier nur darum, dieses enervierende “Bund hat was geändert, das müssen wir jetzt auch”, das wir seit einigen Jahren (fast) jährlich haben, loszuwerden.

Bevor ich falsch verstanden werde: Ich tu mich auch schwer mit diesem Thema und bin froh, nicht abstimmen zu müssen :wink: Einerseits sehe ich diese bürokratische große Erleichterung und habe keine Angst, dass ein Landesvorstand da Mist baut. Ich weiß auch, dass diejenigen, die den Antrag formuliert haben, sich da ausführlich beraten (lassen) haben, es ist also alles rechtlich save. Andererseits verstehe ich den demokratietheoretischen Ansatz: Jeder LV sollte immer die Möglichkeit haben, selbst nocheinmal die Änderungen der Bundessatzung nachzuvollziehen und selbst auch seine Meinung dazu zu bilden (Selten passt das Argument, aber hier geht’s: die letzten Jahre des BDP sind ein gutes Beispiel, auch noch vor der Linkspolitisierung, allein der Demokratisierungsprozess, der einigen Landesmarken nicht gefallen hat.) Ich befürchte außerdem eine noch größere Entfremdung von der Bundes- und Landessatzung, als es jetzt schon der Fall ist. Zudem gibt es sicherlich Zweifelsfälle, bei denen die Entscheidung zu treffen ist, ob das jetzt redaktionell oder inhaltlich ist (interessantes Beispiel: Gendersternchen). Wie gesagt: Zum Glück muss ich das nicht entscheiden :wink:

EDIT: “Diese Ermächtigung kann sich aber nicht auf inhaltliche Änderungen der Satzung beziehen.” (http://www.iww.de/vb/satzungsrecht/aenderung-der-satzung-praxisempfehlungen-zur-rechtssicheren-durchfuehrung-von-satzungsaenderungen-f48977)

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Moin @umberto.albano

Herzlichen Dank!

Drei Punkte:

  1. Wie der Bericht erfolgt und ob die Versammlung die Änderungen anfechten kann, ist nicht definiert. Theoretisch müsste ein Satzungsänderungsantrag aus der Versammlung kommen; der muss aber 4 Wochen vorher vorliegen, was wiederum voraussetzt, dass die Änderung bereits 6-8 Wochen vor der LDV bekannt ist, damit die Stämme ausreichend Zeit zur Auseinandersetzung haben. Alternativ könnte ich mir einen ähnlichen Prozess wie bei Aufbaugruppen vorstellen: Der Vorstand fällt die Entscheidung und die Versammlung kann bei ihrem nächsten Zusammentreten dagegen Einspruch erheben. Wie dann zu verfahren ist, müsste ebenfalls definiert werden. Das müsste aber im gestellten Antrag aufgenommen werden, sonst ist es nicht möglich.
  2. (zu deinem 1. Punkt) Ich kenne zwar keine juristische Definition, aber so wie es verwendet wird, scheint es mir recht eindeutig: Alles, was den Inhalt nicht ändert.
  3. (zu deinem 2. Punkt) Das erscheint mir sinnvoll.
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