Die Bundesversammlung möge beschließen:
Auf der Bundesversammlung des Jahres 2023 wurde eine Beitragserhöhung beschlossen. Um mögliche Unstimmigkeiten bei Erhöhungen aus der Vergangenheit aus dem Weg zu räumen bestätigt die BV den Beschluss aus dem Jahre 2023 und beschließt folgende Beiträge für alle ordentlichen und Fördermitglieder:
Jahresbeitrag altes Bundesland | Halbjahresbeitrag altes Bundesland | Jahresbeitrag neues Bundesland | Halbjahresbeitrag neues Bundesland | Fördermitglieder |
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37,00€ | 21,25€ | 31,50€ | 17,75€ | 10,00€ |
Antragsteller
Der Bundesvorstand (Annika Schulz (Punzel), Alexander Schmidt, Kay Mlasowsky, Dustin Schmidt)
Begründung
Im Nachgang der Bundesversammlung 2023 kam es aufgrund der Formulierungen in den Anträgen zu den beschlossenen Mitgliedsbeitragserhöhungen zu Unklarheiten ob diese Erhöhungen ebenfalls für Fördermitglieder gelten. Darüber hinaus bestehen hier auch Mehrdeutigkeiten bei deutlich älteren beschlossenen Anträgen zum Bundesbeitrag. Dieser Antrag soll die Unklarheiten beseitigen. Wir danken den engagierten Menschen im Bund, die uns auf dieses Thema hingewiesen haben.
Wir als Bundesvorstand sind der Ansicht, dass die in den Vorjahren beschlossenen Beitragserhöhungen nicht für die Fördermitglieder gelten. Bei der Antragstellung hatten wir keine Intention die Bundesbeiträge der Fördermitglieder zu erhöhen.
Bei der Ermittlung der benötigten Anpassungen im Vorjahr haben wir ebenfalls die Fördermitglieder nicht berücksichtigt. Höhere Beiträge von Fördermitgliedern wären zusätzliches, nicht zwingend benötigtes Geld für den Bund.
Wir sehen als Intention der Fördermitgliedschaft vor Allem die finanzielle Unterstützung des Stammes, weshalb wir hier als Bund keinen Grund sehen den Bundesbeitrag der Fördermitglieder zu erhöhen. Das Geld der Fördermitglieder bleibt somit zu größeren Teilen im Stamm.