Marihuanaverbot auf BdP-Aktionen

Auf Veranstaltungen des BdP ist der Konsum von Marihuana verboten.

Antragstellende: Gizem Pamuk (BBB), Melina Spurzem (RPS)

Mitzeichnende: Felix Dotterweich (SXN)

Begründung

Mit der Legalisierung von Marihuana steht eine Stellungnahme des Bundesvorstandes für den BdP aus. Obwohl die gesetzliche Lage Konsum bei Aufsichtspflicht klar untersagt, soll der BdP eine ebenso klare Position beziehen. Die Landesverbände sind schon seit Jahren mit der Frage „Wie gehen wir mit Drogen auf Aktionen um?“ konfrontiert und winden sich um Traditionen, Freiheitsgefühl und sichere Lern- oder Konsumorte herum. Ebenso wie Alkohol wirkt Marihuana bewusstseinsverändernd und Aufsichtspflichten können unter Einfluss von THC nicht wahrgenommen werden. Der BdP ist und soll ein Jugendverband bleiben, in dem sich Kinder und Jugendliche in geschütztem Rahmen frei entfalten und kritisch einbringen können. Damit möchten wir Marihuana nicht die Möglichkeit bieten, ähnlich wie Alkohol ein fester Bestandteil unserer Traditionen zu werden.

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Liebe Menschen,

Wir laden unseren Antrag „Marihuanaverbot auf BdP-Aktionen“ etwas verspätet hoch, da uns mitgeteilt wurde, dass es ähnliche Anträge geben wird. Mit diesem Kommentar wollen wir unser bisheriges Vorgehen transparent machen.

Gizem und Melina als Delegierte und Fe als Mitzeichner haben diesen Antrag gestellt. Kurz darauf haben wir uns mit Satan zusammengesetzt, welcher einen ähnlichen Antrag stellte. Wir konnten uns schnell auf eine Formulierung einigen, welche wir auf der BV direkt als Änderungsantrag stellen würden. Diese lest ihr hier:

„Auf Veranstaltungen des BdP wird der Konsum von Marihuana nicht gefördert. Auf Veranstaltungen mit angemeldeten Minderjährigen ist der Konsum generell untersagt.“

Diese Formulierung verbietet den Konsum nur da, wo Minderjährige dadurch gefährdet werden, aber fördert diesen auch nicht und untersagt „Kiff-Kohten“ oder „Grasverkostungen“. Klingt abwegig, jedoch gab und gibt es auch Raucherecken und Bierverkostungen.

Da auch der Bundesvorstand einen Absatz zum Cannabiskonsum im Alkoholkodex integriert hat, haben wir uns im Vorhinein auch schon mit dem BuVo abgesprochen und werden, wenn unsere Punkte im Kodex mit eingearbeitet werden und dem Kodex-Antrag stattgegeben wird, unseren Antrag voraussichtlich zurückziehen

Danke fürs Lesen,

Melina, Gizem, Satan und Fe

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Im Gesetz wird das als Cannabis und nicht als Marihuana bezeichnet, würde daher diese Formulierung auch im Antrag übernehmen. Marihuana klingt für mich zu sehr nach Slang als nach der tatsächlichen Bezeichnung für die Droge.

Ergebnisse/Gedanken aus dem Webmeeting zur Vorbesprechung des Antrages:

Wir sind ein Jugendverband – dies sollte sich auch in unserem Umgang mit Canabiskonsum niederschlagen.
Sofern ein anderer Antrag angenommen wird, wollen die Antragstellenden diesen Antrag zurückziehen (mit Zustimmung der Bundesversammlung).

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

Dieser Antrag wurde in der folgenden Fassung bei 71 Ja- und 16 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme angenommen:

„Auf Veranstaltungen des BdP und seiner Untergliederungen ist der Konsum von Cannabis
verboten.“