Ordnungen und Satzung in neuer Rechtschreibung

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Bundesvorstand wird beauftragt, bis zur ersten Bundesversammlung in 2025 eine Neufassung der Bundessatzung, der Ordnungen des Bundes, sowie des Selbstverständnis und der Pädagogischen Konzeption in aktueller Rechtschreibung vorzulegen.

Antragstellerin

Marina Pyko (Sachsen)

Begründung

Satzung und Ordnungen des Bundesverbandes sind an vielen Stellen in alter Rechtschreibung verfasst, z. B. Bundesordnung V.2.1:

Der Stamm umfaßt als kleinste selbständige Einheit des Bun­des mindestens zwei Altersstufen.

Unsere Satzung und Ordnungen sollten in aktueller Rechtschreibung verfasst sein, um unseren Mitgliedern möglichst zugänglich zu sein. Die deutsche Rechtschreibung wurde außerdem bereits 1996 reformiert, sodass eine Überarbeitung inzwischen mehr als überfällig ist.

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Grundsätzlich begrüße ich es, dass unsere Satzung und Ordnung immer weiter glatt gezogen werden.

Ich würde mich aber über ein Verfahren freuen, dass unseren Bundesvorstand, die bereits viele, viele Stunden arbeiten, nicht weiter belastet. Die Satzungen und Ordnungen auf Rechtschreibung zu prüfen, kann theoretisch jede*r. Ich möchte daher dazu aufrufen solche Wünsche einfach umzusetzen und eine angepasst Fassung vorzulegen, anstatt den Bundesvorstand in die Pflicht zu nehmen.

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Niedersachsen hat vor einigen Jahren einen Passus in die Satzung aufgenommen, der es ermöglicht, dass der Vorstand rein redaktionelle Änderungen an der Satzung und solche, die sich durch bestimmte Vorgaben (rechtliche oder in dem Fall auch Vorgaben durch Äderungen der Bundessatzung) durch einstimmigen Vorstandsbeschluss durchzuführen. Der Vorstand muss den Delegierten dabei bis 4 Wochen vor Ende der Antragsfrist diese Änderungen mitteilen, damit die Delegierten die Möglichkeit haben, diese Änderungen per Antrag rückgängig zu machen. Vielleicht wäre das auch eine Option? So besteht diesbezüglich kein Zeitdruck.

Übrigens ist ein Gendern der Satzung keine redaktionelle Änderung, dies musste jeweils durch eigene Anträge geschehen.

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Vollkommen richtig. Wenn du dich anbietest, dann kann der Vorstand dich ja damit beauftragen. Seine Aufgabe ist es, so der Beschluss angenommen wird, eine geänderte Form vorzulegen.

Ich verstehe das Argument gut, zumal wir in Sachsen momentan nichtmal Hauptamtliche haben und über jede Aufgabe weniger sehr glücklich sind. Aber wenn es uns wichtig ist, muss es halt jemand machen. Für die Bundessatzung sehe ich die Verantwortung auf Bundesebene. Auch wenn es mir leid tut, dass Maria, Maya oder Heike dann wahrscheinlich drauf angesetzt werden.

Smart. Ich glaube das sächsische OLG hat eine solche Regelung mal abgelehnt … aber vielleicht geht das für die Bundessatzung auch. Dann nächstes Jahr^^

Scheinbar scheint es dir ja wichtig zu sein, sonst hättest du den Antrag ja nicht gestellt. Änderungen zur Bundessatzung darf jeder Delegierte stellen, die Verantwortung liegt also nicht ausschließlich auf der Bundesebene.

Ergebnisse/Gedanken aus dem Webmeeting zur Vorbesprechung des Antrages:

Dies Anpassung an der Rechtschreibung an die aktuellen Regeln betrifft vor allem die Bundesordnung.
Der Antrag wird teilweise als nicht dringend eingestuft.
Die Antragstellenden halten das Thema für relevant und wollen nicht, dass es untergeht. Darum wurde der Antrag so wie er ist gestellt.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

Dieser Antrag wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.