Satzungsänderungsantrag § 7 (2)

Hier ein möglicher Antrag einer Satzungsänderung (da wir leider keine Unterstreichungen vornehmen können sind die geänderten Teile fett und kursiv):

Die Landesversammlung möge beschließen:

§ 7 Abs. 2 der Landessatzung wird wie folgt gefasst:

"In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht

  • die nach der Landeswahlordnung gewählten Landesdelegierten,
  • der Vorstand des Landesverbandes,
  • die Landesbeauftragten und
  • die Bezirkssprecher.

Stimmberechtigt sind

  • die nach der Wahlordnung des Vereins gewählten Landesdelegierten und
  • der Vorstand des Landesverbandes."

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

Die gewählten Bezirkssprecher unserer drei Bezirke sind genau wie die von der Landesversammlung bestätigten Landesbeauftragten Teil der Landesleitung und haben sowohl in der Landesleitung als auch auf ihrem Aufgabengebiet ähnliche Rechte und Pflichten. Derzeit haben allerdings die Bezirkssprecher als einzige Mitglieder der Landesleitung offiziell keinen Sitz und Antragsrecht in der Landesversammlung. Diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung möchten wir mit diesem Antrag aufheben.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Lieber Landesverband,

nach der Veröffentlichung des Antragsentwurfes hier ist uns noch aufgefallen, dass in § 2 der Geschäftsordnung der Begriff “Landesleitung” verwendet wird, der nach unserer Auffassung zwar die Bezirkssprecher umfasst, aber nirgendwo in Ordnung und Satzungen definiert wird. Mit einer zusätzlichen Änderung der Geschäftsordnung möchten wir diese Unklarheit aufheben, sodass die Antragsformulierung damit lautet:

Die Landesversammlung möge beschließen:

§ 7 Abs. 2 der Landessatzung wird wie folgt gefasst:

"In der Landesversammlung haben Sitz und Antragsrecht

  • die nach der Landeswahlordnung gewählten Landesdelegierten,
  • der Vorstand des Landesverbandes,
  • die Landesbeauftragten und
  • die Bezirkssprecher.

Stimmberechtigt sind

  • die nach der Wahlordnung des Vereins gewählten Landesdelegierten und
  • der Vorstand des Landesverbandes."

§ 2 der Geschäftsordnung wird wie folgt gefasst:

“Anträge können von laut § 7 Abs. 2 der Satzung antragsberechtigten Personen gestellt werden. Anträge an die Landesversammlung werden schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der Landesversammlung mit einer kurzen schriftlichen Begründung eingereicht. Alle eingereichten Anträge werden vor der Versammlung allen laut § 7 Abs. 2 der Satzung stimm- und antragsberechtigten Personen zur Kenntnis gebracht.”

Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.

Begründung:

Die gewählten Bezirkssprecher unserer drei Bezirke sind genau wie die von der Landesversammlung bestätigten Landesbeauftragten Teil der Landesleitung und haben sowohl in der Landesleitung als auch auf ihrem Aufgabengebiet ähnliche Rechte und Pflichten. Derzeit haben allerdings die Bezirkssprecher als einzige Mitglieder der Landesleitung offiziell keinen Sitz und Antragsrecht in der Landesversammlung. Diese ungerechtfertigte Ungleichbehandlung möchten wir mit diesem Antrag aufheben. Durch die Änderung der Geschäftsordnung wird außerdem ein bisher bestehender Widerspruch zur Satzung aufgelöst, da der bisher genutzte Begriff der “Landesleitung” in Satzung und Ordnungen nicht definiert ist.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

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Der Antrag ist zwischenzeitlich offiziell gestellt worden: https://nds.meinbdp.de/pages/viewpage.action?pageId=14288703 (sichtbar für angemeldete Nutzer)

Der Antrag wurde von der LDV mit 101 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.