Die Bundesversammlung möge beschließen, dass drei Monate nach BMV folgendes in Kraft tritt:
§ 9 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt gefasst:
„Die Landesversammlung tritt mindestens einmal jährlich, mindestens 4 Wochen vor der Bundesversammlung zusammen. Die Ladungsfrist beträgt 4 Wochen. Sie beginnt mit der Einberufung an die örtlichen Gruppen per E-Mail.“
Antragsteller: Landesschatzmeister des BdP Landesverband Sachsen e.V.
Anmerkung: Dieser Antrag steht konkurrierend zu dem Satzungsänderungsantrag § 9 (Antragsteller Landesvorstand Niedersachsen)
Begründung:
Ich möchte mit dem Antrag einen Schritt weiter als Niedersachsen gehen, Post vermeiden und künftig Einberufung nur noch per Email zulassen. Dazu gibt es gute Gründe:
*Schnellere Zustellung
*Umweltfreundlichere Zustellung
*Eindeutiger Zeitstempel
*Zeitnahe Fehlermeldung bei nicht möglicher Zustellung
*Bedingt durch schnellere Zustellung schnellere Reaktion möglich
*Bessere Archivierungsmöglichkeiten
*Deutliche Kostenvorteile
*Weniger Aufwand für alle Beteiligten – mehr Zeit für sinnvolle Pfadfinderarbeit
*Vorliegen digitaler Datensätze, die in Zukunft eventuell verwendet werden können.
Ich bin der Meinung, dass die Digitalisation in den nächsten Jahres stark voranschreiten wird. Um wettbwerbsfähig zu bleiben, aber auch um einen effektiven Vorteil gegenüber anderen Pfadfinderbünden zu erlangen, sollten wir die Vorteile der Digitalisierung bewusst wahrnehmen. Außerdem geht es den vorhin aufgezählten Gründen hervor, dass vieles besser wird.
Über Kritik und Verbesserungsvorschläge freue ich mich sehr.
die von Dir vorgeschlagene, weitergehende Änderung würde ich aus zwei Gründen ablehnen:
Zum einen gibt es bei uns und sicherlich auch in anderen Landesverbänden noch immer Mitglieder, die keine Mail-Adresse besitzen (oder diese nicht häufig abrufen) und deshalb einen Versand der Einladung zur Landesversammlung per Post bevorzugen. Es wäre nicht fair diese Mitglieder de facto kraft unserer Satzung von der Landesversammlung auszuschließen.
Zum anderen sehe ich keinen Grund, den Landesverbänden von Bundesseite in dieser Hinsicht allzu restriktive Vorschriften zu machen. Viele der von Dir aufgezählten Vorteile treffen sicherlich zu. Aber es sollte doch jeder Landesverband für sich und gemäß seiner Situation entscheiden dürfen, wie er zu seiner Landesversammlung einlädt. Es geht immerhin nur um Formalia und nicht um die inhaltliche Orientierung unseres Bundes.
Das kann schon gut sein, dass einige keine Mailadresse besitzen. Zugegeben, ich weiß nicht wer genau die Einladung bekommt, aber wahrscheinlich nur der Landesvorstand und Bundesdelegierte. Ich denke, dass alle Landesvorstände Mailadressen besitzen. Wenn es welche geben sollte, bei denen es nicht der Fall ist, habe ich großes Interesse daran, zu erfahren, wie sie das managen.
Auch bei Bundesdelegierten ist es höchstwahrscheinlich so, dass sie Mailadressen besitzen. Wenn nicht, kann eine Mailadresse mit geringem Aufwand eingerichtet werden. Auch wenn man eine gewählter Bundesdelegierter ist, ist meiner Meinung nach hin und wieder in Emailfach reinzuschauen ein absolut zumutbarer Aufwand. Außerdem kann man sicherlich, sollte es dennoch nicht klappen, in Landesverband einander bescheidsagen, dass eine Einladung kam und man in Postfach reinschauen sollte.
Außerdem ist es so, dass vom Aufwand her extra einen Emailpostfach zu checken in vielen Fällen viel einfacher ist als extra einen echten Briefkasten. Gern kann ich das ausfürlicher begründen, falls Bedarf bestehen sollte.
Meiner Meinung nach fallen die Vorteile einfach viel mehr ins Gewicht als die Nachteile.
wir reden hier über die Einladung zur Landesversammlung. Diese geht an die Landesdelegierten der Stämme. Die Einladung zur Bundesversammlung an die Bundesdelegierten wird vom Bund verschickt. Die Möglichkeit des Mailversands an die Bundesdelegierten wurde bereits durch die Satzungsänderung auf der letzten BV geschaffen (und die Möglichkeit des Postversands beibehalten).
Hallo zusammen,
meiner Meinung nach sollten wir nicht allzu leichtfertig mit Satzungsänderungen umgehen. Insbesondere bin ich der Meinung, dass bei Formalien wie z.B. den Einladungsmodalitäten
Unterschiede zwiwschen den Ebenen (Bund/Land) nur in besonderen Ausnahmefällen gemacht werden sollten, um die Satzung einheitlich und verständlich zu halten
Die Landesverbände nur dort in ihren verwaltungstechnischen Abläufe eingeschränkt werden sollten, wo dies zwingende formale oder inhaltliche (Partizipation, …) Gründe hat.
Wie Thomas schon geschrieben hat, ist mir diese Notwendigkeit bei Landesversammlungen nicht ersichtlich. Es gibt auch gute Gründe, die für einen Postversand sprechen (zum Beispiel der, dass die Delegierten auf der Versammlung die Unterlagen ohnehin in Papierform vorliegen haben sollten, ein zentraler Druck ist dann u.U. sogar umweltfreundlicher).
Ein sinnvolleres Vorgehen, als den Landesverbänden den Mailversand vorzuschreiben fände ich, dies zunächst zu ermöglichen und vielleicht finden sich ja ein paar LVs, die das modellhaft durchführen und dann von ihren Erfahrungen berichten können.
Herzlich Gut Pfad,
Guschtl
Also geht die Mail nur an Landesdelegierten der Stämme. Ok, verstehe. Naja, ist ja wahrscheinlich schon ein Grüppchen Menschen, die etwas weiteren Blick von der Welt haben, wenn sie da reingewählt wurden. Aber so ganz ohne Internetnutzung ist es sehr schwer, deshalb nutzen sicher weit über 95% der Delegierten Emaildienste. Deshalb sollten wir die paar, die leider noch nicht sowas Elementaras wie Email beherrschen, durch gemeinsame Anstrengungen an diese wunderbare und wichtige Fähigkeit ranführen, damit sie sich besser in der Welt des Jahres 2015 sich zurechtfinden.
@eddie, zum Antragsteller: Nur zur BV gewählte Delegierte (und Bundesvorstand und Bundesbeauftragte) können Anträge stellen. Wenn du ein Delegierter bist, solltest du das deutlich machen, ansonsten solltest du dir einen Antragstellerin suchen.
Was genau macht es aus deiner Sicht erforderlich, eine Muss-Bestimmung einzuführen? Wie schon angemerkt wurde, gibt es für die Bundesversammlung eine Kann-Bestimmung, das war damals auch einhellig so gewünscht worden. Deine Begründung sollte das deutlich herausstellen.
In deiner Begründung verstehe ich den Absatz nicht, in dem du sagst, diese Regelung bringe einen Vorteil gegenüber anderen Bünden. Wir stehen als Non-Profit-Organisation in keinem wirtschaftlichen oder sonstwie gearteten Konkurrenzverhältnis zu anderen Verbänden. Du solltest das noch mal überdenken.
kurz dazu: Hier geht es ja nur um die formale Einberufung zur Landesversammlung und die Bekanntgabe einer (vorläufigen) Tagesordnung. Während der Versand der eigentlichen Tagungsunterlagen (die tatsächlich optimalerweise in Papierform vorliegen sollten) für die BV in § 7 Abs. 3 der Satzung geregelt ist (E-Mail und Post zugelassen), gibt es für die Landesversammlungen keine analoge Regelung. Das heißt an dieser Stelle haben die Landesverbände sowieso bereits alle Freiheiten, sofern keine Einschränkungen durch die Satzung des jeweiligen LV vorliegen.
Hallo Thomas,
da hast du vollkommen recht, das habe ich im Eifer des Gefechts verwechselt. Danke für den Hinweis.
Ändert aber nichts an meiner Einschätzung, dass mir noch nicht klar wird, weshalb den LVs hier ein bestimmter Weg vorgheschrieben werden soll. Ich denke, das müsste für einen BV-Antrag noch klarer herausgearbeitet werden.
Viele Grüße,
Guschtl
Kurze Erinnerung: Bis übermorgen müssen Satzungsänderungsanträge beim Bundesamt eingegangen sein. Das geht auch unkompliziert per Mail an info@pfadfinden.de.
Wie bei anderem Satzungsänderungsantrag habe ich mich hier entschieden, den Antrag nicht zu stellen. Als Grund würde ich das vorwiegend negative Meinungsbild und somit vmt. geringe Chancen auf BV nennen. Somit wird dieser Antrag nicht offiziell gestellt.