Satzungsänderungsantrag - Sitz- und Antragsrecht auf Landesdelegiertenversammlungen

Moin,
wir aus dem LV Niedersachsen habe folgenden Satzungsänderungsantrag eingebracht:

Die Bundesversammlung möge beschließen:

§ 9 Absatz 2 der Bundessatzung wird im ersten Abschnitt um folgenden Punkt erweitert:

„- weitere Personen entsprechend der jeweiligen Landessatzung/-ordnung“

Darüber hinaus wird §12 Absatz 1 Bundessatzung wie folgt geändert:

[…]“Der Landesvorstand, die Landesbeauftragten und sonstige Personen, entsprechend der jeweiligen Landessatzung/-ordnung, bilden die Landesleitung.“[…]

Antragsteller

Johannes Holz (LV Niedersachsen), Christopher Hamp (LV Niedersachsen), Jan Westerhoff (LV Niedersachsen), Lukas Schmuck (LV Niedersachsen)

Begründung

In der Praxis ist es üblich, dass die Landesleitung um weitere regional oder anderweitig notwendige Personen ergänzt wird. Im Falle des BdP LV Niedersachsen e.V. sind dies z. B. die Bezirkssprecher*innen, die nicht Landesbeauftragte sind, da sie von ihren Bezirken direkt gewählt werden. Auf Grund der jeweiligen abschließenden Aufzählung der Bundessatzung stehen bestehende Regelungen in den jeweiligen Landessatzungen im Widerspruch zu der Bundessatzung. Dieser Widerspruch kann nicht durch eine Anpassung der Landessatzungen aufgehoben werden, da dies der Praxis entgegensetzen würde, vielmehr muss hierfür die Bundessatzung den einzelnen Landesverbänden die Möglichkeit geben, regionale oder organisatorische Unterschiede zu berücksichtigen.

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