Satzungsänderungsantrag § 10 (Antragsteller Bundesvorstand)

Formal wurde der Satzungsänderungsantrag, den wir zur BV 2013 nach ausführlicher Diskussion beschlossen haben, vom Vereinsregister abgelehnt. Daher wird er 2014 zur BV wieder behandelt.

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Satzung § 10 Örtliche Mitgliederversammlungen wird wie folgt ergänzt und geändert:

(1) Die örtliche Mitgliederversammlung ist oberstes beschlussfassendes Organ der örtlichen Gruppe, sie tagt verbandsöffentlich.

(2) In der örtlichen Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen Mitglieder der örtlichen Gruppe Sitz und Antragsrecht.

(3) Die örtliche Mitgliederversammlung

  • wählt den Vorstand der örtlichen Gruppe,
  • wählt die Delegierten der örtlichen Gruppe für die Landesversammlungen nach der Landeswahlordnung des Vereins,
  • wählt die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer.

(4) Die örtliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Stimmberechtigten nach Absatz 2 anwesend sind.

(5) Ist dies nicht der Fall, so hat der Vorstand der örtlichen Gruppe die örtliche Mitgliederversammlung innerhalb eines Monats frühestens einer Woche mit gleicher Tagesordnung nochmals einzuberufen. Diese ist unabhängig von § 10 Absatz 4 beschlussfähig; darauf ist in der Einladung hinzuweisen.

(6) Die örtliche Mitgliederversammlung entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit.
2/3 der abgegeben Stimmen sind erforderlich

  • Zur Änderung der Satzung (falls vorhanden)
  • Zur Änderung der satzungsgemäßen Ordnung
  • Zur Auflösung der örtlichen Gruppe, soweit die Landessatzung nicht etwas anderes vorsieht
  • Zur Abwahl von Vorstandsmitgliedern
  • Zur Zulassung zur Behandlung eines zu spät eingereichten Antrages.

(7) Die Beschlüsse der örtlichen Mitgliederversammlung werden protokolliert.

Antragsteller: BdP Bundesvorstand

Begründung:

Mehrere Fragen zur Durchführung einer Stammesversammlung erreichten den AK Satzung. Die Ergänzungen beziehen sich auf eine einheitliche Darstellung der Arbeitsweise und Pflichten aller Mitgliederversammlungen des BdP (Bund, Land und Stamm).

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Müsste es unter (5) nicht heißen: …innerhalb eines Monats, frühestens nach einer Woche mit… ?