Satzungsänderungsantrag § 12 (Antragsteller-Bundesvorstand)

Formal wurde der Satzungsänderungsantrag, den wir zur BV 2013 nach ausführlicher Diskussion beschlossen haben, vom Vereinsregister abgelehnt. Daher wird er 2014 zur BV wieder behandelt.

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Satzung § 12 (3) wird wie folgt ergänzt:

(3) Der Landesvorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, er kann bestimmte Aufgaben Dritten übertragen.

Antragsteller: BdP Bundesvorstand

Begründung:

Es ist aufgefallen, dass es einen Formulierungsunterschied zu §11 (3) gibt. Diesen haben wir angeglichen.

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