Formal wurde der Satzungsänderungsantrag, den wir zur BV 2013 nach ausführlicher Diskussion beschlossen haben, vom Vereinsregister abgelehnt. Daher wird er 2014 zur BV wieder behandelt.
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Satzung § 12 (3) wird wie folgt ergänzt:
(3) Der Landesvorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, er kann bestimmte Aufgaben Dritten übertragen.
Antragsteller: BdP Bundesvorstand
Begründung:
Es ist aufgefallen, dass es einen Formulierungsunterschied zu §11 (3) gibt. Diesen haben wir angeglichen.