Satzungsänderungsantrag § 5 (Antragssteller Bundesvorstand)

Formal wurde der Satzungsänderungsantrag, den wir zur BV 2013 nach ausführlicher Diskussion beschlossen haben, vom Vereinsregister abgelehnt. Daher wird er 2014 zur BV wieder behandelt.

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Satzung § 5 Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft wird wie folgt ergänzt:

(3) Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein ideell und materiell. Sie haben mindestens den von der Bundesversammlung festgesetzten Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder zu entrichten. Näheres regelt die von der Bundesversammlung erlassene Beitragsordnung. Sie können an Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Erwerb der Fördermitgliedschaft durch Personen unter 26 Jahren bedarf der Zustimmung des Vorstands der örtlichen Gruppe und des Landesvorstands.

Antragsteller: BdP Bundesvorstand

Begründung:

Viele Landesverbände stehen vor dem Problem, dass immer mehr Mitglieder in den Fördermitgliedstatus gehen um einen geringeren Jahresbeitrag zu zahlen. Sie nehmen weiterhin aktiv an der BdP Arbeit vor Ort teil, verzichten aber auf das Wahlrecht.
Wir möchten dieser Strömung entgegenwirken und wollen die Satzung diesbezüglich ändern, dass fördernde Mitglieder mindestens 26 Jahre sein müssen. Laut pädagogischer Konzeption des BdP wird pädagogisches Programm bis zur Ranger und Rover Stufe, hier bis 25 Jahre, angeboten. Erst als Erwachsener im BdP kann man förderndes Mitglied werden.
Eine konkrete Definition, was sich hinter einer fördernden Mitgliedschaft in Abgrenzung zur „normalen“ Mitgliedschaft verbirgt, muss nicht in der Satzung oder Ordnung stehen, sondern sollte in den BdP Publikationen diskutiert und festgehalten werden.

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Hallo Jacky,
Wenn ich das richtig verstehe und in Erinnerung habe haben wir das ja 2013 auf der BV beschlossen.
Der Antrag ist der gleiche wie 2013, sieht jedenfalls so aus?

Was ist der Formale Grund der Ablehnung durch das Vereinsregister?

Lieber Günter, das siehst du richtig. Die Anträge (außer §7) wurden in der BV 2013 so wie sie hier sind, beschlossen. Das Vereinsregister hat nichts an den Satzungsänderungen zu bemängeln gehabt, eher an den Einladungsfristen zur BV. Gruß und Gut Pfad Jacky

Und was tun wir dagegen? Die Anträge auf der BV durchzuwinken, weil wir sie immernoch für eine gute Idee halten, dürfte ja denselben Effekt haben… Oder gehen die dann zusammen mit der Änderung von §7 beim Vereinsregister durch?

Ist damit noch die Fassung von 2010 gültig, die auch auf pfadfinden.de zum Download steht?

Lieber PC, die Anträge wurden nicht inhaltlich beanstandet.“Lediglich” die Ladungsfrist haben wir nicht eingehalten. Wir haben jetzt zur BV in der ersten Einladung alle Satzungsänderungsanträge aufgeführt.