Formal wurde der Satzungsänderungsantrag, den wir zur BV 2013 nach ausführlicher Diskussion beschlossen haben, vom Vereinsregister abgelehnt. Daher wird er 2014 zur BV wieder behandelt.
Die Bundesversammlung möge beschließen:
Satzung § 5 Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft wird wie folgt ergänzt:
(3) Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein ideell und materiell. Sie haben mindestens den von der Bundesversammlung festgesetzten Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder zu entrichten. Näheres regelt die von der Bundesversammlung erlassene Beitragsordnung. Sie können an Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen.
Der Erwerb der Fördermitgliedschaft durch Personen unter 26 Jahren bedarf der Zustimmung des Vorstands der örtlichen Gruppe und des Landesvorstands.
Antragsteller: BdP Bundesvorstand
Begründung:
Viele Landesverbände stehen vor dem Problem, dass immer mehr Mitglieder in den Fördermitgliedstatus gehen um einen geringeren Jahresbeitrag zu zahlen. Sie nehmen weiterhin aktiv an der BdP Arbeit vor Ort teil, verzichten aber auf das Wahlrecht.
Wir möchten dieser Strömung entgegenwirken und wollen die Satzung diesbezüglich ändern, dass fördernde Mitglieder mindestens 26 Jahre sein müssen. Laut pädagogischer Konzeption des BdP wird pädagogisches Programm bis zur Ranger und Rover Stufe, hier bis 25 Jahre, angeboten. Erst als Erwachsener im BdP kann man förderndes Mitglied werden.
Eine konkrete Definition, was sich hinter einer fördernden Mitgliedschaft in Abgrenzung zur „normalen“ Mitgliedschaft verbirgt, muss nicht in der Satzung oder Ordnung stehen, sondern sollte in den BdP Publikationen diskutiert und festgehalten werden.