Satzungsänderungsantrag § 7 (Antragsteller Bundesvorstand)

Dieser Antrag wurde zur BV 2013 diskutiert aber zurückgezogen. Er soll zur BV 2014 wieder behandelt werden.

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Satzung §7 Bundesversammlung wird wie folgt ergänzt:

(3) Die Bundesversammlung tritt jährlich, mindestens einmal zusammen. Hierzu lädt der Bundesvorstand ein.
Die Ladungsfrist beträgt acht Wochen. Sie beginnt mit der Einberufung an die Landesverbände per Email oder Post.
Anträge zur Bundesversammlung müssen dem Bundesvorstand spätestens vier Wochen vor der Bundesversammlung schriftlich zugehen. Alle Anträge sollten eine schriftliche Begründung enthalten. Danach eingehende Anträge werden in der nächsten Versammlung behandelt, wenn die Bundesversammlung nichts anderes beschließt. Dies gilt nicht für Satzungsänderungsanträge.
Der Bundesvorstand versendet die Tagungsunterlagen an die Bundesdelegierten drei Wochen vor der Bundesversammlung per Email oder Post.

(9) Die Beschlüsse der Bundesversammlung werden protokolliert. Der Bundesvorstand schlägt der Bundesversammlung die Protokollführer(innen vor. Das Protokoll wird von den Protokollführer/innen und einem Mitglied des Bundesvorstandes unterzeichnet und den Delegierten innerhalb von 12 Wochen per Email oder Post zugesandt. Über Einwände gegen den Inhalt entscheidet die nächste Bundesversammlung.

Antragsteller: BdP Bundesvorstand

Begründung:

Wir möchten gerne die Möglichkeit des papier- und ressourcensparenden Versandes per Email nutzen. Damit können die Landesverbände ihre Bundesdelegierten zeitnah informieren.

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Laut Duden schreibt es sich E-Mail und die Klammer im zweiten Satz unter (9) ist sicher nur ein Tippfehler hier im Forum.

Lieber Pfennig,
danke. Beides ist richtig. Gruß und Gut Pfad
Jacky