Schutzkonzept des BdP

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der BdP gibt sich ein Schutzkonzept, welches dazu beitragen soll, den BdP zu einem sicheren Raum für Kinder und Jugendliche sowie alle seine Mitglieder zu machen.

Das Konzept beinhaltet Grundsätzliches zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt sowie verschiedene Bausteine, also konkrete Maßnahmen, die auf allen Ebenen des BdP in passender Form umgesetzt werden sollen.

Der BdP und alle seine Untergliederungen behandeln Fälle von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt wie im Verfahrensplan zum Schutzkonzept beschrieben.

Vorstände, Kontaktpersonen, Gruppenleitungen und andere Verantwortungsträger*innen werden anhand der im Konzept beschriebenen Ausbildungsinhalte im Thema geschult. Die Landesverbände sowie der Bundesvorstand sind verpflichtet entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten bereitzustellen.

Schutzkonzepte sind lebendig und müssen um wirksam zu sein regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Der Bundesvorstand stellt sicher, dass diese regelmäßige Evaluation stattfindet und beschließt daraus resultierende nötige Änderungen in Abstimmung mit den Landesvorständen sowie den Kontaktpersonen auf Bundesebene.

Antragssteller*innen:

Gesche Volkers, Jonathan Helm, Annika Schulz, Dustin Schmidt, Alexander Schmidt,

Begründung:

Der BdP hat insbesondere in den letzten Jahren seinem Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt aber auch in Sachen Prävention enorm verändert und sich stets weiterentwickelt.

Seit 2001 gibt es auf Bundesebene den Arbeitskreis intakt zur Prävention sexualisierter Gewalt, der seitdem stetig an der Verbesserung der Präventionsmaßnahmen im BdP arbeitet. In den letzten Jahren haben sich auch in nahezu allen Landesverbänden eigene Arbeitskreise intakt gegründet, die diese so wichtige Arbeit noch gezielter in die Stämme und LVs tragen.

Im Rahmen des Projekt Echolot zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im BdP wurden uns durch das Institut für Projektberatung und Praxisforschung (IPP) und den AK Aufarbeitung zusätzlich noch viele Empfehlungen zur Weiterentwicklung unserer Präventionsarbeit mit auf den Weg gegeben.

Ein erster Schritt zur Umsetzung dieser Empfehlungen ist das neu entstandene bzw. überarbeitete Schutzkonzept des BdP.

Eine Gruppe von circa 15 Personen aus verschiedenen Landesverbänden und mit verschiedenen Perspektiven auf den BdP, hat insgesamt über zwei Jahre an diesem neuen Konzept gearbeitet und so in allen Facetten auf den BdP und seine Eigenheiten anzupassen. Durch externe Unterstützung der Treffen konnte die Fachlichkeit sichergestellt werden, die nun in ein fast 40-seitiges ganzheitliches Konzept mit vielen Anhängen eingeflossen ist. Das Konzept besteht aus einem theoretischen Teil, zu dem zusätzlich ein ausführlicher Verfahrensplan für die Fallbearbeitung sowie ein detaillierter Ausbildungsplan, ein Verhaltenskodex sowie ein sexualpädagogisches Konzept gehören.

Mit vielen praktischen Unterlagen wird das Konzept zielgruppengerecht und in kleinen Häppchen ebenfalls online zu finden sein, sodass jeder im BdP schnell das finden kann was ersie sucht. So können zum Beispiel Stammesführungen und Gruppenleitungen leicht eine Checkliste für das nächste Lager oder ein Heimabendprogramm zum Thema Partizipation finden.

Im Laufe der nächsten Monate soll das Konzept nach und nach in allen Untergliederungen implemtiert und ausprobiert werden, das heißt von einem Konzept zur anwendbaren Maßnahmen entwickeln. Das heißt explizit auch, dass einzelne Landesverbände oder Stämme auf Basis diesen Schutzkonzept auch ein auf sie angepasstes Schutzkonzept entwickeln können. Diejenigen, die ein solches Konzept bereits haben, können das neue BdP-Schutzkonzept als Anlass dafür nehmen ihr Konzept zu evaluieren.

Zwei der Kernpunkte des Konzepts, die für den gesamten BdP und alle Untergliederungen gleichermaßen verpflichtend sind, sind der Verfahrensplan sowie der Ausbildungsplan.

Jeder soll sich sicher sein können, dass ein Fall von grenzverletzendem Verhalten oder sexualisierter Gewalt im ganzen BdP gleich bearbeitet wird. Ganz egal in welchem Landesverband und von wem. Genauso wollen wir mit den verpflichtenden Ausbildungsstandards sicherstellen, dass alle Verantwortungsträgerinnen, Stammesführungen, Gruppenleitungen, Vorstände und Hauptamtliche im gesamten BdP über ausreichend Wissen verfügen, um ihre Aufgaben gut meistern zu können, ohne dabei überfordert zu sein weil Wissen fehlt.

Auch diese zwei Themen sollen in den nächsten Monaten weiter im Verband verbreitet werden. Auf den Vernetzungstreffen der Landesvorstände und Arbeitskreise intakt wurde der neue Verfahrensplan bereits besprochen und auch die Ausbildungsinhalte werden bereits auf einzelnen Kursen und in verschiedenen Landesverbänden ausgetestet.

Gerade weil ein Schutzkonzept lebendig sein muss, um seine ganze Wirkung entfalten zu können, und weil im BdP aktuell viel in Bewegung ist, möchten wir nicht das Schutzkonzept in der heute vorliegenden Form durch eine Bundesversammlung beschließen lassen. Es geht viel mehr darum, als ganzer Verband hinter einem Schutzkonzept zu stehen, das sich weiterentwickelt, wie auch der BdP es tut. Dieses Konzept soll durch Evaluation und regelmäßige Reflektion der Mitglieder, Arbeitskreise und Vorstände und mit der richtigen Unterstützung durch fachlich versierte Menschen immer besser werden und sich mit dem BdP gemeinsam wandeln können. Ein Beschluss eines Dokuments würde unserer Meinung nach hier viel Flexibilität nehmen und einen Lernprozess erschweren.

In Summe sind wir überzeugt davon, dass ein ausführliches und für die Praxis aufbereitetes Schutzkonzept den BdP in der Prävention und im Umgang mit Fällen von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt weiter nach vorne bringt. Und wir es auch in Zukunft gemeinsam an den richtigen Stellen hinterfragen und weiterentwickeln werden. So können wir gemeinsam unseren Bund zu einem noch sichereren Ort für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und alle BdPler*innen machen.

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Verstehe ich das richtig, dass das ein Arbeitsauftrag an den Vorstand (also euch) ist?
Braucht es dann diesen Antrag überhaupt? Ihr könnt doch einfach eins Ausarbeiten und das dann entsprechend zur Abstimmung stellen?

Hallo Marlon,

das verstehst Du falsch, es wurde bereits eines erarbeitet wie es auch in der Antragsbegründung steht.
Der Antrag ist dazu da um festzulegen, dass das SChutzkonzept des Bundes für alle Untergliederungen verpflichtend ist und dafür um es noch präsenter im Bund zu machen.
Auf meinbdp findest Du die noch nicht final lektorierte Version des neuen BdP Schutzkonzepts. Genauer gesagt hier: Das neue Schutzkonzept des BdP - Wir wollen eure Meinungen hören! - Bund (Infos für Mitglieder) - meinBdP

Viele Grüße"

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Ah verstanden. Gibt es denn dann noch eine finale Beschlussvorlage?

Hier findet ihr übrigens das fertige Schutzkonzept und später auch alle Inhalte sortiert nach Zielgruppe (Gruppenleitung, Vorstand …) und Anwendungsbreich (Fahrten, Lager usw. )

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Diese Antrag wurde am 14.05. in einer der Antrags-WebKos besprochen. Dabei kamen die folgenden Themen auf:
• Wo findet man den derzeitigen Stand? Der Link dazu wurde oben bereits von Punzel geteilt
• weiterführenden Unterlagen & Hilfestellungen sind in Vorbereitung und werden auf meinBdP verfügbar sein.
• Der Verhaltenskodex wird als zentrales Dokument genannt. Es wurde eine neue Version geschrieben, die sich gerade in der Fertigstellung befindet
• Die erste Evaluation soll im Herbst beginnen. Diese ist nicht vom Wechsel des Bundesvorstands betroffen, da der Prozess durch andere Strukturen getragen wird. Ein paar Planungen existieren bereits: das INTerAKTiv und BLT soll genutzt werden um stakeholder einzubinden; es würde auch Sinn ergeben ein Bundes-Präventionstreffen stattfinden zu lassen (ähnlich BAT, BLT, BST, aber nicht parallel dazu). Karo wird den Prozess als Hauptamtliche weiter begleiten, sowie viele Ehrenamtliche aus dem derzeit bestehenden AK

Der Antrag wurde in der folgenden Form einstimmig angenommen:

„Der BdP gibt sich ein Schutzkonzept, welches dazu beitragen soll, den BdP zu einem sicheren Raum für Kinder und Jugendliche sowie alle seine Mitglieder zu machen.
Das Konzept beinhaltet Grundsätzliches zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt sowie verschiedene Bausteine, also konkrete Maßnahmen, die auf allen Ebenen des BdP in passender Form umgesetzt werden sollen.
Der BdP und alle seine Untergliederungen behandeln Fälle von grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt wie im Verfahrensplan zum Schutzkonzept beschrieben.
Vorstände, Kontaktpersonen, Gruppenleitungen und andere Verantwortungsträger*innen werden anhand der im Konzept beschriebenen Ausbildungsinhalte im Thema geschult. Die Landesverbände sowie der Bundesvorstand sind verpflichtet entsprechende Weiterbildungsmöglichkeiten bereitzustellen.
Schutzkonzepte sind lebendig und müssen um wirksam zu sein regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Der Bundesvorstand stellt sicher, dass diese regelmäßige Evaluation auch im Hinblick auf die rechtliche Verbindlichkeit stattfindet und beschließt daraus resultierende nötige Änderungen in Abstimmung mit den Landesvorständen sowie den Kontaktpersonen auf Bundesebene.“