Willkommen auf mitreden.nds.pfadfinden.de zur LDV 2019

Was ist mitreden.nds.pfadfinden.de ?

Hier stehen alle bereits zur niedersächsischen Landesdelegiertenversammlung (LDV) 2019 eingegangenen Anträge zur Diskussion, und ihr könnt selbst Themen setzen und mögliche Anträge diskutieren und vorbereiten. Fühlt euch frei! Aus einem Thema muss nicht unbedingt ein Antrag hervorgehen! Ihr könnt also eine Diskussion anstoßen, ohne direkt die Antragsformalitäten zu erfüllen. Diskutiert fleißig mit. Stellt Fragen, wenn ihr etwas nicht versteht. Sagt, was ihr blöd findet; sagt, was ihr gut findet. Es ist euer Landesverband! Gleich erklären wir noch, wie genau das Ganze ablaufen wird. Wir freuen uns auf die Diskussion!

Eure Landesleitung

Aus einem Thema muss kein Antrag hervorgehen!

Ihr könnt also eine Diskussion anstoßen, ohne direkt die Antragsformalitäten (s.u.) zu erfüllen oder selbst einen Antrag stellen zu wollen.

Wenn aus einer Diskussion ein Antrag hervorgeht…

… dann checkt die Formalitäten (s.u.) und schickt euren Antrag bis zum 16. Februar 2019, 9 Uhr, an die Landesgeschäftsstelle (LGS, lgs@nds.pfadfinden.de). Der Antrag wird dann umgehend allen Delegierten offiziell auf nds.meinBdP (s.u.) zur Verfügung gestellt. (Satzungänderungsanträge bis 9. Februar, 9 Uhr.)

Eine Diskussion der Anträge im Vorfeld der LDV findet auf mitreden statt! Ein Antrag, der nur auf mitreden steht, gilt nicht als offiziell gestellt.

Einen Antrag ohne vorherige Diskussion auf mitreden stellen

Ihr könnt einen Antrag natürlich auch ohne vorhergehende Diskussion auf mitreden direkt an die LGS schicken. Dann wird er ebenfalls auf nds.meinBdP (s.u.) und auch hier veröffentlicht, um ihn im Vorfeld der LDV zu diskutieren. Wir raten jedoch dazu, sich erst der Diskussion auf mitreden zu stellen.

Eine Änderung an einem bereits offiziell gestellten Antrag vornehmen oder vorschlagen

Wenn ihr eine Änderung an einem Antrag vorschlagen wollt oder sich in der Diskussion eine Änderung ergibt, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wird der Vorschlag von dem/der/den Antragsteller in(nen) übernommen, oder ihr stellt einen eigenen Antrag. Wir raten stark dazu, zuerst den ersten Weg zu probieren und auf die Kraft der Argumente zu setzen. Letzte Änderungen und Korrekturen können von dem/der/den Antragsteller in(nen) auch noch vor Ort auf der LDV vorgenommen werden. Im Allgemeinen bitten wir dennoch darum, den Antrag erst vollständig zu durchdenken und zu diskutieren, und erst dann zu stellen.

Dringlichkeitsanträge

Anträge, die nach dem 16. Februar 2019 in der LGS eingehen, sind Dringlichkeitsanträge. Hier muss die LDV darüber befinden, ob dieser Antrag dringlich ist oder erst im Jahr darauf behandelt werden soll. Der/die Antragsteller*in(nen) sollte(n) mündlich begründen, warum der Antrag dringlich ist. Wir laden ausdrücklich dazu ein, Anträge oder Themen auch nach dem 16. Februar 2019 hier auf mitreden weiter zu diskutieren.

Anträge, welche die Änderung von Satzung, Wahlordnung oder Geschäftsordnung beabsichtigen

Satzungs-, Wahlordnungs- und Geschäftsordnungs-Änderungsanträge müssen in der LGS bereits zum Zeitpunkt des Versands der ersten Einladung zur LDV vorliegen, da die genauen Paragraphen, die von den vorgeschlagenen Änderungen betroffen sind, in der Einladung angegeben werden müssen. Da diese Einladung bereits versandt ist und die Satzungsänderungsantragsfrist abgelaufen ist, können keine Anträge zur Landessatzung, Wahlordnung und Geschäftsordnung mehr gestellt werden. Wir bitten das zu entschuldigen.

Auf der LDV

Auf der LDV werden die Diskussionsergebnisse ausgestellt und können weiter kommentiert werden. Bei der Antragsdiskussion in der Versammlung werden die wesentlichen Diskussionspunkte von mitreden vorgestellt, um bereits ausgetauschte Argumente auf der Versammlung nicht zu wiederholen.

Antragsformalitäten

Damit ein Antrag ordentlich gestellt werden kann, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Der/die Antragsteller*in(nen) muss/müssen antragsberechtigt sein, das heißt zu einer dieser Personengruppen gehören:

  • Landesdelegierte
  • Landesvorstand
  • Landesbeauftragte
  • Bezirkssprecher*innen

Der Antrag sollte gegliedert sein in:

  • Antragstext/ Beschlussvorlage: “Die Landesversammlung möge beschließen: …”
  • Antragsteller*in(nen): Wer stellt diesen Antrag?
  • Begründung: Ist nicht Teil des Beschlusses und theoretisch optional (wer jedoch möchte, dass die Delegierten den Antrag auch verstehen, sollte an der Begründung nicht sparen)

Zugriff auf die gestellten Anträge auf nds.meinBdP

Alle Mitglieder des BdP Landesverband Niedersachsen, die bereits einen persönlichen Zugang zu nds.meinBdP besitzen, können dort die bereits gestellten Anträge und weitere offizielle Informationen zur LDV einsehen. Alle Delegierten, Ersatzdelegierten und Mitglieder der Stammesführung, die noch keinen Zugang besitzen, erhalten diesen automatisch zugesendet, sobald das Protokoll der Wahl der Landesdelegierten in der LGS vorliegt.

Wir freuen uns auf die Diskussion mit euch.