Im Rahmen der Einführung der neuen MV möchten wir der Landesleitung lesenden Zugriff auf Mitgliederdaten gewähren. Zur Legitimierung stellen wir folgenden Antrag:
Die Landesversammlung möge beschließen:
Die Mitglieder der Landesleitung erhalten lesenden Zugriff auf die Mitgliederverwaltung. Voraussetzung für die Gewährung des Zugriffs ist eine Datenschutzverpflichtung des jeweiligen Landesleitungsmitglieds gemäß § 5 BDSG.
Antragsteller: Landesvorstand des BdP Landesverband Niedersachsen e.V.
Begründung:
Die zu Anfang des Jahres eingeführte neue Mitgliederverwaltung ist online-basiert und ermöglicht somit prinzipiell Funktionsträgern den Zugriff auf Mitgliedsdaten von außerhalb der Landesgeschäftsstelle. Diese Möglichkeit möchten wir unseren Landesbeauftragten und Bezirkssprechern gerne einräumen, um ohne Umweg über die Geschäftsstelle für die eigene Arbeit nötige Statistiken und Kontaktdaten aus der Mitgliederverwaltung abrufen zu können.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Antrag wurde soeben offiziell gestellt: Anmelden - nds.meinBdP (sichtbar für angemeldete Nutzer)