Antrag 04: Änderung der Bundesordnung bezüglich Zusammensetzung der Stammesführung

Es könnte sogar darüber nachgedacht werden, dies auch für Stv. Landeschatzmeister*innen einzuführen, hier könnte die gleiche Begründung angeführt werden.

Die Regelung zur Zusammensetzung des Landesvorstands findet sich in §12 der Bundessatzung. Daher könnte eine solche Änderung für die Landesebene erst in der nächsten Bundesversammlung durch eine Satzungsänderung umgesetzt werden.

Grundsätzlich steht es den Landesverbänden aber natürlich schon jetzt frei, einfach eine*n weitere*n stellvertretende*n Vorsitzende*n zu wählen und dieser per Person per Aufgabenverteilung/Geschäftsordnung des Landesvorstands die Vertretung des Schatzmeisters zuzuweisen.

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