Antrag 01: Satzungänderung stellvertretendes Landesschatzi

Hallo zusammen,

grundsätzlich finde ich die Schaffung des Amtes einer/einem stellvertretenden Landeschatzmeisters/in, genau so wie bei der Schaffung einer/einem stellvertretenden Stammesschatzmeister/in, nicht notwendig, da fast alle Aufgaben einer/eines stellvertretenden Landeschatzmeisters/in genauso von einer/einem stellvertretenden Landesvorsitzenden war genommen werden können und es „nur“ um eine Bezeichnung bzw. einen Titel geht.
Jedoch ist die nicht Notwendigkeit kein großes Gegenargument und Punkt 5 „Es schadet keinem“ aus der Begründung ziemlich zutreffend.

Angemerkt sollte nur sein, dass natürlich alle Landessatzungen dann dementsprechende geändert werden müssten (Siehe Anmerkung von guschtl zu entsprechenden Änderung auf Stammesebene) und etwaige Kompetenzen in Satzungen, Abrechnungsordnungen und Geschäftsordnungen angepasst werden müssten um die gewünschten Ziele zu erreichen.

Des Weiteren finde ich es ein bisschen unglücklich, dass Bundes-, Landes- und Stammesvorstand dann vollständig unterschiedlich zusammengesetzt werden:

Bund Land Stamm
- optional einer/einem oder mehreren stellvertretenden Landesschatzmeister/innen. optional ein/eine stellvertretende/r Schatzmeister/-in

Eine Änderung des Antrags, dass alle drei Ebenen gleich besetzt werden, geht vermutlich zu weit und könnte erst auf der nächsten BV gestellt werden.

Viele Grüße
Galahad

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