Antrag 04: Änderung der Bundesordnung bezüglich Zusammensetzung der Stammesführung

Hallo @Jonny,
ich hätte drei Fragen zu Eurem Antrag:

  1. Grundsätzlich dürfen die Satzungen von Untergliederungen nicht der Bundessatzung oder Bundesordnung wiedersprechen. Bedeutet das, dass alle Stämme die selber ein e.V. sind oder eine ordnungsgemäße Satzung besitzen nach diesem Antrag ihre eigenen Satzungen ändern müssen? Oder kann der Stamm dies hier selber einschränken?

  2. Des Weiteren würde ich fragen, ob das Wort „optional“ eine größere Relevanz hat? Oder soll dies eher den Druck für Stämme rausnehmen, die denken sie müssten alle Positionen besetzten.

  3. Eigentlich könnte man ja auch Analog zu guschtls Anmerkung weitere Stellv. Stammesführungen wählen und diese mit den Aufgaben eines (Stellv.) Schatzmeisters belegen. Gibt es hier noch eine weitere Intention, warum ein Stellv. Stammesschatzmeister „besser“ ist?

Gut Pfad
Galahad