Die Landesdelegiertenversammlung möge beschließen:
a ) einen standardisierten Verfahrensleitfaden für Interventionsverfahren zu entwickeln und zeitnah in der Satzung bzw. in einer Verfahrensordnung festzulegen, der folgende Mindeststandards enthält:
-klare Zieldefinition des Verfahrens und der erwarteten Ergebnisse, wobei die Rechtslage, Unschuldsvermutung und Grundrechte der Beschuldigten berücksichtigt werden. Einschließlich der Berücksichtigung der Möglichkeit, dass sich in komplexeren Fällen die beschuldigte Person auch als Betroffene (Opfer) herausstellen kann.
-nachvollziehbare Rollenverteilung und Zuständigkeiten (Interventionsteam, Vorstand, Betroffene, Beschuldigte, Zeugen, ggf. unabhängige Vertrauenspersonen) mit klaren Garantien gegen Interessenkonflikte.
-transparente Informations- und Kommunikationswege einschließlich Fristen.
-konkrete Fristen für Einleitung, Bearbeitung, Stellungnahmen und Abschlussberichte.
-Schutzkonzepte für alle Beteiligten, inklusive Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit.
-Barrierefreiheit und Berücksichtigung individueller Bedürfnisse bei Gesprächen (z. B. alternative Gesprächsformen, Begleitung durch unabhängige Vertrauenspersonen).
-Möglichkeiten zur Einholung externer Sachverständigeneinschätzungen, unabhängiger Beratung oder Mediation bei Bedarf.
-regelmäßige, verständliche Updates über den Prozessstatus ohne Offenlegung sensibler Details.
b) Einführung einer Pflicht zur schriftlichen Aufstellung der Anschuldigungen bzw. der gemeldeten Vorwürfe sowie einer klaren Antwortmöglichkeit der betroffenen Person innerhalb eines festgelegten Zeitraums, einschließlich der Bereitstellung einer Begründung bei ausbleibender Stellungnahme.
c) Sicherstellung der Teilnahme- oder Vertretungsoption der betroffenen Person an Sitzungen, Vorträgen und Versammlungen, soweit rechtlich und satzungsgemäß möglich, sowie die Bereitstellung alternativer Kommunikationswege (z. B. Videokonferenz, schriftliche Stellungnahmen). Besondere Berücksichtigung der Vermeidung von Nachteilen aufgrund der Nicht- oder Teilteilnahme.
d) Einrichtung einer unabhängigen Beschwerde- bzw. Feedbackstelle, an die sich Mitglieder wenden können, wenn sie den Interventionsprozess kritisch bewerten oder Unterstützung benötigen ggf. mit Ombudsfunktion..
Begründung:
Interventionsverfahren greifen tief in die Rechte, das Vertrauen und das Engagement von Mitgliedern ein. Gerade deshalb müssen sie fair, transparent, zeitnah und rechtsstaatlich sauber ausgestaltet sein. Dies ist keine optionale Qualitätsfrage, sondern eine Grundvoraussetzung für glaubwürdige Schutzkonzepte und eine funktionierende Verbandskultur. Die bisherige Praxis hat aus Sicht der Antragstellenden erhebliche strukturelle Defizite offenbart: unklare Zielsetzungen, fehlende oder verspätete Information über konkrete Vorwürfe, mangelhafte Berücksichtigung der Unschuldsvermutung, eingeschränkte Teilhabe der betroffenen Personen, lange Verfahrensdauern, unzureichende Kommunikation sowie eine unklare Anwendung bestehender Schutzkonzepte. Solche Mängel gefährden nicht nur einzelne Personen, sondern untergraben das Vertrauen in den Verband insgesamt. Ohne klare Regeln entstehen Fehlinterpretationen, Machtasymmetrien und unnötige Belastungen – genau das Gegenteil dessen, was ein Schutzkonzept erreichen soll. Ein verbindlicher, transparenter und überprüfbarer Verfahrensrahmen schützt alle Beteiligten, verhindert Willkür und ermöglicht eine sachliche, konstruktive Klärung von Konflikten. Dieser Antrag stärkt damit nicht nur individuelle Rechte, sondern auch die Handlungsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und Integrität des BdP auf Landesebene.
Antragsstellende: Antragsstellende werden nach Abschluss der Ablehnung/Beschluss gem. Beschluss der LDV 2020 nicht veröffentlicht.
