Antrag 09: Alkoholkodex

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Bundesvorstand wird aufgefordert, für Veranstaltungen des Bundes einen Alkoholkodex zu schaffen, der das Wohl der Pfadfinderstufe und aller Teilnehmenden unter 16 Jahren in den Vordergrund stellt. Der Bundesvorstand und Organisatoren von Veranstaltungen werden aufgefordert diesen auf Veranstaltungen des Bundes umzusetzen.

Antragsteller

Socke (Bente Groß-Albenhausen, NRW), Tētis (Nils Karsten, NRW), Schlaubi (Carina Jüschke, NRW)

Begründung

Auf dem Bundeslager im vergangenen Jahr fiel der Umgang mit Alkohol durchaus negativ auf. Deswegen wünschen wir uns transparente Regeln bezüglich des Umgangs mit Alkohol im BdP.

Wir sehen es als unseren Bildungsauftrag an, einen bewussten und risikoarmen Umgang mit legalen Rauschmitteln zu thematisieren. Es heißt:

„Ich will kritisch sein und Verantwortung übernehmen.“ als auch „Ich will mich beherrschen.“

In unserem Landesverband haben wir den sogenannten Verhaltenskodex „Alkohol“ beschlossen. Dieser umfasst neben einem generellen Verbot von „hartem Alkohol“, dass Alkohol nur in dafür vorgesehenen und kontrollierten Räumen konsumiert werden darf. Ergänzend darf Alkohol nur vom Veranstaltungs-Team besorgt werden. Den Veranstaltenden und dem Vorstand wird das Recht eingeräumt, eine Veranstaltung alkoholfrei durchzuführen und im Falle eines Verstoßes gegen den Alkoholkodex Konsequenzen gegen die Betroffenen zu treffen.

Mögliche Punkte für einen Bundesalkoholkodex könnten sein, dass spätere Ausschankzeiten vereinbart werden, um den Zielgruppen U16 einen längeren Aufenthalt im Gastraum zu ermöglichen, oder aber auch eine Quote einzuführen, ab wie vielen Veranstaltungstagen mindestens ein Tag alkoholfrei durchzuführen ist. Weiter könnte überlegt werden, ob in einzelnen Gruppen eine Person alkoholfrei bleiben sollte.

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Liebe Antragssteller*innen,

vielen Dank für den Antrag, den ich inhaltlich begrüße. Ich finde, dass Räume, in denen ich als Sippling angemessen feiern klar abgegrenzt sind zu denen, in denen Alkohol ausgegeben wird.
Ich fände es aber besser, wenn nicht der Vorstand damit beauftragt wird, etwas zu entwickeln, sondern würde mir wünschen, dass ein Konzept (oder Kodex) von eurer Seite aus vorgeschlagen wird, über das wir ihnaltlich debattieren und daran schleifen können.
Vielleicht könnt ihr euren Beschluss ja hier einmal aus Vorschlag präsentieren und zur BV mitbringen, das wäre wunderbar :slight_smile:

Bis zum nächsten BuLa ist gewiss noch Zeit, doch je eher die wesentlichen Weichen gestellt sind, desto entspannter ist die Planung für alle Beteiligten :slight_smile:

Viele liebe Grüße und herzlich Gut Pfad
Pasti

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Hallo Pasti,
danke für die Rückmeldung.

Wir denken, dass diese Bundesversammlung bereits sehr üppig gefüllt ist. Würden wir nun einen ausgearbeiteten Vorschlag einbringen, würde der zeitliche Rahmen gesprengt werden, da wir Gefahr laufen, dass wir über jede einzelne Regelung diskutieren können.
Durch unseren Antrag möchten wir erstmal ein Votum darüber haben, ob ein solcher Kodex überhaupt gewünscht ist, oder nicht eine andere Form bevorzugt wird. Wird das abgelehnt, wären stundenlange Arbeiten für nichts vertan.

Weiter kann ich sagen, dass der Bundesvorstand Bundesveranstaltungen besser kennt. Ich habe als Lagerleitung auf Landesebene andere Sturkturen und Organisation vor mir als der Bundesvorstrand auf Bundesaktionen insb. dem BuLa, und wünsche mir, dass der Bundesvorstand sich in dem Prozess mit vergangenen BuLa-Leitungen oder Organisations-Teams von Veranstaltungen austuscht und somit auch mit einem weiteren (Experten-) Kreis zusammen arbeitet.

Ich hoffe unsere Punkte und meine Formulierung sind verständlich und freue mich auf die Diskussionen.

Im Namen der Antragsstellenden
Tētis

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Moin Tetis,

Danke für deine durchgängig schlüssige Argumentation.
Verstehe ich gut und finde ich gut.

Liebe Antragssteller*innen,

wir haben uns im Bundesvorstand zu eurem Antrag ausgetauscht und sind grundsätzlich sehr dafür Bundesveranstaltungen so zu gestalten, dass sie vor allem unserer Zielgruppe gerecht werden! Aus dieser Perspektive unterstützen wir euer Anliegen sehr.

Wir wären auch sehr interessiert daran euren LV-Kodex zu sehen um eine konkretere Vorstellung davon haben zu können wie ihr euch einen potentiellen Alkohol-Kodex für den Bund vorstellt. Gerade aufgrund der doch sehr unterschiedlich gearteten Veranstaltungen die es im Bund gibt könnte es in unseren Augen sinnvoll sein sich auch einen flexibleren Umgang mit z.B: Ausschlankzeiten offen zu halten.

Einen „fertigen Kodex“ zu diesem Zeitpunkt zur Diskussion stellen halte ich auch nicht unbedingt für zielführend, da verstehe ich Tetis Argumentation sehr gut.

Wir sind gespannt auf die Diskussion!
Viele Grüße und Gut Pfad
Punzel
für den Bundesvorstand

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Ergebnisse des Webmeetings zur Vorbesprechung des Antrages:

Wir leben bereits einen achtsamen Umgang mit Alkohol. Es besteht jedoch auch ein Wunsch nach Verschriftlichung unserer Praxis um die Auseinandersetzung zu fördern und auch um etwas in der Hand zu haben wenn jemand „über die Stränge schlägt“

Die Auseinandersetzung mit dem Thema wird als wichtig angesehen. Ein guter Ort für eine solche Auseinandersetzung wäre das BLT, sodass sich die LVs individuell Gedanken machen können.

Ziel des Antrags ist nicht nur im Bund Regeln zu schaffen sondern die Diskussion in den LVs anzuregen, sodass sich dort drüber unterhalten wird, wo Pfadfinder*innen und WÖs sind - ggf. sollte der Bundesvorstand nicht „nur“ ein Dokument verfassen sondern den Prozess weiter fassen und auch LVs usw. mitdenken.

Inhalte des Kodex könnten sein: Wo und wann darf konsumiert werden? Was passiert wenn sich nicht dran gehalten wird! Wer besorgt den Alkohol?
Es wurden praktische Fragen aufgeworfen, wie z.B. bei Landespfingstlagern, kaufen die Stämme dann selber ein oder organisiert die Lagerleitung zentral?

Die Antragsteller*innen teilten ihrer Erfahrungen mit ihrem Alkoholkodes im LV NRW. Sie stellen diesen gern zur Verfügung. In NRW sollen Stämme auch keinen Alkohol im Lagergrund haben. Dies durchzusetzen sei schwierig.Das aktive Vorleben des NRW-Alkoholkodex sei nicht immer im Fokus gewesen.
In NRW wird trotzdem noch viel über Alkohol diskutiert. Der Kodex hat aber dazu geführt, dass sich der Umgang drastisch geändert hat.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

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Hi,

haltet Ihr es vielleicht für Sinnvoll, noch so einen Passus wie „Ein Alkoholkodex wird bis zur nächsten Bundesversammlung erarbeitet und dort abgestimmt. Die Bearbeitung soll vorzugsweise unter Einbeziehung der Landesverbände, beispielsweise auf dem Bund-Land-Treffen, erarbeitet werden.“ einzufügen?
So könnte eine Beteiligung der LVs und eine Entlastung der BL/des Vorstands erreicht werden. Weiterhin würde so auch eine Frist gesetzt und weiterhin würde auch eine Legitimation durch die BV festgeschrieben werden.
P.S. weiß evtl. jemand, für welche Art von Kodex, Ordnung etc. ein offiziell ein BV Beschluss benötigt wird?
LG & HgP

Demian für den Vorstand vom LV Hessen

Liebe Antragssteller*innen,

vielen Dank für eure Initiative, die ich sehr schätze.
Allerdings denke ich, dass die Verantwortung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol bei den jeweiligen Fahrtenleitungen liegen sollte. Anstatt eines strikten Kodex, der vom Bundesvorstand erstellt wird, würde ich einen flexibleren Ansatz bevorzugen, der auf Empfehlungen oder Leitlinien basiert.

Herzlich Gut Pfad
Hauke

Hallo Demian,
danke für deinen Beitrag. Wir werden die Frist mitnehmen und am Wochenende mit einbringen. Wie der Bundesvorstand den Erstellungsprozess gestaltet und wen sie dazu mit ins Boot holen, ist unserer Meinung nach Sache des BuVo.
Ob der Kodex Auswirkungen auf die Landesverbände haben soll, kann bei dem letzendlichen Beschluss des Kodex diskutiert werden.
Ein Beschluss einer BV hat bindenden Charakter, welcher sonst kaum herzuholen ist.
HGP
Tētis für die Antragsstellenden

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Hallo Hauke,
unserer Meinung nach ist der Kodex, wie eine Selbstverpflichtung des Verbandes und der Mitglieder zu betrachten. Er enthält Grundregeln mit Umgang mit Alkohol. Den Veranstaltungsleitungen wird das Recht eingeräumt, Veranstaltungen für alkoholfrei zu erklären, oder aber Personen, die gegen den Kodex verstoßen, vom Platz zu verweisen.
Wie strikt der Kodex sein wird, lässt sich nach dem Erstellungsprozess sagen. Da kann man darüber erneut diskutieren.
HGP
Tētis für die Antragsstellenden

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Dieser Antrag wurde bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen. Hier der finale Antragstext:

„Der Bundesvorstand wird damit beauftragt,
die Erarbeitung eines Alkoholkodex für Veranstaltungen auf Bundesebene und als Orientierung für eigene Konzepte der Landesverbände zu initiieren. Dabei steht das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Vordergrund. Auf der Bundesversammlung 2024 wird über den Stand der Erarbeitung berichtet und ggf über
einen entstandenen Alkoholkodex abgestimmt.“