Antrag 10 Einheitliches Gendern

Die Bundesversammlung möge beschließen:

Der Bundesvorstand wird beauftragt, Satzung und Ordnungen des Bundesverbands einheitlich zu gendern. Dazu stellt er zur ersten Bundesversammlung 2024 entsprechende Anträge.

Antragsteller

Frederik Pitz, LV Sachsen

Begründung

Die Gründe fürs Gendern allgemein seien hier nur der Vollständigkeit halber grob genannt, sie umfassen etwa Inklusion und Chancengleichheit, Vermeidung von Diskriminierung und Stereotypen, unsere Vorbildfunktion sowie Image und Außenwirkung.

Über die Zeit hat sich in unserer Satzung und den Ordnungen ein Wirrwarr unterschiedlicher Formen des Genderns angesammelt, das eine klare Linie missen lässt und teils sogar kuriose Blüten treibt. Als Beispiel seien die aufeinanderfolgenden Paragraphen der Bundesordnung IV.4.1–4 zitiert:

4.1. 6 bis 8 Pfadfinderinnen sind eine Sippe. Mehrere Sippen bilden eine Gilde.

4.2. Die Sippe wählt einen Sippenführer.

4.3. Die Gildenführung wird von den Mitgliedern der Gilde und dem Stammesrat gewählt.

4.4. Die Gildenführung besteht aus dem Gildenführer oder der Gildenführerin und einem oder mehreren Assistenten.

Wir sehen den Bundesvorstand in der Pflicht, diesem Missstand abzuhelfen und für eine ebenso klare wie gendergerechte Sprache in der Bundessatzung sowie den Ordnungen der Bundesebene zu sorgen. Mit einer kohärenten und konsistenten Sprachverwendung zeigen wir, wie wichtig uns das Thema ist und dass wir Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion im BdP leben. Dabei wollen wir als Antragsteller offenlassen, ob und wie die dazu zu entwickelnde einheitliche Linie in einem zweiten Schritt als Empfehlung Untergliederungen und Mitgliedern an die Hand gegeben wird. Ebenso überlassen wir es der Einschätzung des Bundesvorstands, inwieweit weitere Dokumente des Bundes wie etwa die BV-Antragsvorlage – s. o. „Antragsteller“ – in diesem Zuge ebenfalls angepasst werden sollten.

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Hallo zusammen,
ich finde es sehr sinnvoll, da eine einheitliche Linie zu haben. Habt ihr euch Gedanken, dazu gemacht, wie gegendert werden soll? Oder möchtet ihr ganz bewusst, dass der Bundesvorstand sich auch zu der meinerseitig aufgeworfenen Fragestellung Gedanken zu macht?
In rechtlichen Texten, wie der Satzung, halte ich die Verwendung von genderneutraler Sprache wie Studierende anstelle Studenten und Studentinnen angebrachter.
Herzlich Gut Pfad
Tetis

Moin,

ich befürworte, dass die Satzung gegendert wird. Vlt muss dies aber nicht der Bundesvorstand tun, sondern kann auch ausgelagert werden. Bei uns im LV ist die Satzung bereits gegendert. Diese wurde von den Antragsstellenden damals getan und fertig mitgebracht. Zur Verabschiedung lag dann eine fertige Satzung auf dem Tisch und nicht eine riesige Aufgabe für den damaligen Vorstand. Das fand ich persönlich ein schöneres vorgehen. Das muss aber nicht heißen, dass dieser Antrag so abgelehnt werden muss.

Liebe Grüße
Smiley

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Ja, die unterschiedlichen Formulierungen sind anstregend. Hier wäre es schön, wenn wir eine einheitlich Form finden würden.

Ergebnisse des Webmeetings zur Vorbesprechung des Antrages:

Es handelt sich um einen gegenüber Antrag 5 inhaltlich weitergehenden Antrag.
Im formalen Sinn beinhaltet Antrag 10 keine Satzungsänderung wie Antrag 5. Die Antragsgegenstände sind damit formal unterscheidlich.

Die Möglichkeit der Erweiterung des Antrages 10 um Aspekte des Antrages 5 wird zwischen den Antragstellenden abgeklärt.

(für die Teilis des Webmeetings notiert und eingestellt von Kay, BuVo)

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Dieser Antrag wurde bei zehn Enthaltungen angenommen.