Die Bundesversammlung möge beschließen:
Der Bundesvorstand wird beauftragt, Satzung und Ordnungen des Bundesverbands einheitlich zu gendern. Dazu stellt er zur ersten Bundesversammlung 2024 entsprechende Anträge.
Antragsteller
Frederik Pitz, LV Sachsen
Begründung
Die Gründe fürs Gendern allgemein seien hier nur der Vollständigkeit halber grob genannt, sie umfassen etwa Inklusion und Chancengleichheit, Vermeidung von Diskriminierung und Stereotypen, unsere Vorbildfunktion sowie Image und Außenwirkung.
Über die Zeit hat sich in unserer Satzung und den Ordnungen ein Wirrwarr unterschiedlicher Formen des Genderns angesammelt, das eine klare Linie missen lässt und teils sogar kuriose Blüten treibt. Als Beispiel seien die aufeinanderfolgenden Paragraphen der Bundesordnung IV.4.1–4 zitiert:
4.1. 6 bis 8 Pfadfinderinnen sind eine Sippe. Mehrere Sippen bilden eine Gilde.
4.2. Die Sippe wählt einen Sippenführer.
4.3. Die Gildenführung wird von den Mitgliedern der Gilde und dem Stammesrat gewählt.
4.4. Die Gildenführung besteht aus dem Gildenführer oder der Gildenführerin und einem oder mehreren Assistenten.
Wir sehen den Bundesvorstand in der Pflicht, diesem Missstand abzuhelfen und für eine ebenso klare wie gendergerechte Sprache in der Bundessatzung sowie den Ordnungen der Bundesebene zu sorgen. Mit einer kohärenten und konsistenten Sprachverwendung zeigen wir, wie wichtig uns das Thema ist und dass wir Geschlechtergerechtigkeit und Inklusion im BdP leben. Dabei wollen wir als Antragsteller offenlassen, ob und wie die dazu zu entwickelnde einheitliche Linie in einem zweiten Schritt als Empfehlung Untergliederungen und Mitgliedern an die Hand gegeben wird. Ebenso überlassen wir es der Einschätzung des Bundesvorstands, inwieweit weitere Dokumente des Bundes wie etwa die BV-Antragsvorlage – s. o. „Antragsteller“ – in diesem Zuge ebenfalls angepasst werden sollten.